Polizeifotos von Bruno Kreisky, 1935: Viele werden eine Einzelfallprüfung nicht verlangen, glaubt Enkel Jan. Manche dürfen nicht.

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Wien - Der Antrag, Bruno Kreisky zu rehabilitieren, ist bei Gericht bereits angekommen. Das Ansehen des 1990 verstorbenen langjährigen Bundeskanzlers und Austrofaschismus-Opfers soll nicht nur pauschal, sondern auch persönlich wiederhergestellt werden. Der Antragsteller: Enkel Jan Kreisky. "Ich habe schon das Gefühl, dass ihm das wichtig gewesen wäre", sagt er zum Standard.

Seit Anfang 2012 sind die Opfer des Austrofaschismus rehabilitiert. Ganz offiziell per Gesetz - aber pauschal. Wem das nicht genügt, der kann bei Gericht eine Einzelfallprüfung verlangen. Viele werden es nicht sein, glaubt Jan Kreisky: "Es ist ja nicht sehr bekannt, dass es das Gesetz gibt und man sich auch an ein Gericht wenden kann. Da fehlt es an Information seitens der Republik." Grundsätzlich findet er, "dass die Periode der austrofaschistischen Diktatur zu sehr in Vergessenheit gerät. Es haben auch andere seiner Generation, manche bürgerliche Intellektuelle oder kommunistische Aktivisten, die Jahre ab 1933 als schwerwiegenden Bruch erlebt."

Sein Großvater Bruno Kreisky engagiert sich in den 1930er-Jahren politisch, gründet etwa die illegale "Revolutionäre Sozialistische Jugend" mit. Am 30. Jänner 1935 wird er festgenommen. Kreisky ist damals 24 Jahre alt. Die Anklage lautet auf Hochverrat. Er wird zu einem Jahr Kerker verurteilt. Am 3. Juni 1936 wird der spätere Bundeskanzler schließlich aus der Haft entlassen. Im Gefängnis schreibt Kreisky ein paar Monate lang Tagebuch (Ulrike Felber, Hg.: "Auch schon eine Vergangenheit", erschienen im Mandelbaum Verlag).

Was bei Kreisky wohl nur eine Formsache ist, scheint in einem anderen Fall nicht zu gelingen. Gertrude Czipke will für ihre Tante das Gleiche wie Jan Kreisky für seinen Großvater erreichen. Nur: Sie darf keinen Antrag stellen. Das Gesetz lässt nämlich diese nur von den Opfern selbst, den Ehepartnern und Nachkommen in direkter Linie zu. Fehler und Ärgernis, nennt das Czipke. Das Justizministerium bestätigt diesen Passus, bietet aber immerhin einen Ausweg an: Das Ministerium könne nämlich die Staatsanwaltschaft um Antragstellung ersuchen.

Czipkes Tante war wie Kreisky wegen Hochverrats angeklagt, auch sie saß ein: ein Jahr lang. Die Nichte nennt als Beweggrund für den Versuch, einen Antrag zu stellen: "Ich will das gesamtgesellschaftliche Klima beeinflussen. Das austrofaschistische Regime war ein Regime der Verfolgung."

Die 1908 geborene Berta Czipke war Kommunistin, hat, sagt ihre Nichte, "Briefe als Botin weitergetragen". 1936 wird sie verhaftet. In der Haft erkrankt sie an Tuberkulose. Erst bei der sogenannten Februaramnestie, knapp vor dem "Anschluss", wird sie enthaftet. Auch ihr Mann Willi Czipke ist politisch aktiv. Er wird gemeinsam mit zwei Genossen am 10. April 1945 ermordet. Czipke arbeitet nach dem Krieg als Jugendfürsorgerin für die Gemeinde Wien.

Außer dem Verwandtschaftsgrad gibt es noch ein Problem bei der Antragstellung: Pauschal wurden nur jene Kommunisten rehabilitiert, die auch unter die Opferfürsorge fallen. Zahlen, wie viele jetzt nicht erfasst sind, gibt es keine. Im Justizressort heißt es: Ob die Rehabilitierungsvoraussetzungen vorliegen, könne "nur im Einzelfall entschieden werden". (Peter Mayr, DER STANDARD, 16.10.2012)