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Wien/Linz - Die für morgen, Dienstag, anberaumte Fortsetzung des Medienprozesses, den der ehemalige EU-Parlamentarier und VP-Innenminister Ernst Strasser gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) angestrengt hat, ist erneut verschoben worden. Das teilte das Landesgericht Linz am Montag mit. Neuer Verhandlungstermin ist der 21. Jänner 2013.
Strassers Anwalt hatte einen Antrag auf Verschiebung wegen Doppelgleisigkeit mit dem Verfahren im Landesgericht Wien gestellt. Dort startet am 26. November ein Prozess gegen den Ex-Innenminister, in dem ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit vorwirft. Am 13. Dezember soll es ein Urteil geben. Strasser drohen bei einem Schuldspruch bis zu zehn Jahre Haft.
Der spätere ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament war im November 2010 zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten auf den Leim gegangen. Er hatte sich auf mehrere Gespräche mit ihnen eingelassen, wobei er bei einem Abendessen angeboten haben soll, für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Gesetzgebung im Europäischen Parlament zu beeinflussen. Dieses Gespräch wurde heimlich mitgeschnitten, nach der Veröffentlichung der Videoclips musste Strasser Ende März 2011 zurücktreten.
Im Linzer Prozess klagte er die OÖN, weil er in zwei Artikeln zu der Lobbying-Affäre die Delikte der Rufschädigung und üblen Nachrede erfüllt sah. Die Zeitung will den Wahrheitsbeweis antreten. Dazu wurden unter anderem die zwei britischen Enthüllungsjournalisten geladen. Strasser verteidigte sich bisher damit, dass er einen Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet habe und dafür Beweise sammeln wollte. (APA, 15.10.2012)
"Angemessene Strafe gefunden" - Strafmaß kann sich nun nicht mehr erhöhen
Manche Juristen meinen, das Urteil gegen Strasser sei zu streng, andere halten es für angemessen
Ehemaliger Rechnungshof-Präsident lobt Korruptionsstaatsanwaltschaft - Strasser-Verteidiger: Man hätte ihn freisprechen müssen
Richter: Kein Zweifel, dass Strasser eine monetäre Leistung für Einfluss auf Gesetzgebung gefordert hat - Elektronisch überwachter Hausarrest ausgeschlossen, Urteil nicht rechtskräftig
Oberster Gerichtshof entscheidet über Nichtigkeitsbeschwerde - Schriftliches Urteil Mitte März
Für Gesetzgeber in Straßburg gelten höhere Ansprüche
Nicht nur über eine mögliche Anklage Karl-Heinz Grassers könnte demnächst entschieden werden - auch gegen andere Ex-Minister wird ermittelt
Alle schwarzen Regierungsmitglieder halten sich bedeckt zum Strasser-Urteil
400 mitgehörte Telefonate des Ex-Innenministers wurden verschriftlicht - Urteil nicht rechtskräftig
Der 48-jährige Georg Olschak führt straffe Verfahren
Am Freitag wurde noch einmal Strassers Geheimdienst-These überprüft
Von Witzen über "Ernst-Haft" bis zu seriösen Beiträgen
Animalisch ging es am Freitag im Wiener Landesgericht her: Beim Bestechungsprozess gegen Ernst Strasser schilderte dessen Lebensgefährtin, warum der Exinnenminister auf Agentenjagd gehen wollte.
31-Jährige hatte bestritten, nach Auffliegen der Bestechungsaffäre noch Kontakt zu Strasser gehabt zu haben - Telefonprotokolle beweisen das Gegenteil
Nach Videokonferenz mit als Lobbyisten getarnten Journalisten soll Verfahren in erster Instanz abgeschlossen werden
Damit verschiebt sich auch die geplante Urteilsverkündung
Videobefragung am 11. Jänner bleibt für Medien und Zuschauer unsichtbar - Urteil für selben Tag geplant
Staatsanwältin Maruna vermutet, dass Strasser-Assistentin "nicht unbeeinflusst" ausgesagt hat, und fordert neue Ladung
Anklägerin misstraut Zeugin, Ex-Minister attackiert Staatsschutz
Früherer Rivale im EU-Parlament, der EP-Abgeordnete Othmar Karas, belastete Strasser schwer
Ex-Fraktionskollege: Wie keiner zuvor habe der frühere EU-Mandatar wegen eines Antrags interveniert
Frühere Büromitarbeiterinnen Strassers und Verfassungsschutz-Chef Gridling waren geladen
Juristen sind uneins, was die Bewertung der Strasserschen Interventionen betrifft
Britische Journalisten wurden für 13. Dezember erneut geladen
Strassers Ruf konnte man nach den Videos nicht mehr schädigen. Sogar die eigene Partei hat ihn - nach Besichtigung des Beweismaterials - hochkant hinausgeschmissen.
Die Staatsanwaltschaft hat ihn angeklagt und seine "Spionversion" wie bei Grasser als Märchen oder Schutzbehauptung bezeichnet.
Der Prozess über Strassers Lobbyistenfirmen und seine Abgeordnetentätigkeit wird sicher sehr "erkenntnisreich".
Österreich hat mehr Beamte zur Verfügung als Griechenland vor der Krise. Die Arbeitseffizienz unserer Beamten gehört endlich von einer internationalen Experten-Truppe evaluiert und danach wirksame Maßnahmen ergriffen.
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