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Foto: Archiv

Angenommen, Sie haben einen Zweitwohnsitz und auch dort ein Radio oder einen Fernseher. Hand aufs Herz: Haben Sie das Gerät angemeldet? Nein? Dann sollten Sie dies nachholen, wenn Sie kein Schwarzseher oder -hörer sein wollen: In Wochenendhäusern, Zweit- und Ferienwohnungen sind nämlich Rundfunkgeräte melde- und gebührenpflichtig. Unabhängig davon, wie viele Geräte Sie an Ihrem Hauptwohnsitz haben. Entscheidend ist, dass sich ein Gerät am Standort befindet – und so die Möglichkeit besteht, Programme zu empfangen. Das ist geltendes Recht bereits seit 18. August 1999.

"Diese Regelung ist einfach nicht akzeptabel"

Rabatte gibt es zudem leider keine. Aber der ORF ist nachsichtig: Sie müssen nur für die Zeiträume Gebühr entrichten, in denen die Anlagen betrieben werden. Immerhin. Doch Sie haben wieder Pech: Sie müssen zumindest einen ganzen Monat bezahlen, auch wenn Sie sich nur einen Tag in Ihrem Zweitwohnsitz aufhalten. Aber trösten Sie sich: Kaum einer befolgte das Recht. Und selbst beim GIS (Gebühren Info Service) weiß man: "Diese Regelung war einfach nicht akzeptabel."

Gebühr für vier Monate

Nun hat man sich auf Initiative des Finanzministeriums, das an den eingehobenen Gebühren mitschneidet, etwas Neues einfallen lassen. Man gewährt künftig doch Rabatt für den Zweitwohnsitz, wenn die Geräte am Hauptwohnsitz das ganze Jahr über angemeldet sind: Ab 1. Jänner 2004 hat der Konsument bloß die Gebühr für vier Monate zu entrichten. Dies sieht eine Novelle des Rundfunkgesetzes vor, die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes vom Parlament (aber noch nicht vom Bundesrat) beschlossen wurde.

Die Viermonats-Kombigebühr wird je nach Bundesland zwischen 68,72 (Vorarlberg, Oberösterreich) und 87,52 Euro (Steiermark) pro Jahr betragen. Dass die Neuregelung aber zu Mehreinnahmen führt, glaubt Christian Kopff von der GIS allerdings nicht. Denn die bisher Ehrlichen müssen künftig ja nur mehr ein Drittel zahlen. Im ORF hofft man dennoch. (Thomas Trenkler, DER STANDARD; Printausgabe, 3.7.2003)