2014 läuft allerdings eine Übergangsfrist aus, die den Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Ausländer einschränkt.

 

Budapest/Zagreb - Wenige Tage nach seiner Rede über das ungarische Fabelwesen Turul, in der er dieses als zum "Heimatboden" gehörig bezeichnete, hat der ungarische Premier am Samstag einen Anlauf gemacht, um das reale Ackerland vor Ausländern zu schützen. Bei einer Rede vor Bauernverbänden in Cegled kündigte Viktor Orbán an, dass es Ausländern durch ein neues Bodengesetz nicht mehr möglich sein soll, in Ungarn Grund zu erwerben. Zudem wolle die Regierung den durch "Taschenverträge" von Ausländern "gestohlenen Boden" zurückholen. "Taschenverträge" sind laut Regierung Verträge, mit denen sich Ausländer - vor allem Österreicher - über ungarische "Strohmänner" Ackerland gesichert haben. Man werde in Ungarn bei der Beschränkung des Bodenerwerbs gleich vorgehen wie Frankreich oder Österreich. "Wir werden den ungarischen Boden vor Spekulanten und Bankern schützen", sagte Orban.

Die Diskussion um die "Taschenverträge" ist alt und steht in Zusammenhang mit dem sogenannten Bodenmoratorium, das Ungarn bis 2014 von der EU zugesprochen wurde und den Verkauf landwirtschaftlichen Besitzes an Ausländer beschränkt. Demnach können Ausländer nur landwirtschaftliche Flächen kaufen, wenn sie seit drei Jahren in Ungarn leben und Landwirte sind. Doch 2014 läuft die Übergangsfrist aus.

Freier Kapitalverkehr

"Gemäß dem EU-Kapitel ,Freier Kapitalverkehr‘ steht der Erwerb von landwirtschaflichem Grund und Boden allen EU-Bürgern offen. Und Ungarn wird nicht herumkommen, diese EU-Bestimmung anzuwenden", kommentiert der Agrarattaché an der österreichischen Botschaft in Budapest, Ernst Zimmerl, die Aussagen Orbáns. Die Anzahl der sogenannten "Taschenverträge", die von ungarischer Seite genannt würden, hält Zimmerl für "maßlos übertrieben". Als man 2002 "Taschenverträge" ausfindig machen wollte, sei man nur auf 77 Hektar gekommen. "Laut einer Schätzung bewirtschaften 200 österreichische Bauern ganz legal 200.000 Hektar Land in Ungarn", so Zimmerl zum Standard .

Die ungarische Regierung will noch heuer ein neues Bodengesetz beschließen, wonach eine Behörde künftig über den Verkauf von Land entscheiden soll. Die Legalisierung von "Taschenverträgen" soll unterbunden werden. Umgehungshandlungen zum Erwerb von Ackerland werden unter Strafe gestellt. Tatsächlich ist das Kaufen von Grund und Boden durch Ausländer auch in Österreich durch Grundverkehrsgesetze eingeschränkt. Rechtsdiskussionen darüber, ob diese EU-rechtstauglich sind, halten auch hier an. (Adelheid Wölfl /DER STANDARD, 15.10.2012)