Mutter wegen Quälerei ihrer Tochter zu 99 Jahren Haft verurteilt

13. Oktober 2012, 10:11

Frau soll Zweijährige geschlagen, getreten und ihre Hände an eine Wand geklebt haben

Dallas - Ein US-Gericht hat eine junge Mutter wegen lebensgefährlicher Quälerei ihrer zweijährigen Tochter zu 99 Jahren Haft verurteilt. Der Richter Larry Mitchell im Bundesstaat Texas erklärte am Freitag, dies sei eine notwendige Strafe für einen brutalen, schockierenden Angriff.

Im September 2011 hatte die 23-Jährige das Kind in den Bauch getreten, mit einem Milchkrug geschlagen und mit einem Sekundenkleber die Hände an eine Zimmerwand geklebt. Das Mädchen lag mehrere Tage im Koma. Inzwischen ist es wieder gesund und lebt mit den Geschwistern bei der Großmutter. Dem Urteil nach kann die Mutter nach 30 Jahren Haft auf Bewährung freikommen. (APA, 13.10.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 77
1 2 3
lebenslange haft

und nach drei jahren, gegen die auflage keine kinder mehr zu bekommen, freilassen. 99 jahre ist keine sinnvolle strafe. es ist ziemlich nutzlos menschen existenziell zu vernichten. davon wird die gesellschaft nicht verbessert.

es ist ziemlich nutzlos kinder existenziell zu vernichten. davon wird die gesellschaft nicht verbessert.

Die Menschheit nicht, aber solche Monster bekommen nie wieder die Chance, jemandem etwas anzutun.

das mädchen wird irgendwanneinmal realisieren,

dass die eigene mutter nie wieder die freiheit erblicken wird, weil sie ihr was schlimmes angetan hat. das wird das kind sein leben lang zu einem zufriedenen menschen machen?

glauben sie wirklich sowas funktioniert? ich meine, weil sie so überzeugt sind vom prinzip rache...

Es geht nur darum Menschen vor dieser Person zu schützen.
Was soll man sonst mit ihr machen?
Sicher wäre es gut wenn sie in der Haft eine Therapie bekommen würde.

Was würden Sie von Ihrer Mutter halten wenn Sie erfahren würden:
* sie hat sie mit einem Krug geschlagen
* sie hat sie in den Bauch getreten
* sie hat ihre Hände mit Sekundenkleber an die Wand geklebt
* sie waren deshalb mehrere Tage im Koma

Würde Sie dann diese Person noch als "Mutter" bezeichnen? Hätten Sie wirklich ein schlechtes Gewissen? Würden Sie nicht eher denken: "Zum Glück wurde sie weggesperrt, vielleicht hätte sie das sonst wieder gemacht, wenn nicht mir mir, dann mit anderen."

was hat cynicisms aussage bitte mit rache zu tun?

haben sie realisiert

was ich geschrieben habe?

tut mir leid. aber möchten sie wirklich dass ich auch auf die "schlechtes gewissen"-theorie näher eingehe?

man sollte sie in der Zelle ebenfalls festkleben

aber ich vermute, ihre mitsträflinge werden ihr schon zeigen wie sich gewalt gegen schwächere anfühlt.

dennoch halte ich das für ein Fehlurteil. wer sich so seinen eigenen Kindern gegenüber verhält, hat ganz andere probleme als strafrechtliche.

So pervers die Taten sind, aber dieses Urteil steht in keiner Relation dazu. 99 Jahre?

Nur zum Nachdenken - der 8te Zusatzartikel der Bundesverfassung der USA:
"Excessive bail shall not be required, nor excessive fines imposed, nor cruel and unusual punishments inflicted."

Es ist ja auch ein Schutz für sie vor sich selbst.
Sicher kostet es viel Geld aber offensichtlich ist es einfach nicht möglich solche Leute frei herumlaufen zu lassen ohne dass sie eine Gefahr darstellen oder z.B. wieder Kinder bekommen und weiter machen...

Zumindest aggravated assault, mit Vorsatz, gegen eine 2jährige die daran fast gestorben wäre.

Ich fände die Strafe auch exzessiv hoch für Europäische Verhältnisse, aber in den USA paßt das. Falls die Mutter vorbestraft war geht dort auch gar nicht weniger.

Wie viel kriegt man in diesem peinlichen Land denn dann für Mord oder Serienmord? Das Kind hat doch überlebt, ist also allenfalls schwerste Körperverletzung. Bei uns kommen Mörder nach spätestens 20 Jahren so gut wie immer raus. Schon ein wenig arg extrem so ein Urteil!

"allenfalls schwerste Körperverletzung" ?

Das Quälen von Wehrlosen bezeichnen sie nur als Körperverletzung?

was ist denn der korrekte ausdruck dafür?

Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen gem § 92 StGB

Unser Gesetz bezeichnet es "nur" als Körperverletzung!

z.B. folgendes Delikt:
Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen gem § 92 StGB

Aber das Kind lebt doch! Wie viel hätte sie denn bekommen, wenn es jetzt tot wäre? 200 Jahre?

Was glaubst was du in manchen Staaten wohl dafür bekommen hättest?

Für schwerste Körperverletzung? Was denn? Sogar in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt, kriegt man die NUR für Mord!

Du hast gefragt was sie bekommen hätte wenn das Kind nicht mehr am Leben wäre.
Ich finde es ok diese Frau mindestens 30 Jahre von der Gesellschaft fern zu halten.

Ich meinte, wie viel soll jemand bekommen, wenn das Opfer tot war, ich meine in einem Staat, wo es KEINE Todesstrafe gibt? Was meinst, hm? 50 Jahre? Oder noch länger?
Wenn schwerste KÖrperverletzung ohne Todesfolge schon das Schlimmste ist, was ist dann mit Massenmördern?

Immer wieder ein Vergnügen,

die dummen Kommentare hier zu lesen, wie "Bei uns würde die Mutter ......" (statt "....." bitte beliebige läcerliche Strafe einsetzen).
Gratuliere zu dämlichen Postings.
Die Mutter hätte auch in Österreich zurecht eine hohe Strafe bekommen, aber sicher nicht über 10 Jahre. Soweit ich mich erinnere, haben die meisten dieser StraftäterInnen bei uns die Höchststrafe bekommen, und das zurecht.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 77
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.