Berufung von Rektorkandidatin Hochleitner abgelehnt

12. Oktober 2012, 19:15

Bundesgleichbehandlungskommissions-Gutachten wegen Diskriminierung bei Wahl 2009 konnte nicht gefolgt werden

Innsbruck  - Die für den Posten des Rektors an der Medizinischen Universität Innsbrucker kandidierende Internistin, Margarethe Hochleitner, ist nach der Ablehnung ihrer Schadenersatzklage wegen Diskriminierung vor dem Landesgericht Innsbruck auch vor dem OLG abgeblitzt. "Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Berufung von Frau Hochleitner wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechtes bei der Wahl des Rektors 2009 abgelehnt und lässt keine Revision beim Obersten Gerichtshof zu", teilte die Med-Uni in einer Presseaussendung am Freitag mit.

Dem Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission, welches eine Diskriminierung gesehen habe, hätten weder die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck noch die Gerichte folgen können, hieß es in der Mitteilung weiter. Mit dieser Entscheidung des OLG sei ein Prozess, der die Universität drei Jahre beschäftigt habe, beendet.

Bereits Anfang Juni hatte das Landesgericht seinen Entscheid bekanntgegeben. Grundlage des Urteils war ein umfangreiches Beweisverfahren, das sich unter anderem auch auf Zeugenaussagen der Mitglieder des Universitätsrates und des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bezogen hatte, stand damals in der Begründung.

Wahl im April 2009

Hintergrund ist, dass der Universitätsrat der Med-Uni bei der letzten Wahl im April 2009 aus einem Dreiervorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt hatte. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK) eingeschaltet wurde und diese eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes gegeben sah. Danach war die Schiedskommission mit einer abermaligen Prüfung beauftragt worden und wies die Beschwerde ab.

Nun kandidiert die Direktorin des Frauengesundheitszentrums bei der anstehenden Rektors-Wahl erneut. Erst gestern, Donnerstag, hatten dafür die Hearings stattgefunden. Hochleitner war neuerlich in den Dreiervorschlag gekommen. Sie rittert nun neben dem amtierenden Rektor Lochs und der Vizerektorin für Personal, Helga Fritsch, um die Funktion. Noch im heurigen Jahr soll die Rektorin oder der Rektor bestellt werden. Dieser soll das Amt mit 1. Oktober 2013 antreten.(APA, 12.10.2012)

vielsagend

Die Causa zeigt ja deutlich die Qualität der Arbeit der Bundesgleichbehandlungskommission und ähnlicher Einrichtungen auf. Statt "Gutachten" sollte man da besser von Äußerungen einer Lobbyistengruppe sprechen.

Ich gebe zu, ich habe nicht die allergeringste Ahnung über die Hintergründe.
Aber ich merke, dass ich intuitiv automatisch Partei gegen die Frau nehme.
Denn was sich in letzter Zeit auf diesem Gebiet abgespielt hat (Stichwort Medizinstudiums-Aufnahmetest), läßt mich automatisch diese Haltung einnehmen...

Ich denke die wollen einfach nicht wieder so ein Theater.

Da hat die "Gendermedizinerin" jetzt ja Zeit den Wehrdienst nachzuholen und

im echten Leben "Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes" zu erfahren.

Klage(n) ebenfalls sinnlos.

Da aber mittlerweile 62jährig kann sie als Frau "positiv diskriminiert" wenigstens schon in Pension gehen. Da lacht einem das Herz im Leibe: http://upload.wikimedia.org/wikipedia... 300109.jpg

Wie gibts das?

Sie hat doch das richtige Geschlecht. Das ist ein veritabler Justizskandal!

Ein letztes Rückzugsgefecht des Machismo!

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