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vergrößern 600x450Elisabeth Sechser ist für zehn Mitarbeiter verantwortlich.
vergrößern 600x800Und für ihre Tochter Emilia.
Die kleine Emilia schläft selig im Arm ihrer Mutter. Sie kam vor sechs Wochen zur Welt, ihre Haut ist rosig, die Augen sind noch fast geschlossen, und ein bisschen wirkt sie, als sei sie noch nicht richtig angekommen in dieser Welt. Das ist vielleicht besser so. So bekommt sie den behördlichen Spießrutenlauf nicht mit, den ihre Mutter seit Wochen veranstaltet. Veranstalten muss.
Denn Elisabeth Sechser hat einen Fehler gemacht. Das gibt sie selbst zu. Einen Fehler, der ihr zunächst nichtig erschien; von dem sie dachte, er sei im Handumdrehen korrigiert. Doch der Fehler war nicht zu korrigieren, und er hat weitreichende Folgen, raubt Elisabeth Sechser mittlerweile Nerven und Zeit. Vielleicht raubt er ihr sogar die Existenzgrundlage als Unternehmerin. Der Fehler war, dass Elisabeth Sechser ein Kreuz in einem Antragsformular falsch gesetzt hat.
Sechser führt ein erfolgreiches Unternehmen für strategische Personal- und Organisationsentwicklung in Wien. Sie ist für rund zehn Mitarbeiter verantwortlich. Sie ist keine, die leichtfertig wichtige Entscheidungen trifft. Die Art des Kinderbetreuungsgeldes, das für sie passt, hat sie sich gut überlegt.
Im August, wenige Tage nach der Geburt von Emilia, will Elisabeth Sechser die 1.000-Euro-Pauschale beantragen. Doch versehentlich macht sie das Kreuz in das Feld neben dem einkommensabhängigen Kindergeld. Warum das passiert ist, kann sie sich nicht erklären: "Vielleicht war ich durch die Geburt kurz davor noch nicht ganz klar im Kopf."
Elisabeth Sechser bemerkt den Fehler, als etwa eine Woche später die Bestätigung der Sozialversicherung eintrudelt, in der das irrtümlich gewählte Betreuungsmodell aufscheint. Sie denkt zunächst, die SVA habe sich geirrt, und wird sofort aktiv. Sie informiert die zuständigen Sachbearbeiter, telefonisch und per Mail. Doch die bleiben hart. Ein einmal gestellter Antrag sei nicht mehr zu ändern. Sechser wendet sich an den Ombudsmann der SVA, informiert das Familienministerium. Erfolglos.
"Als Selbstständige muss ich schauen, dass ich während der Karenz dranbleibe und Arbeitsplätze sichere - ich beschäftige schließlich andere Menschen. Das Kinderbetreuungsgeld muss sich mit meinem unternehmerischen Handeln vereinbaren lassen", sagt Elisabeth Sechser. Mit der einkommensabhängigen Variante sei das schwer möglich, weil der Zuverdienst pro Jahr nicht mehr als 6.100 Euro betragen darf. Bei der Pauschalregelung, die Sechser wählen wollte, liegt die Gewinngrenze bei mehr als 16.000 Euro.
Macht eine Differenz von 10.000 Euro, um die Sechser jetzt umfällt. Wenn sie zu viel verdient, muss sie den Bezug zurückzahlen. "Ich habe kein Gehalt, der Gewinn ist mein Einkommen. Ich bin also auf ein Modell angewiesen, das mir mein Überleben sichert und die Auftragslage nicht gefährdet." Das tut das einkommensabhängige Kindergeld nicht.
Elisabeth Sechser setzt Himmel und Hölle in Bewegung, telefoniert, mailt, schickt Briefe. Doch die Behörden bleiben hart. Die SVA schreibt ihr wiederholt, dass der Antrag nicht mehr geändert werden kann. Man verweist gebetsmühlenartig darauf, dass die Wahl der Kindergeld-Variante beim ersten Mal bindend ist. Unabhängig davon, was zur falschen Wahl geführt hat.
Rein rechtlich ist diese Einschätzung korrekt. Die entsprechende Stelle im Gesetzestext besagt, dass die Wahl der Leistungsart bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen ist. "Eine spätere Änderung der getroffenen Entscheidung ist nicht möglich", heißt es da.
Elisabeth Sechser probiert einen anderen Weg. Sie schreibt der SVA, dass sie den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld zurückziehen will und einen neuen einbringen wird. Die Versicherung antwortet knapp, dass man einen neuen Antrag nicht annehmen würde. Ein neuer Antrag müsse "bescheidmäßig abgelehnt werden", heißt es im Mail der SVA. "Ich muss also entweder die für mich falsche Kindergeld-Variante wählen oder ganz auf den Bezug verzichten", sagt Sechser. "Ich habe jetzt keinen Spielraum mehr und muss mir eine kreative Lösung einfallen lassen, um dem Karriereknick zu entgehen."
Wie vielen Frauen die derzeitige Regelung schon zum Verhängnis wurde, ist nicht klar. Im Familienministerium weiß man zwar von dem Problem. Man spricht aber von Einzelfällen. Und hat nicht vor, am derzeitigen Gesetz etwas zu ändern. Eine Änderung würde den Verwaltungsaufwand deutlich steigern, so das Ministerium. Nur in der jetzigen Form sei sichergestellt, dass es nicht zu einem beliebigen Hin- und Herwechseln zwischen den Betreuungsmodellen kommt, was bürokratisch nicht zu bewältigen sei.
Eine Sicht auf das Problem, die die grüne Familiensprecherin Daniela Musiol stört. Sie kennt mehrere Fälle wie den von Elisabeth Sechser. "Ich finde es rechtsstaatlich äußerst problematisch, dass so ein Fehler nicht mehr beseitigt werden kann. Es ist in jedem Verwaltungsverfahren normal, dass man einen Antrag noch verändern kann, bis dieser von der Behörde erledigt ist." Einen Fehler ändern zu können sei ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip.
"Wenn ich im Meldezettel aus Versehen das Kreuzerl bei Mann statt bei Frau mache, gelte ich doch auch nicht als Mann, solange ich in der neuen Wohnung wohne", sagt Musiol.
Es wäre zudem gar nicht notwendig, das gesamte Gesetz aufzuschnüren. Es würde reichen, den Paragrafen anders zu interpretieren, um Fälle wie den von Elisabeth Sechser zu vermeiden.
"Die jetzige Regelung geht davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger immer Gesetze missbrauchen wollen. Das ist ein unerträgliches Misstrauen", sagt Musiol. Es müsse möglich sein, Ausnahmen zu definieren, in denen Frauen das Betreuungsgeldmodell wechseln können. Wenn sich zum Beispiel ihre Lebensumstände radikal ändern, ohne dass das vorhersehbar war.
"Ich erlebe mich durchaus als mündige Bürgerin", sagt Elisabeth Sechser. Auch der können Fehler passieren. Im Gesetz sind sie nicht vorgesehen. (Lisa Mayr, derStandard.at, 12.10.2012)
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Grosse Probleme, da ich in Österreich gelebt habe und mein Freund damals noch in Deutschland gearbeitet hat. Die Angestellten haben einfach nicht geglaubt, dass diese Art von Lebenssituation möglich ist ( noch nicht viel von EU gehört) und dass ich hier von Familie und Freunde mehr Unterstützung und Hilfe bekomme, als von meinem Freund der nur 2 Tage die Woche zu Hause ist. Ich habe mich geweigert ihnen Kontoauszüge der letzten 2 Monate zu zeigen, damit sie meine Einkaufsgewohnheiten/orte überprüfen! Nach 3 Monaten(!!) sind sie draufgekommen, dass Deutschland für das Geld zuständig ist. Dumm und frech ist eine schlechte Kombination.
Hat jeweils einer ellenlangen korrespondenz bedurft, bevor die SVA "aufgrund neuer unterlagen" ihren fehler korrigiert hat. Braucht aber keiner glauben, dass sich vll einer von denen entschuldigt hat, dass sie mich um mehr als 4.000 bescheiden wollten...
guten Tag;
Tipp:
mit ca. 10 Mitarbeiterinnen wird die Behörde nicht mehr so unflexibel sein, wenn man ihr (Behörde) mitteilt, dass man alle Mitarbeiterinnen auf die Straße setzen wird fals sich dieser Fehler nicht korrigieren lässt.
m f g.
Natürlich werden die Bürger wie alle anderen Individuen die für sie profitabelste Variante wählen und dazu alle möglichen Schlupflöcher und Grauzonen ausnützen. Deswegen ist es richtig, keine Schlupflöcher zuzulassen.
Es wäre aber meines Erachtens ok, in Fällen wie jenem von Frau Sechser eine gewisse Fehlertoleranzfrist vorzusehen, innerhalb der ein falscher Antrag - gegen Entrichtung eines Bearbeitungsentgelts - zurückgezogen und geändert werden kann.
Eigentlich handelt es sich um Standardsituationen, die schon bei zig Gesetzen aufgetreten sein müssen. Dass es für Politiker, die solche Gesetze beschließen, trotzdem noch nicht zum Standard gehört, vernünftige Regelungen zu treffen, ist ein Armutszeugnis für die Gesetzgeber.
... bedeutet z. B., dass sie in einer Firma arbeiten und die Personalabteilung eines Tages von ihnen verlangt, ein Schriftstück zu unterschreiben, in welchem sie sich dazu verpflichten, keine pornografischen Internetseiten anzusurfen.
Damit unterstellt man ihnen indirekt diese Handlung.
Alles klar soweit?
Warum soll ich die Vereinbarung nicht unterschreiben? Damit ich nachher sagen kann: "Ich hab nicht gewusst, dass das verboten ist"?
Nur wenn ich der Einzige oder Einer von Wenigen wäre, dem die Unterschrift abverlangt wird, würde ich zu der gleichen Schlussfolgerung wie Sie kommen.
Typisch österreichische Beamte: Sadisten, die nichts mehr lieben, als jemandem hohnlächelnd eine Leistung zu streichen. Erst wird man falsch beraten; danach kommt "Na, da sind's aber selbst schuld, wenn's das Formular falsch ausfüllen".
Die Dame soll sich nicht aufregen ... im Asylrecht werden täglich noch weit härtere Entscheidungen getroffen, wo die Betroffenen nicht nur ein paar Euro, sondern ihr Leben verlieren.
erstens hat die Dame ohne sich beraten zu lassen ausgefüllt
zweitens - Beamte dürfen nur Gesetze vollziehen, wenns da keine Korrekturmöglichkeit gibt, hat der Beamte keine Möglichkeit Änderungen entgegenzunehmen, weil er sich dann dem Amtsmißbrauch hingeben würde.
Weiter unten steht deutlich zu lesen, dass es bei "unvorhergesehenem Ereignis" durchaus möglich ist, das Verwaltungsverfahren neu aufzurollen.
Das könnten dann klingen wie "Sie haben das Formular falsch ausgefüllt? Okay, dann lösche ich diesen Antrag. Sie haben drei Tage um den korrigierten Antrag abzugeben, kriegens das hin?"
Beamte sind AFAIK auch dazu verpflichtet, dem Bürger seine Rechte korrekt zu erläutern, auch wenn deren Umsetzung dann dem Staat Geld kostet. Lügen ist Amtsmissbrauch.
Viele Beamte neigen aber eben dazu, jede kleine Schwäche des Antragstellers auszunutzen, um den Kunden/Bürger zu betrügen und so "Geld vom Staat zu sparen".
Unvorhersehbares Ereignis zB Mann gestorben, Hurrican hat Firma zerstört
Der Antrag kann innerhalb einer Frist geändert werden, die Dame hat aber erst daran gedacht als Sie den ersten Betrag überwiesen bekommen hat da ist diese Frist bereits abgelaufen.
Der Beamte hat nicht gelogen weil der Antrag alleine ausgefüllt wurde.
Beamte nutzen keine Schwächen aus um dir etwas absichtlich zu unterschlagen es sei denn es wird Ihnen befohlen.
Alles klar soweit? Wenn du keine Ahnung hast, lasse deine Kommentare einfach bleiben.
nach meinem Wissensstand bekommt man/frau in der einkommensabhängigen Variante bis zu 60% seines netto-Lohns, Minimum 1000€ Maximum etwas über 2000€, bei Frau Sechser bin ich mir sicher, dass es sich bei der gewählten Varianten eher um ein Kinderbetreuungsgeld in der Nähe der Maximum-Grenze handeln wird. Das bedeutet sie wird etwa 2000€ im Monat 12 Monate lang bekommen, im Vergleich dazu die um 10.000€ niedrigere Zuverdienstgrenze ergibt ein PLUS von 2000€ in diesen 12 Monaten, wo liegt ihr Problem?
das problem liegt darin, dass sie unternehmerin ist und ihr einkommen ihr gewinn ist.
diesen kann sie aber nicht einfach so verringern, denn ein gewinn ergibt sich aus dem geschäftsgebarungen des unternehmens.
anders ausgedrückt = wenn ihr unternehmen einen höheren gewinn einfährt, dann liegt sie mit der pauschalvariante autom. über der zuverdienstgrenze und MUSS das gesamte KBG zurückzahlen!
also wenn sie die pauschalvariante nehmen muss, dann muss sie im gegenzug entweder auf KBG verzichten oder aber ihr unternehmen auf verlust setzen, damit sie das KBG behalten darf.
und somit sind mal 10 MA auf der Straße....
oder sie verzichtet auf KBG und hat, wenn sie pech hat kein einkommen (denn umsätze/gewinne nicht immer monatlich)
läßt auch ein „unvorhergesehenes Ereignis“ als Grund für die positve Erledigung eines "Wiedereinsetzungsantrages" gelten.
Zitat zu "unvorhergesehens Ereignis":
"...es wurde weder mit einberechnet noch erwartet (dazu zählen auch psychologische Vorgänge, wie Vergessen, Verschreiben, sich irren)..."
Im Verwaltungsverfahren gilt allso auch verschreiben
als Grund für eine mögliche Wiedereinsetzung
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wied... 6sterreich
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