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Jörg Kachelmanns Buch "Recht und Gerechtigkeit" wurde vorerst per Erlass aus den Buchläden verbannt.

Foto: Reuters/ARND WIEGMANN

Mannheim - Das Landgericht Mannheim hat einen Verkaufsstopp für das neue Buch von Jörg Kachelmann erlassen, in dem er knapp anderthalb Jahre nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung mit der Justiz abrechnet. Das Gericht folgte damit einem Antrag der damaligen Klägerin, wie deren Rechtsanwalt Manfred Zipper am Mittwochabend mitteilte. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge begründete das Landgericht seine Entscheidung damit, dass in dem Buch der volle Name der Frau genannt wird.

Kachelmann und seine Frau waren mit dem Buch bereits in voller PR-Offensive. Dann wurde das Buch mit dem Titel "Recht und Gerechtigkeit" veröffentlicht. Laut dem Online-Spiegel heißt es im Vorwort: "Es ist unser Ziel, dass Falschbeschuldiger verurteilt und dass Justiz und Öffentlichkeit dafür sensibilisiert würden, dass es sich bei Tätern auch um Frauen handeln kann und diese nicht aufgrund ihres Geschlechts von vornherein und automatisch Opfer sind". Der Anwalt der Klägerin kündigte ebenso an, gegen weitere Passagen des Buches vorzugehen. Im Buch betone Kachelmann, dass an den Anschuldigungen nichts dran sei.

Verlag verteidigt Buch

Am Donnerstagvormittag wehrte sich der Verlag gegen den Vorwurf, das Buch verletze die Persönlichkeitsrechte der Klägerin. Laut dem Heyne-Verlag sei die richterliche Verfügung noch nicht zugestellt worden. In einer Pressemitteilung hieß es, dass der Vertrieb des Buches nach wie vor ohne Einschränkung stattfinden würde. Grundsätzlich tritt eine Verfügung in Kraft bzw. wird rechtlich wirksam, wenn sie durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.

Der Verlag verteidigte die Nennung des Nachnamens der Frau. Man habe sich "nach reiflicher Abwägung und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung bewusst für die volle Namensnennung (...) entscheiden". Die Klägerin habe "selbst ihr Recht auf Anonymität preisgegeben", indem sie nach Ende des Prozesses der Zeitschrift "Bunte" ein Interview gab und sich dafür unverpixelt fotografieren ließ. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt.

"Tragfähige Beweise" fehlten dem Gericht

Ende Mai 2011 war Kachelmann freigesprochen worden. Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass Kachelmann im Februar 2010 seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung. (APA, red, 11.10.2012)