Frankfurt am Main - Der Kindsmörder Magnus G. soll eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro bekommen, weil ihm in seiner Vernehmung durch die Polizei mit Gewaltanwendung gedroht worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sprach G. am Mittwoch eine Entschädigung in dieser Höhe zu. Es wies damit eine Berufung des Landes Hessen gegen eine entsprechende vorherige Entscheidung des Landgerichts ab. Es habe keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der "Vollständigkeit oder Richtigkeit" der Feststellungen des Landgerichts, erklärte das OLG.

3.000 Euro Entschädigung

Das Landgericht Frankfurt hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass das Land Hessen dem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder wegen der Drohungen 3.000 Euro Entschädigung plus Zinsen zahlen muss. G. hatte im September 2002 einen damals elfjährigen Frankfurter Bankierssohn  entführt und ermordet. In einer Vernehmung kurz nach seiner Festnahme drohte ein Beamter Magnus G. auf Anweisung des damaligen Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Gewalt an, wenn er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate.

Die Ermittler hofften zu diesem Zeitpunkt noch, dass der Elfjährige lebt. Wegen dieser Drohungen verklagte G. das Land später auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. (APA, 10.10.2012)