Linz - Im Fall der drei verschwundenen Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele zeichnet sich ab, dass die Stadt Linz in Berufung geht. Kulturreferent Vizebürgermeister Erich Watzl (ÖVP will am Donnerstag, einen entsprechenden Antrag im Stadtsenat einbringen und rechnet mit Zustimmung, wie er am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz mitteilte. Die Stadt war vom Landesgericht Linz dazu verurteilt worden, die Erben der ursprünglichen Eigentümerin zu entschädigen.

Nach der Befassung des Stadtsenats sei noch die Zustimmung des Gemeinderats nötig, so Watzl. Das müsse in der Sitzung kommende Woche geschehen, damit die Berufungsfrist eingehalten werden kann. Der Rechtsvertreter der Stadt in dieser Angelegenheit, der Uni-Professor Bruno Binder, schätze die Chancen gut ein, erklärte der Kulturreferent. Zudem würde die Linzer Position in eventuellen Vergleichsverhandlungen dadurch verbessert.

1951 wurden insgesamt vier Bilder von der damaligen Eigentümerin an die Neue Galerie der Stadt verliehen. Als die Erben den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. Der Oberste Gerichtshof hatte ihnen 2011 für die Schiele-Zeichnung "Paar" bereits 100.000 Euro zugesprochen. Daraufhin zogen sie erneut vor Gericht und forderten für die drei anderen Bilder - die Zeichnung "Zwei Liegende" von Gustav Klimt, das Aquarell "Junger Mann" und das Ölgemälde "Tote Stadt" von Egon Schiele - 6,25 Mio. Euro. Das Landesgericht Linz bestimmte am 21. September, dass die Stadt die Erben entschädigen muss. Über die Höhe wäre in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden. (APA, 10.10.2012)