Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Einigung in letzter Sekunde: Heinisch-Hosek, Karl.
Künftig bekommen Väter in Sorgerechtsfragen mehr Rechte: Darauf haben sich Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) geeinigt. Demnach bekommen Väter ein Recht, die Obsorge zu beantragen - auch wenn die Mutter das nicht gutheißt. Zudem werden unverheiratete Väter den verheirateten gleichgestellt.
Die Regelung im Detail: Väter können, egal zu welchem Zeitpunkt, bei Gericht einen Antrag auf Obsorge stellen - und zwar unabhängig davon, ob sie mit der Mutter verheiratet sind oder nicht. Sind sich Mutter und Vater einig, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht wünschen, so können sie das künftig am Standesamt tun und müssen nicht mehr zum Gericht.
Das sei ein Fortschritt, da auch der Antrag auf Vaterschafts-Anerkennung am Standesamt gestellt werden muss, so Karl. Künftig könne somit beides in einem erledigt werden. Die Gefahr, dass die Mutter überrumpelt wird, habe man im Gesetz ausgeräumt, sagt Heinisch-Hosek: Beide Elternteile müssen zum Standesamt gehen, zudem besteht ein achtwöchiges Widerrufsrecht.
Auch in der heiß diskutierten Frage der gemeinsamen Obsorge nach einer Trennung im Streit gibt es nun eine gesetzliche Lösung: Können sich Mutter und Vater auf keine Sorgerechtslösung einigen, legt das Gericht eine vorläufige Obsorgeregelung für sechs Monate fest. Das bedeutet: Wurde das Kind vor der Trennung von beiden Elternteilen betreut, wird das auch in den ersten sechs Monaten danach so sein - es sei denn, das Kindeswohl ist durch eine gemeinsame Obsorge gefährdet. Nach der Sechs-Monats-Frist beurteilt das Gericht, ob die Lösung funktioniert hat und beibehalten werden kann.
In der Sechs-Monats-Frist wird das Kind vom Gericht einem Elternteil zugeteilt und hauptsächlich von diesem betreut, dem anderen Elternteil ist jedoch "ein derart ausreichendes Kontaktrecht einzuräumen, dass er auch die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen kann", heißt es im Gesetzesentwurf.
Sollte sich ein Elternteil in der Sechs-Monats-Frist nicht an das vereinbarte Kontaktrecht halten, sind Maßnahmen vorgesehen: Wenn beispielsweise ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind vorenthält oder ein Elternteil zum vereinbarten Zeitpunkt nicht auftaucht, sieht das Gesetz einen verpflichtenden Besuch bei der Familienberatungsstelle vor. Auch ein Termin bei der Agressionsberatungsstelle kann einem Elternteil gerichtlich vorgeschrieben werden.
Kommt der betreffende Elternteil diesem Termin nicht nach, "wird das in die richterliche Beurteilung einfließen", meint Karl - es wirkt sich also aus Sicht des jeweiligen Elternteils negativ auf die endgültige Obsorgeentscheidung aus.
Eine weitere Neuerung: Künftig sollen bei strittigen Trennungen sogenannte "BesuchsmittlerInnen" zum Zug kommen, die überprüfen, ob sich beide Elternteile an die vereinbarte Besuchsregelung halten. Dabei soll es sich um PsychologInnen, PädagogInnen oder SozialarbeiterInnen handeln, die auch der Kindesübergabe anwesend sein können. Die BesuchsmittlerInnen dienen dem Gericht als Entscheidungshilfe, wenn es um die Festlegung der endgültigen Obsorgeregelung geht. Auch die Familiengerichtshilfe soll das Gericht bei der Entscheidung unterstützen.
Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sechs Monate für die Entscheidung nicht ausreichen, kann es die Frist verlängern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der österreichische Verfassungsgerichtshof hatten die bisherigen Obsorgeregelungen für rechtswidrig erklärt. Die Regierung hatte noch bis 31. Jänner 2013 Zeit, ein neues Gesetz zu schaffen - der Gesetzesentwurf kam daher in letzter Sekunde und geht noch am Mittwoch in Begutachtung, um mit 1. Februar 2013 in Kraft treten zu können. "Unser Kompromiss zeigt trotz aller Unkenrufe, dass diese Regierung sehr wohl sehr gut arbeitet", sagte Karl bei der Präsentation des Entwurfs, den auch Heinisch-Hosek als "großen Wurf" bezeichnet.
"Es gibt weiterhin keine Automatik bei der gemeinsamen Obsorge", betont die Frauenministerin. Ein automatisches Eintreten des gemeinsamen Sorgerechts hatte Heinisch-Hosek bekämpft. Sie sieht durch das neue Gesetz gewährleistet, dass "weiterhin das Gericht entscheidet, was besser ist". Demnach werde es eine alleinige Obsorge für die Mutter "nicht nur bei Gewalt durch den Vater oder bei Gefahr in Verzug" geben, sondern auch in anderen Fällen.
Das Gericht hat anhand eines Zwölf-Punkte-Katalogs zu entscheiden, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht. In diesem Katalog finden sich Elemente wie "eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung", aber auch "die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben".
Änderungen gibt es auch im Namensrecht. So können in Zukunft alle Familienmitglieder einen Doppelnamen tragen - unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Familienname darf aus höchstens zwei Elementen bestehen. Auch unverheiratete Paare können in Zukunft für das Kind den Namen des Vaters wählen - bislang war das nicht möglich. Können sich die Eltern auf keinen Namen einigen, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter.
Die Obsorge des Alltags soll von einem Elternteil auf unverheiratete PartnerInnen übertragen werden können. Das gilt auch für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften. So sollen in Zukunft auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen als Angehörige Auskunft im Spital einholen oder ein Entschuldigungsschreiben für das Fernbleiben des Kindes von der Schule anfertigen können.
Kritik am Gesetzesentwurf kam am Mittwoch von der Opposition. "Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge, auch wenn die Eltern sich streiten, dem Kindeswohl dient, ist absurd und realitätsfremd", meinte hingegen die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol. Die Grünen befürworteten eine gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen können. Sie fordern die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um eine solche Einigung herbeizuführen. "Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden", ergänzte Justizsprecher Albert Steinhauser. Erfreut zeigten sich die Grünen dagegen über die Liberalisierung des Namensrechts.
"Nur wenige Verbesserungen für die Kinder" in den ausgehandelten Obsorge-Regelungen sieht BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Dass die gemeinsame Obsorge zum Regelfall werde, sei "leider verpasst" worden. Positiv sei die Beschleunigung der Verfahren, auch die Verankerung des Kindeswohls im Gesetz sei zu begrüßen, so Haubner. (Maria Sterkl, derStandard.at, 10.10.2012)
Finanzielle Unterstützung für Familien soll auf Wirkung untersucht und harmonisiert werden - Als Vorbild könnte Schweden dienen
Verlängert wird außerdem das halbtags kostenlose und verpflichtende Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen - Auch Änderungen beim Zuverdienst
SPÖ-Landesrat ist dagegen, dass 15-Jährige bis ein Uhr früh ausgehen dürfen
Auch der Wechsel der Bezugsvariante soll möglich werden
Menschenrechtsgerichtshof zwingt Österreich zu Gesetzesänderung
Verhandler wollen Eckpunkte außer Streit stellen, mit Einigung rechnen weder SPÖ noch ÖVP
Menschenrechtsgerichtshof zwingt Österreich zu Gesetzesänderung - Reguläre Adoption bleibt heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten
Kinder- und Jugendhilfegesetz soll am 1. Mai in Kraft treten - Kritik von Kinder- und Jugendanwaltschaften und Caritas
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek fordert Adoption für homosexuelle Paare und die "Ehe light" für alle
Für homosexuelle Regenbogenfamilien ist die Öffnung der Stiefkindadoption eine wichtige Verbesserung. Denn Kinder aus derlei Verbindungen haben derzeit auch im Alltag große Nachteile
Ein blindes Paar durfte nicht adoptieren, zwei Lesben bekamen kein Pflegekind: Die Kriterien für Wahlelternschaft sind zum Thema geworden
Kein Recht auf Ehe für Homosexuelle Europäisches Menschenrechtsgericht überlässt Entscheidung den Einzelstaaten
In Großbritannien dürfen Homosexuelle bereits seit 2004 Kinder adoptieren
Eingetragene Partnerschaft sei ein "gut funktionierendes Modell" - Grüne drängen auf Modernisierung
Länder erhalten 3,9 Millionen Euro als Anstoßfinanzierung - Künftig Vieraugenprinzip bei heiklen Fällen
Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) stößt mit ihrer Forderung, Hetero- und Homosexuelle bei Ehe und Adoption gleichzustellen, bei der ÖVP auf taube Ohren: "Kein Handlungsbedarf"
Berechnungen der Ministerien liegen weit auseinander
Für Kinderrechte müssen Jugendwohlfahrt und Justiz seit Anfang Februar enger kooperieren - Die neue Mitteilungspflicht sorgt noch für Verunsicherung - Die Gerichtshilfe für Familien funktioniert gut
Der Papamonat für alle scheitere nur an ÖVP und Wirtschaftskammer - Das Geld dafür sei da, sagt Heinisch-Hosek
Neues Familienrechtspaket tritt am Freitag in Kraft - Bundesweite Standards für Scheidungsgespräch fehlen
In Deutschland geht jeder vierte Vater mittlerweile zwei Monate lang in Karenz
Grünen wollen 80.000 neue Kindergartenplätze schaffen
Schenk: Minister "säumig"
Heinisch-Hosek will keine "bloße Kosmetik"
Laut Justizministerium Karl gab es nur technische Anpassungen gegenüber Begutachtungsentwurf - Soll mit 1. Februar in Kraft treten
"Kritik am Gesetzesentwurf kam am Mittwoch von der Opposition. "Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge, auch wenn die Eltern sich streiten, dem Kindeswohl dient, ist absurd und realitätsfremd", meinte hingegen die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol."
die sicht würde sich ändern, wäre daniela musiol in der lage eines diskriminierten elternteils.
Nach jahrelangen verhindern von SPÖVP, dass Kindern deren Eltern keinen Heiratsvertrag abgeschlossen haben das Recht auf einen Vater verwehrt wurde kommt nun die " Einigung in letzter Sekunde"
Nur so konnte verhindert werden, dass Väter nun wirklich gleichberechtigt worden wären wie es der EGMR sonst mit Feb. vorgesehen hätte.
25 Jahre später..
Lena Müller-Huber und Max Korn-Meister
bekommen eine Tochter Anna,...
Anna ... und wie noch??
Huber-Müller-Korn-Meister, Korn-Meister-Huber-Müller, Müller, Huber, Korn, Meister,
Müller-Meister, Müller-Korn, Huber-Meister, Huber-Korn, Müller-Huber oder, oder, oder,....
Ö ist verurteilt worden und daher kommt das
Antragsrecht und NICHT weil sich die Koalition "einig" ist.
Das menschenrechtswidrige Gesetz hat vielen Vätern und Kindern ihr Recht auf Familie vorenthalten.
Sagt leise DANKE zu SPÖ und ÖVP bei der nächsten Wahl.
wenn jene Frauen die glauben das ein Kind ihr alleiniges Eigentum ist, können sie die Alleinige Obsorge den Vater übergeben.
Wenn sie vorher GV mit dem Mann hat muss sie damit rechnen.
Das Gericht wird dem nicht widersprechen wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ein Mensch der ohnehin gegen jedes Miteinander ist - was braucht der Kinder ?
zunächst ist das falsch: auch dieser vater muss alimente zahlen.
ausserdem: welchen vorteil hätte das kind, wenn man den vater der das kind gar nicht möchte zu kontakten zwingt?
ach ja, mütter die ihr kind nicht wollen können es auch einfach aussetzen, werden in frieden gelassen und müssen keine alimente zahlen.
ich unterscheide da nicht zwischen "pöse" und gut, sondern zwischen rechte für person A und andere rechte für person B
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.