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Nicht einmal, dass Kiwis gesund sind, darf man ohne Koppelung mit einem der 222 genehmigten "Health Claims" noch sagen.
Es ist erstaunlich: Nur 222 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) genehmigte sogenannte Health-Claims, also gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, werden in Kürze in der EU erlaubt sein.
Schon die Vorgeschichte dieser überraschenden Regelung ist amüsant: Nach der europäischen Lebensmitteletikettierungsrichtlinie ist es verboten, bei Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln irreführende Angaben zu machen und krankheitsbezogen zu werben. Österreich hatte zusätzlich im alten Lebensmittelgesetz gesundheitsbezogene Werbung verboten; nur über Antrag bescheidmäßig genehmigte gesundheitsbezogene Angaben waren zulässig. Dafür wurde Österreich im Jahr 2000 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt; das Verbot gesundheitsbezogener Werbung im österreichischen Lebensmittelrecht fiel weg.
Der europäische Gesetzgeber hatte aber seine Meinung geändert, und es entstand ein Entwurf der sogenannten Health-Claims-Verordnung, der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln. Heraus kam etwas viel Schlimmeres als die alte österreichische Regelung - nämlich das generelle Verbot gesundheitsbezogener Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit zwei Ausnahmen: Zum einen separat vom Lebensmittelunternehmer beantragte und genehmigte Angaben, wozu es ein aufwändiges Verfahren bei der Efsa gibt.
Nahezu keine Genehmigungen erfolgten in derartigen Verfahren, weil die Efsa - als wären Lebensmittel Arzneimittel - randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudien am Gesunden zum Nachweis der Richtigkeit gesundheitsbezogener Angaben verlangt.
Die zweite Ausnahme bildete die sogenannte Artikel-13-Liste, auf welcher zu bestimmten Substanzen bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zugelassen wurden. Von den europäischen Staaten wurden rund 40.000 Angaben eingereicht, zur Begutachtung durch die Efsa auf 5000 Angaben heruntergekürzt; von diesen verblieben nun 222. Diese beziehen sich überwiegend auf Vitamine und Mineralstoffe. Das ist gerade in Zeiten, wo in Medien die Sinnhaftigkeit von Vitamin- und Mineralstoffgaben diskutiert wird, erfreulich.
Die Textierungen lassen jedoch eine gewisse Eintönigkeit erkennen, wie folgende Beispiele zeigen: "Vitamin B6 trägt zur normalen psychischen Funktion bei", "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" oder "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt".
Um derartige Aussagen zu tätigen, müssen durch das Produkt - im Regelfall - mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis an Vitaminen und Mineralstoffen aufgenommen werden. Inwieweit von den Wortlauten der Artikel-13-Liste abgegangen werden kann, ist noch völlig unklar.
Wesentliche Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung sind seit 2007 anzuwenden: So gibt es ein striktes Verbot gesundheitsbezogener Werbung für Getränke mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol. Verboten ist auch, mit Angaben über Ausmaß und Dauer von Gewichtsabnahme zu werben. Auch die Werbung mit einzelnen namentlich genannten Vertretern medizinischer Berufe ist unzulässig.
Markennamen mit Gesundheitsbezug dürfen bis 2022 weiterhin verwendet werden, wenn sie bereits vor dem 1. 1. 2005 bestanden haben; neue nur dann, wenn das Produkt gleichzeitig über eine genehmigte gesundheitsbezogene Angabe verfügt.
Die besondere Aktualität des Themas liegt darin, dass die Übergangsfrist für nicht Health-Claims-verordnungskonforme Produkte mit 14. Dezember 2012 endet. Verantwortlich ist die gesamte Vertriebskette, also vom Hersteller über den Großhandel bis zum Einzelhandel.
Immer wieder wurde diskutiert, inwieweit derartige Werberestriktionen dem Grundsatz der Erwerbsfreiheit und dem der Meinungsfreiheit widersprechen und ob das Ziel, Verbraucher vor übertriebenen Werbungen mit der Gesundheit zu schützen, nicht anders erreichbar gewesen wäre: durch das immer schon bestanden habende Verbot irreführender Werbung, dessen Einhaltung durch bessere Marktüberwachung kontrolliert werden könnte. Ob dem Konsumenten mit monoton wiederkehrenden 222 genehmigten Claims geholfen ist, darf bezweifelt werden.
"Bekömmlich" untersagt
Es ist aber zu befürchten, dass die Health-Claims-Verordnung sehr streng exerziert wird: Der EuGH hat jüngst in einem Anlassfall betreffend ein Getränk mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol entschieden, dass die Bezeichnung "bekömmlich" verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an nachteiligen Stoffen bereits eine - wegen des Alkoholgehaltes - unzulässige gesundheitsbezogene Angabe sei und das Verbot nicht dem Grundsatz der Erwerbsfreiheit widerspreche. (Ruth Hütthaler-Brandauer, DER STANDARD, 10.10.2012)
Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer ist Rechtsanwältin in Wien. kanzlei@rechtsanwalt-huetthaler.at
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warum sollte man einem Lebensmittel zutrauen das es etwas mit der Gesundheit zu tun hat?
Gegessen wird nur weil's schmeckt!
Kräuter sind gesund und wirken? Neeeein.
In Zukunft wird dann die Pharmaind. noch genauer bestimmen was gesund ist und was nicht... Das nötige Kleingeld haben sie ja um alle nötigen Wege zu "durchqueren"
...finde ich die Richtlinie nicht schlecht; wird doch dem "Bullshitting", das bei "Gesundheitsprodukten" aus dem Lifestyle-Eck kommt, Einhalt geboten.
Natürlich soll es verboten sein, irreführende Angaben zu machen - nicht nur im Lebensmittelrecht, sondern überall. Und das heute jedes dritte Safterl "das Wohlbefinden steigert", so wie behauptet, würde ich gerne überprüft wissen.
Einer Lebensmittelrechtlerin (oder vielmehr deren vermuteten Kunden aus der "Wohlbefindens"-industrie) ist das natürlich zuwider, das zumindest ist nachvollziehbar.
Würde man der Werbung Glauben schenken, und das passiert dank Sleeper-Effekt hin und wieder, dann könnten dürften wir (und Kleinkinder schon gar) keinen Fuß mehr aus dem Haus setzen ohne nicht einen Kübel "Vitalstoffe" intus zu haben.
Was daran falsch sein soll, das Werben mit Lügen zu verbieten (wie es dieser Artikel boulevardesk verlautbart) versteh ich nicht. Die Leute glauben mitterlweile schon fast jeden Blödsinn.
PS:
Ich seh schon neue Werbe-Strategien auf uns zukommen:
http://xkcd.com/641/
Beim nächsten Produkt das Vitamin C enthält steht dann vielleicht einfach nur: "Verhindert Skorbut"
Also das juristische Gequatsche stört mich an dem Artikel gar nicht, im Gegenteil, endlich mal ein Artikel mit Fakten.
Was mich stört sind die ständig eingeschobenen persönlichen Meinungen/Befürchtungen denen irgendwie Hand und Fuß fehlt.
Ansonsten -> Gute Sache.
soll jetzt "das generelle Verbot gesundheitsbezogener Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit zwei Ausnahmen" "etwas viel Schlimmeres als die alte österreichische Regelung" sein?
ok, die zweite ausnahme ist schon eher unglücklich. aber ("erste ausnahme") einen sauber ausgeführten nachweis der werbebehauptungen zu verlangen, ist auf jeden fall besser als einfach "über Antrag bescheidmäßig genehmigte gesundheitsbezogene Angaben" (wer genehmigt auf welcher grundlage?)
An diesem Beispiel zeigt sich wieder mal, dass wie es einzelnen Lobbys gelingt über die Köpfe der Bürger hinweg - unauffällig - die Entwicklung unserer Gesellschaft zu manipulieren.
Die Auswirkung: Eine Regelung die eine Situation im Jahr 2011 einfriert. zB. stellt heute ein Jungbauer auf Kräuterproduktion um, dann kann er nicht sagen dass sein Leinöl besonders bekömmlich ist. "Bekömmlich" ist eine gesundheitsbezogene Aussage. Er hatte 2010 ja die Chance dieses Aussage der Kommision vorzulegen und genehmigen zu lassen. Jetzt gehts halt nimmer.
Die Efsa wurde zu 100% mit Personal aus der Industrie (Pharma, Lebensmittel) besetzt. Und verfolgt deren Interessen konsequent. Das ist ein klassischer Wolf im Konzmentenschutzmäntelchen.
Wenn er das kann, darf er auch weiterhin damit werben.
Alles, was er braucht, ist eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie, die seine Behauptung unterstützt.
Wenn die Behauptung, sein Öl wäre "bekömmlicher" stimmt, wird das ja wohl kein Problem sein, oder?
Sie lesen eine Werbeeinschaltung der Lebensmittelindustrie.
Darin enthalten (Sie dürfen gähnen):
1. Jetzt werden alle Leute krank und sterben.
2. Tausende, nein: Millionen Arbeitsplätze gehen verloren
3. Das schadet der Wirtschaft und damit uns allen.
Noch ganz richtig in der Rübe?
Wo ist denn hier Lobbying? Gerade die Lobbys der grossen Nahrungskonzerne haben ALLES versucht um diese Regelungen zu verhindern...Werbung mit "Verlängert ihr Leben" kommt eben gut an beim Kunden.
Es ist höchst erfreulich dass die EU das tut, wozu nationale Regierungen zu feige, oder zu korrupt sind: gezielte Falschinformation von Kunden verhindern.
Aber nicht-Nachdenken macht das Leben halt einfacher...also trink weiter dein Actimel, das "aktiviert deine Abwehrkräfte", und vergiss ja nicht täglich auf die EU zu schimpfen...Dichand demands it!
Armleuchter.
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