Salzburg/Brüssel - Die Praxis vieler Gemeinden, Baugründe und Wohnungen nur an Mieter oder Käufer abzugeben, die schon eine bestimmte Zeit in der Kommune gelebt haben, könnte bald fallen: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun in einem ähnlichen Fall im belgischen Flandern festgestellt, dass diese Praxis eine Benachteiligung von Bürgern aus europäischen Ländern darstelle und gegen Europäisches Recht in mehreren Punkten verstoße, sagte Salzburgs Wohnbau-Landesrat Walter Blachfellner (SPÖ).

In Salzburg "stapeln" sich in Sachen Wohnbau inzwischen sogar drei Mahnschreiben der Europäischen Union. Eines davon betrifft eben die Bevorzugung von Gemeindebürgern bei der Vergabe. Blachfellner erwartet, dass der EuGH genau so entscheiden wird wie der Generalanwalt in seiner Stellungnahme, "das ist in 95 oder 96 Prozent aller Fälle so". "Salzburg wurde aber bis zur Entscheidung über Flandern zurückgestellt." Der Landesrat rechnet aber damit, dass der Spruch ähnlich ausfallen wird. Möglicher Ausweg für Blachfellner: Der Begriff Einheimische wird durch den Begriff Hauptwohnsitz ersetzt.

Seniorenheim Leogang

Der zweite Fall betrifft das Seniorenheim Leogang. Dort hatte die Gemeinde drei Genossenschaften zur Angebotslegung eingeladen, weil diese Anspruch auf Wohnbauförderung haben. Eine Baufirma erhob nach dem Zuschlag für eine Genossenschaft Beschwerde. Die EU-Kommission wies in dieser Causa das Land darauf hin, dass es in Salzburg offenbar gängige Praxis sei, dass Gemeinden Bauaufträge nicht nach dem Bundesvergabegesetz vergeben würden. Das Land wurde aufgefordert, ein Mahnschreiben an die Gemeinden zu versenden. Blachfellner erwartet, dass die zuständige EU-Generaldirektion in dieser Sache demnächst eine Stellungnahme abgeben wird.

Im dritten Anlassfall ist dem Landesrat zufolge noch nicht so rasch mit einer Entscheidung in Brüssel zu rechnen. Es handelt sich um die Beschwerde eines deutschen Staatsbürgers, der in Salzburg arbeitet und in Freilassing (Bayern) wohnt. Der Mann muss in den Salzburger Wohnbaufonds einzahlen, kann aber für seine Wohnung in Bayern selbst keine Förderung in Anspruch nehmen. (APA, 9.10.2012)