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Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) trat am Montag der Kritik der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer an der Grundbuchgebührennovelle entgegen. Diese "Falschinformationskampagne" und "Panikmache" sei zurückzuweisen. Eine "Erbschaftssteuer durch die Hintertür" - vor der Notare-Präsident Ludwig Bittner gewarnt hatte - werde es nicht geben, versicherte Karl in einer Aussendung. Bei Erbschaften und Schenkungen in der Familie werde sich nichts ändern, also die Eintragungsgebühr nicht steigen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat - mit Reparaturfrist 1. Jänner 2013 - die alte Regelung für die Grundbuch-Eintragungsgebühr aufgehoben. Karl hat nun einen Entwurf für eine Novelle in Begutachtung gegeben. Dieser stieß auf scharfe Kritik des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) und der Notariatskammer. Sie befürchten eine drastische Anhebung der Eintragungsgebühr.
Ihr Ziel sei es, eine "Gebührenlawine" zu verhindern, hielt Karl dem entgegen. Die von ihr vorgeschlagene Novelle sei aufkommensneutral. Aufgrund zahlreicher Ausnahmen werde sie zu keinen Mehreinnahmen des Justizministeriums führen. Bei unentgeltlichen Immobiliengeschäften im Familienkreis werde die Gebühr weiterhin nach dem dreifachen Einheitswert berechnet. Sie bleibe also gleich, wenn ein Eigentümer sein Haus per Testament der Lebensgefährtin vererbt oder Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken. (APA, 8.10.2012)
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handelt es sich um die übliche neiddebatte. wenn jemand etwas zu vererben oder zu verschenken hat, wird er wohl kaum dastehen und sagen: "schon recht, meine kinder sollen nur brennen".
oder andersrum: wenn jemand, der nicht zu vererben hatte, plötzlich doch über bargeld oder güter verfügt, ist das auch der erste, der mit erhobener faust gegen die erbschaftssteuer auf die barrikaden geht.
immer eine frage des blickwinkels. aber im anzetteln von solchen dingen haben die roten erfahrung.
Es würde genügen die Einheitswerte anzupassen und den einfachen Einheitswert als Bemessungsgrundlage für Erbschafts und Schenkungssteuer heranzuziehen. Dann kann man noch diskutieren ob der Satz von 2% Grunderwerbsteuer für Schenkungen/Erbschaften unter Verwandten gerecht ist, dann erhöht man halt auf 3,5%.
...... es wird ja eh schon grunderwerbsteuer, eintragungsgebühr, umsatzsteuer und später grundstuer gezahlt und das alles von geldern die schon vorher der einkommensstuern unterlegen sind. Ich halte nichts von einer enteignung duch die hintertür, resultat kann nur die schädigung der bauwirtschaft und bauqualität a la USA sein.
Auch das Geld, das mir mein Arbeitgeber zahlt wurde bereits versteuert. Trotzdem muss ich Einkommenssteuer zahlen, weil ich ein eigenständiges Individuum bin. Wie viel Steuer der Opa gezahlt hat ist daher völlig irrelevant.
Ich hab als Käufer einer Eigentumswohnung die Grundbuchsgebühr wie die meisten die das Geld nicht am Sparbuch haben zwei mal Bezahlt.
Einmal für mich und einmal für den Pfandbrief von der Bank.
Grunderwerbssteuer war auch nicht ohne.
Der Kaufpreis bezieht sich ja nicht nur auf die Wohnung sondern auf die gesamte darin befindliche Ausstattung.
Das heisst Grunderwerbssteuer auf die Böden, die Fliesen im Bad, etc.
Sehr witzig.
Hätt ich ein Haus im Speckgürtel gebaut wär das wesentlich günstiger gewesen.
Weil der Verkehrswert ja nicht auf dem Haus drauf steht. Und die Kosten für die Ermittlung des Verkehrswertes (besonders wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist und die amtlich beeideten Schätzmeister damit ein Monopol haben) mehr kosten würde als die Gebühren ausmachen.
plötzlich sehr bürgerlich, wenn es um das Erbe der 7 Häuser und Kunstwerke geht.
Ich zahlte noch Erbschaftssteuer, besser gesagt, meine Eltern zahlte sie. Aber ich will auch weiters welche zahlen, nur niemand aus der hochstaatlichen Politiker und hohen Beamtenkaste hat daran Interesse.
Das mit den Firmen ist außer beim Einzelunternehmer eh Blödsinn und für Familienbetriebe gibts die neue Form der KEG, siehe:
https://plus.google.com/u/0/11332... AyaTRffdfP
und Stiftungen.
Bei Bauern verstehe ich das mit dem Grund,
aber auf privaten Grund und privates Geldvermögen, dass nicht (land-)wirtschaftlich irgendeine Funktion hat, würde ich bis auf das letzte Hüsle Schenkungs- und Erbschaftssteuer mit 10% flat-tax festlegen
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