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Wien - Justizministerin Beatrix Karl (V) trat am Montag der Kritik der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer an der Grundbuchgebührennovelle entgegen. Diese "Falschinformationskampagne" und "Panikmache" sei zurückzuweisen. Eine "Erbschaftssteuer durch die Hintertür" - vor der Notare-Präsident Ludwig Bittner gewarnt hatte - werde es nicht geben, versicherte Karl in einer Aussendung. Bei Erbschaften und Schenkungen in der Familie werde sich nichts ändern, also die Eintragungsgebühr nicht steigen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat - mit Reparaturfrist 1. Jänner 2013 - die alte Regelung für die Grundbuch-Eintragungsgebühr aufgehoben. Karl hat nun einen Entwurf für eine Novelle in Begutachtung gegeben. Dieser stieß auf scharfe Kritik des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) und der Notariatskammer. Sie befürchten eine drastische Anhebung der Eintragungsgebühr.
Ihr Ziel sei es, eine "Gebührenlawine" zu verhindern, hielt Karl dem entgegen. Die von ihr vorgeschlagene Novelle sei aufkommensneutral. Aufgrund zahlreicher Ausnahmen werde sie zu keinen Mehreinnahmen des Justizministeriums führen. Bei unentgeltlichen Immobiliengeschäften im Familienkreis werde die Gebühr weiterhin nach dem dreifachen Einheitswert berechnet. Sie bleibe also gleich, wenn ein Eigentümer sein Haus per Testament der Lebensgefährtin vererbt oder Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken.
"Keine Panikmache, sondern konstruktiver Appell"
Ludwig Bittner, der Präsident der Notariatskammer, bleibt bei seiner Kritik am Entwurf von Justizministerin Beatrix Karl zur Grundbuchgebühr. Die Berechnung nach Einheitswert werde nicht für alle Immobiliengeschäfte in der Familie beibehalten. Es gebe nur eine beschränkte Ausnahme bei dringendem Wohnbedürfnis. Diese greift für Bittner aber zu kurz. Außerdem habe er nicht - wie Karl sagte - "Panikmache" oder "Falschinformation" betrieben, sondern an die Politik "konstruktiv appelliert", sich dieses Problems anzunehmen.
Denn prinzipiell werde mit dem Entwurf - wie vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) verlangt - für alle unentgeltlichen Immobiliengeschäfte (Schenkung, Erbschaft) die Berechnungsbasis vom Einheitswert auf den Verkehrswert umgestellt und damit die Eintragungsgebühr wesentlich steigen. Es gebe aber Ausnahmen - diese betrifft solche Geschäfte innerhalb der Familie, wenn der Erbe oder Beschenkte dort seinen Hauptwohnsitz hat, und auch bäuerliche Übergaben.
Das sei aber, merkte Bittner gegenüber der APA an, in der Mehrzahl der Fälle nicht gegeben: "Wer hat heutzutage noch ein dringendes Wohnbedürfnis in einem geerbten Haus?" Außerdem werde der "weichende Erbe" benachteiligt, also z.B. der Bauernsohn, der auf den Hof verzichtet, dafür aber mit einem Grundstück abgefunden wird. Bittner blieb also bei seiner "Bitte an die Politik, sich dieses Problems anzunehmen"'.
Rechtsanwälte werden Karl "beim Wort nehmen"
Auch die Rechtsanwälte bleiben bei ihrer Kritik an der Grundbuchsgebühr-Novelle von Justizministerin Beatrix Karl, betonte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Rupert Wolff, am Montag gegenüber der APA. Auch ihnen gehen - wie den Notaren - die Ausnahme für Immobiliengeschäfte innerhalb der Familie nicht weit genug.
Wenn Karl jetzt in ihrer Aussendung wörtlich versichere, dass sich "für Erbschaften und Schenken in der Familie nichts ändern'" werde, dann "werden wir sie beim Wort nehmen", kündigte Wolff an. Der ÖRAK werde weiter in Gesprächen darauf drängen, dass die Novelle nicht zu einer drastischen Anhebung der Eintragungsgebühren führt. (APA, 8.10.2012)
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1.5 % ca kostet Notar und Eintrag vom Kaufpreis, d.h. bei 500 euro wäre das dann eine Hütte von 33.000 euro.
angenommen man kauft ein haus um 300.000 euro zahlt man 4500,-- Euro -- ab nächsten Jahr dann 45.000 Euro....................................
Wie ist das, wenn eine Hypothek oder ein Fruchtgenuss oder ein Rang(Sperre) im Grundbuch eingetragen wird. Oder ein Darlehen einer Genossenschaft oder mehrere juristische Personen, bei Hotellerieanlagen zur Finanzierung?
Also weg mit allen Ausnahmen und halt dafür den Steuersatz soweit runtersetzen dass es wieder passt!
Aber warum den einfach, wenn man auch ein Gesetz beschließen kann dass der VfGH sowieso gleich wieder aufhebt?! Glauben die wirklich dass sich das heute noch wer gefallen lässt? Selbstverständlich wird am Tag nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gleich wieder die Republik verklagt.
Es ist die Zeit der Mutbürger. Es REICHT!
Der Verfassungsgerichtshof sagt: Es ist nicht gerecht, dass man bei der einen Erwerbsart sehr viel und bei der anderen eher wenig zahlen muss.
Die gerechte Lösung der Österreichischen Politik: Ok dann müssen in Zukunft eben alle sehr viel zahlen...
Also bisher war bei jeder Übergabe/Schenkung der dreifache EInheitswert maßgeblich.
In Zukunft gibt es 2 Ausnahmen (§ 26a des Entwurfes): 1. bei Übertragungen zur Fortführung eines Betriebes (landwirtschaftliche Grundstücke und Anteilsvereinigung in einer Gesellschaft) 2. Bei nahen Angehörigen - aber nur wenn eine dringendes Wohnbedürfnis befriedigt wird und sie im selben Haushalt wohnen (Nachweis: Meldebestätigung).
Wenn jetzt der Personenkreis erheblich eingeschränkt wird, wie kann das kostenneutral sein? Kostenneutral wäre doch nur eine Regel, dass wieder alle Übergaben/Schenkungen auf dem dreifachen Einheitswert berrechnet werden.
damit meint die justizministerin, dass das justizbudget nicht mit kosten belastet wird... und auch die mehreinnahmen fließen schließlich nicht der justiz zu, sondern dem allgemeinen steuertopf. aus sicht der justizministerin ebenkostenneutral. und die kosten des bürgers? was interessiert das einen politiker...
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