Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Ein Oberösterreicher ist mit seiner Millionenklage gegen den Online-Glücksspielanbieter bet-at-home in zweiter Instanz erfolgreich gewesen. Der Spieler hatte binnen weniger Monate mehr als eine Million Euro verzockt und verklagte daraufhin den Anbieter. Die Argumentation: bet-at-home verfüge in Österreich über keine gültige Lizenz für Online-Roulette nach dem Glücksspielgesetz (GSpG). Das Oberlandesgericht (OLG) Linz gab ihm Recht: bet-at-home muss dem Spieler 950.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, bet-at-home will berufen. Der Anwalt des Spielers spricht von einem "bahnbrechenden" Entscheid und einer Bestätigung für das Glücksspielmonopol.
"Es wird österreichisches Recht angewendet. Das ist wesentlich und aus Spielerschutzsicht sehr erfreulich."
Nun könnten erstmals Spieler klagen, die von Österreich aus Geld bei einer Internetplattform wie bet-at-home verzocken, meinte der Grazer Advokat Christian Horwath am Montag gegenüber der APA. "Es wird österreichisches Recht angewendet. Das ist wesentlich und aus Spielerschutzsicht sehr erfreulich."
Dahinter steht eine in der Glücksspielbranche und unter Juristen heiß diskutierte Rechtsfrage: Dürfen Anbieter mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Staat - bet-at-home arbeitet mit einer Lizenz aus Malta - auch Österreichern Online-Glücksspiel zugänglich machen, oder ist dies ausschließlich dem Monopolisten - also den Casinos Austria bzw. den Österreichischen Lotterien - erlaubt?
Verhältnismäßigkeit eines Monopols
Vor mehr als einem Jahr hat sich dazu bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) geäußert und festgestellt, dass von anderen EU-Staaten erteilte Glücksspiellizenzen nicht automatisch auch in Österreich gelten und nationale Gerichte bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines Monopols die Kontrollsysteme, denen die in einem anderen EU-Land ansässigen Unternehmen unterliegen, nicht berücksichtigen müssen. Das sogenannte Dickinger/Ömer-Urteil (die beiden bet-at-home-Gründer, Anm.) wurde als schwere Niederlage für private Internet-Glücksspielkonzerne gesehen. bet-at-home hatte ins Treffen geführt, dass es nicht mit EU-Recht vereinbar sei, dass es in Österreich nur einen einzigen Anbieter für elektronische Lotterien gibt.
Nun musste das Unternehmen mit Sitz in Linz und Düsseldorf erneut eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Während das Erstgericht die Millionenklage des Oberösterreichers abgewiesen hatte, gab ihm Oberlandesgericht Linz Recht. Das Urteil, das der APA vorliegt, dürfte auch Wasser auf den Mühlen von Monopolbefürwortern sein: Bezogen auf Roulette sei das Glücksspielmonopol "insgesamt ... nicht inkohärent. Vielmehr hätten die Beklagten bzw. ihre Tochtergesellschaften für das via Internet angebotene Roulette einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz bedurft. Nachdem sie dieses Glücksspiel ohne entsprechende Konzession in Österreich anboten, sind die mit dem Kläger abgeschlossenen Online-Roulette-Verträge unerlaubt und unwirksam. Sie haben daher dem Kläger die Einsätze zurückzuzahlen", schreibt der Richter.
Revision angekündigt
Ganze 950.000 Euro soll jetzt bet-at-home also wieder herausrücken. Das Unternehmen will das so nicht hinnehmen und beim Obersten Gerichtshof (OGH) Revision einlegen, kündigte ein Sprecher auf APA-Anfrage an. Darüber hinaus könne er sich wegen des laufenden Verfahrens zu dem Fall nicht äußern.
Der Kläger hatte insgesamt 1,064 Mio. Euro - und zwar Geld seiner Firma - auf bet-at-home verzockt, davon 950.000 beim Roulette. Dies anzubieten ist in Österreich nur den Lotterien erlaubt - an der Lotterielizenz hängt nämlich auch die Berechtigung für Online-Glücksspiele. Sportwetten sind hingegen hierzulande im Gegensatz zu Deutschland schon lange liberalisiert. Die Lotterielizenz musste vor einem Jahr infolge eines weiteren EuGH-Urteils zu Österreichs Glücksspielgesetzgebung erstmals europaweit ausgeschrieben werden. Auch bet-at-home hatte sich dafür beworben, ist aber erwartungsgemäß leer ausgegangen - neuer und alter Konzessionsinhaber sind die Österreichischen Lotterien. Die Vergabe durch das Finanzministerium wurde heftig kritisiert, bei privaten Anbietern sowie auch Rechtsexperten. Das juristisches Nachspiel ist noch nicht beendet: Neben dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich jetzt die EU-Kommission mit dem Einwänden zur Vergabe herumschlagen.
Vorlageverfahren
Aus dem aktuellen OLG-Urteil ist laut Spieler-Anwalt Horwarth auch herauszulesen, "dass es kein neuerliches Vorlageverfahren an den EuGH geben wird und alleine der OGH die Frage der Vereinbarkeit des Monopols auslegen darf", wie er gegenüber der APA meinte. Der Richter begründete die Zulassung der ordentlichen Revision damit, dass "das Höchstgericht bislang das gesetzlich normierte Glücksspielmonopol noch nicht auf seine unionsrechtliche Rechtfertigung geprüft hat." Ferner stelle sich die "erhebliche Rechtsfrage, ob nicht selbst dann, wenn man das österreichische Glücksspielmonopol aus unionswidrig beurteilte, das von den Beklagten angebotene Online-Roulette verboten und ungültig wäre, weil es den in § 1 Abs 1 GSpG und § 168 StGB (illegales Glücksspiel, Anm.) angebotenen Charakter hat. Das Gesetz erlaubt nämlich dieses Spiel nur in den engen Grenzen des Monopols", heißt es in dem Urteil (3 R 99/12t).
Das Oberlandesgericht hat weiters die Werbung der Casinos Austria bzw. der Lotterien für ok befunden. bet-at-home hatte diese als zu exzessiv moniert, was wiederum nicht mit dem Monopol in Einklang zu bringen sei. Das OLG war anderer Ansicht, die Werbeauftritte seien "durchaus maßvoll und können einer restriktiven Geschäftspolitik zugeordnet werden". Ein weiterer wesentlicher Punkt ist laut Anwalt Horwath die Beweislastumkehr. "Die Gegner hätten beweisen müssen, dass der Schaden nicht entstanden ist", sagte er am Montag.(APA, 08.10. 2012)
Link
David Karp verließ die Highschool, um sich seiner Leidenschaft zu widmen
Fast jeder Dritte informiert sich aber online bevor er einkaufen geht
Bisheriges Tumblr-Team soll ungestört weitermachen - Konkurrent WordPress hofft auf überlaufende Tumblr-Kunden
Keine Erhöhung des Abo-Preises geplant - Lizenzen für Creative Suite 6 weiterhin erwerbbar
Planmäßige Anlaufverluste mit Webseiten-Bausätzen und De-Mail
Das Unternehmen verspricht, Tumblr als eigenständige Plattform weiterzuführen
Rund 500 Beschäftigte im Big Apple bekommen neues Büro
Kurs des Unternehmenspapiers durchbrach erstmals 900-Dollar-Marke
109 Arbeitsplätze weg - Sozialplan angestrebt
Künftig nur mehr per Abo-Modell erhältlich - "Creative Cloud" ersetzt "Creative Suite"
Dienst wird am 20. November eingestellt - Funktionen in Google Wallet aufgegangen
In Europa führt Vodafone vor SAP
Alle Filialen der Supermarktkette werden mit NFC-Terminals ausgerüstet
Ein Prozent der Belegschaft angepeilt
Tipps, wie man mit minimalem Risiko ein funktionierendes Unternehmen aufbaut
Gewinn nach Steuern um 3,1 Prozent gesunken
Nach Schätzungen 68 bis 70 Millionen Smartphones in den ersten drei Monaten ausgeliefert
Adobe will das Modell "Mieten statt kaufen" durchsetzen - Kunden wollen das aber nicht, wie eine Umfrage zeigt
Deutscher Wirtschaftsminister besucht Silicon Valley
Umsatz sackte im Jahresvergleich um 31 Prozent ab - Hoffnung auf neue Produkte wie Playstation 4
Pläne würden Tausende Arbeitsplätze in Gefahr bringen
Im Falle einer positiven Ermittlung droht Samsung eine Geldstrafe in Taiwan
Wir sind leider in der EU und nicht in Las Vegas.
Diese ganzen Wettbüros gehören abgeschafft!
Früher gab es Lotto, Totto, und das Casino, heute wachsen an jeder Ecke Wettbüros die für alle möglichen Geschäfte benutzt werden. Von Ihren Dubiosen Inhabern angefangen bis hin zu Kriminellen Handlungen worauf ich nicht näher eingehen möchte. Spielen ok, aber mit Niveau und Gerechtigkeit,... und nicht Suchtabhängige Online abzocken, und dass auch noch OHNE LIZENZ!
Erstens sind mir als demokratisch denkendem Alien jedwede Monopole ein Dorn im Auge und zweitens finde ich Evolution genial und bin nicht der Meinung, man sollte ausgerechnet die intelligenzmässig besonders Unauffälligen vor Schaden durch eigene Blödheit schützen, um deren Chancen auf Fortpflanzung dadurch zu erhöhen.
Daher (hätten wir eine Demokratie) stimmte ich gegen Monopole und pro Darwin.
Auch die Abzockerfirmen sollen der natürlichen Auslese unterliegen.
Daher find' ich das Urteil gut.
Wer Firmengelder verzockt und dann vom Gesetzgeber geschützt wird ist ein Glückspilz.
Hätte ihm schon gegönnt dass er für seine kriminelle Aktivität bestraft wird.
... der (vorläufig) erfolgreiche Kläger "nur" ein Schlupfloch nutzt, um sein Geld zu bekommen.
Was machen den Versicherungen, Banken, ... wenn es darum geht, dass jemand versucht seine Ansprüche durchzusetzen?
Wenn ich z.B. einen Autoschaden habe und den bei meiner Kasko-Versicherung geltend mache, dann kann es mir passieren, dass die Versicherungen geltend macht, dass ich z.B. den Schaden zu spät gemeldet habe, weil ich es nämlich innerhalb von 7 Tagen nach dem Schadenseintritt hätte melden müssen.
Das ist für mich genauso eine Spitzfindigkeit, wie hier die Lizenzfrage bzgl. bet-at-home.
Aber so läuft es heutzutage nunmal: Ob ein Anspruch moralisch vertretbar ist zählt nunmal gar nichts, es zählt nur was juristisch durchsetzbar ist.
... wenn Sie einen Schaden eine Woche lang nicht melden, dann ist das kein Schlupfloch, sondern... weiß nicht. Faulheit? Stress? Wie auch immer, das öffnet Versicherungsbetrug ja Tür und Tor, wenn's keine Fristen gäbe, was sich wiederum auf die Versicherungsprämien auswirken würde.
Was nicht heißen soll, das Versicherungen nicht extrem knausrig und kleinlich beim Auszahlen wären, aber einen Schaden fristgerecht melden zu müssen gehört sicher nicht zu den schlimmsten Vertragsklauseln.
'Aus dem aktuellen OLG-Urteil ist laut Spieler-Anwalt Horwarth auch herauszulesen, "dass es kein neuerliches Vorlageverfahren an den EuGH geben wird und alleine der OGH die Frage der Vereinbarkeit des Monopols auslegen darf", wie er gegenüber der APA meinte.'
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.