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Die zwei achtjährigen Komani-Zwillingsmädchen sind im Herbst 2010 mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben worden - die erkrankte Mutter musste hierbleiben. Es war eine von vielen humanitär problematischen Abschiebungen.
Kinder brauchen Schutz. Kinder haben Rechte. Auf das Wohl von Kindern muss geachtet werden. Erwachsene haben ihren Egoismus zurückzustecken, wenn es um das Schicksal von Kindern geht. Soweit einige Grundregeln für den Umgang mit dem Nachwuchs, denen im Grunde wohl alle zustimmen.
Zwar arbeiten sich viele an diesen Ansprüchen ab, und manche scheitern an ihnen im Privaten: Der dänisch-österreichische "Fall Oliver" als offener Elternkrieg auf dem Rücken eines kleinen Buben ist diesbezüglich die Spitze eines Eisbergs. Aber solches missbilligen viele: Ein Kind aus der gewohnten Umgebung zu reißen, es durch Trennung von Teilen der Familie zu belasten, gilt als Skandal. ExpertInnen und LeserbriefschreiberInnen treten dagegen wortreich und emotional auf den Plan.
In einem anderen Bereich verhallen ihre kritischen Stimmen meist ungehört. Die Rede ist vom Umgang mit AusländerInnen, die das Recht verwirkt haben, in Österreich zu bleiben. Hier steht das Ziel der Behörden, Ausweisungen und Abschiebungen durchzusetzen, im Vordergrund. Die Frage, ob das auch den mitbetroffenen Kindern zumutbar ist, gerät ins Hintertreffen. Die Regeln für schonungsvollen Umgang mit Minderjährigen gelten de facto oftmals nicht.
Daran hat auch die Aufregung um den Fall Komani nichts Grundlegendes geändert: Die zwei achtjährigen Zwillingsmädchen waren im Herbst 2010 in Österreich schulisch und sozial gut verankert. Dennoch wurden sie mit dem Vater in den Kosovo abgeschoben. Die erkrankte Mutter musste hierbleiben: Um das Fremdenrecht durchzusetzen, erschien der Fremdenpolizei die Familientrennung damals akzeptabel.
Zwar wurden Vater und Töchter nach Protesten wieder nach Österreich zurückgeholt (und sind seither hier geblieben), und in Wien wurde danach eine angeblich "familien- und kindgerechte" Schubhaft in der Zinnergasse errichtet. Doch dort ebenso wie sonst im Land wird ausländischen Kindern und Jugendlichen aus fremdenrechtlichen Gründen nach wie vor in vielen Fällen Verstörung und Entwurzelung zugemutet.
Das zeigt sich ganz konkret in diesen Wochen wieder, wo im redaktionellen Alltag kein Tag ohne Mails oder Anrufe wegen bevorstehender humanitär problematischer Abschiebungen vergeht. Zwar sind die Abschiebungszahlen bis inklusive August laut Innenministeriumsstatistik nicht gestiegen: Aber die Nachrichten darüber haben sich seit September stark verdichtet - und oft sind Kinder oder Jugendliche mitbetroffen.
So etwa im Fall von Frau S. aus Georgien und ihrer eineinhalbjährigen Tochter. Der Kindesvater musste Österreich vor einem Jahr verlassen, sie war damals schwer erkrankt und durfte mit dem Baby bleiben. Jetzt erfuhr auch sie ihren Abflugtermin: Eine, wie sie sagt, Katastrophe, weil sie zu dem Ex-Lebensgefährten den Kontakt verloren habe. In Georgien, so fürchtet sie, werde sie samt Kind auf der Straße landen. Daher hat sie ihre Unterkunft in Wien verlassen und lebt jetzt mit dem kleinen Kind an unbekannten Orten.
Oder auch im Fall von Negin und Nimmah H.: zwei Kindern im Volksschulalter aus Afghanistan. In ihrer Wiener Schule hatten sie sich gut eingelebt und begonnen, sich auf Deutsch zu verständigen - nach Monaten mit den Eltern auf der Flucht ein Ort der Normalität. Bis vergangenen Mittwoch die Fremdenpolizei kam: Die Familie müsse laut der EU-weiten Dublin-II-Verordnung nach Italien, obwohl dort ein Gutteil aller Flüchtlinge ohne staatliche Versorgung auskommen muss.
Zwar wurde in diesem Fall die für Donnerstag geplante Wegbringung gestoppt: Vor dem Wiener Familienanhaltezentrum hatten sich um vier (!) Uhr Morgen etliche DemonstrantInnen versammelt hatten. Aber was jetzt? Ein Leben im "Apartmentgefängnis" in der Zinnergasse ist eindeutig nicht kinderadäquat.
Soweit zwei ungelöste Härtefälle von aktuell mindestens zehn. Sie zeigen: Werden Erwachsene aus asyl- oder fremdenrechtlichen Gründen zu Unpersonen, so sind ihre Kinder direkt mitbetroffen. Dann ist die Rücksicht aufs Kindeswohl schnell dahin - und es wird klar, warum die von den Vereinten Nationen verbrieften Kinderrechte in Österreich mit Vorbehalten in Verfassungsrang erhoben wurden.
Einer davon besagt, dass die Kinderrechte nur beschränkt gelten, wenn es um Fragen der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" geht. Die Durchsetzung des Fremdenrechts gilt als solche. Auf diese Art tolerieren wir, dass es bei Kindern und Jugendlichen in Österreich zwei Klassen gibt: die Hiesigen und die Anderen. (Irene Brickner, derStandard.at, 6.10.2012)
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die auf ein miteinander, hinterfragen und Solidartität aufbaut diese Ungerechtigkeiten in Zukunft auszulöschen. In Bezug auf Fakten, sollte man in der Schule lernen den Kindern rausfinden zu lassen, welchen Grund es gibt bei uns leben zu dürfen, warum man es anderen verwehrt, aus welchen Gründen Menschen flüchten und eine Gemeinschaft mit ihnen in Klassen aufbauen.
Denn dass hier eine ungleiche Behandlung von Kindern stattfindet und das viele noch unterstützen zeigt sich wie weit die Gesellschaft schon weg von eigentlichen Werten bewegt hat. Bei Erwachsenen ist es schwer noch Empathie aufzubauen wenn sie sich selbst nicht informieren wollen.
sog. uneheliche Kinder ( sic.) haben per Gesetz GAR kein Recht, dass ihr Vater einen ANTRAG auf Obsorge für sie stellen kann.
Ö wurde verurteilt - und die SPÖVP verhindert die rasche Reform.
Wär doch mal einen Artikel wert über diese österreichische Kinder ?
http://diepresse.com/home/poli... en-duerfen
für viele Kinder kommt es leider schon zu spät.
Ich habe das Mädchen Negin H. diesen Sommer persönlich kennengelernt.
Ich arbeite beruflich mit sehr vielen Kindern, bin aber nur sehr selten auf ein derart intelligentes, lernwilliges und liebenswertes Kind getroffen.
Negin und ihr Bruder haben in ihrem kurzen Leben bereits Greuel erlebt, die dem durchschnittlichen Österreicher zum Glück sein Leben lang erspart bleiben.
Die Zwei hätten sich eine Chance verdient.
2 begabte Kinder, die auch zuhause die nötige Unterstützung erfahren anstatt in die Schule in Schubhaft zu stecken ist nicht nur grausam, sondern auch volkswirtschaftlich komplett dumm - das sind die Steuerzahler von morgen.
Für Gleich-Denkende:
http://www.facebook.com/pages/Nim... 0543031319
Ihr Job dürfte gesichert sein, wenn diese Familie da bleibt, und noch viele Asylfamilien nachfolgen, die in Italien, Polen oder sonstwo mit ihrer Versorgung unzufrieden sind.
Verwechseln Sie aber nicht persönlichen Nutzen mit volkswirtschaftlichem Nutzen.
Haben Sie schon gewusst, dass sämtliche Asylheime in Österreich bis oben voll sind, und dass bereits mehr als 20.000 Asylwerber in Österreich auf ihre Entscheidung warten?
Österreich hat derzeit weder Kapazitäten für die Unterbringung noch für die Prüfung zusätzlicher Asylanträge.
Von Ihnen könnte, was die Schilderung der Betroffenen betrifft, die Autorin sehr viel lernen.
Sie berühren mit der kurzen Schilderung mehr als die üblichen Moralpredigten hier.
Und ja, es sollten diese Menschen, auch wenn sie getrickst haben, bleiben dürfen.
Mit "diese" meine ich diejenigen die besonders bereit sind sich hier verwirklichen zu können, die sich so sehr bemühen auf die eigenen Beine zu kommen und nicht in erster Linie die Einwanderung ins Sozialsystem denken.
Jeder Zuwanderer mit Kinder, der es bis Österreich geschafft hat, darf dableiben unabhängig vom Ausgang seines Asylantrags?
Das gilt auch für alle die in irgend einen anderen EU-Staat schon einen Asylantrag gestellt haben, sie müssen nur nach Österreich kommen?
Meinen Sie das tatsächlich so?
Bitte um Antwort.
Ihre "volkswirtschaftliche Bewertung" der geplanten Abschiebung ist natürlich völlig falsch.
Migration ist ein Fakt.
Wir können entweder viel Geld ins Grenzen-Dicht-Machen stecken, oder schauen, dass die Leute, die bei uns landen eine Chance bekommen - speziell bei Kindern, die die realistische Chance haben, bei guter Ausbildung unsere Gesellschaft einmal - auch finanziell - zu bereichern.
Inwieweit Schubhaft volkswirtschaftlich sinnvoller als Schulbesuch ist, dürfen Sie mir gerne erklären.
Und jetzt her mit den roten Stricherln!
Heisst das, alle die es nach Österreich schaffen sollten unabhängig vom Ausgang eines Asylverfahrens dableiben dürfen, wenn sie nicht weggehen wollen?
Auch die die irgendwo in Europa schon einen Asylantrag gestellt haben.
das heißt es nicht.
Ich denke aber, dass speziell in Fällen, in denen sehr junge Menschen betroffen sind, gesetzliche Härte völlig unangebracht und kurzsichtig ist.
Den großen Aufruhr gibt es sowieso nur bei Kindern + Jugendlichen, die hier aufgewachsen sind, und denen man mit der Abschiebung ganz einfach den Boden unter den Füßen wegzieht.
Das sind auch meistens die Fälle, in denen sich das soziale Umfeld der Betroffenen vehement für den Verbleib dieser Leute stark macht.
Nebenbei: ganzen Nachbarn, Arbeitskollegen, Schulkollegen, Lehrer, das sind ja keine Volltrotteln, die für jeden Fetzenschädel auf die Barrikaden steigen.
Die Abschiebung irgend eines erwachsenen Afghanen schert hier sowieso keinen, und wenn er 10x traumatisiert ist.
Sie wissen aber schon, dass das für alle Beispiele in diesem Artikel nicht zutrifft.
Von denen ist keiner hier aufgewachsen weil sie alle dafür viel zu jung sind und von denen haben alle die Aufforderung das Land zu verlassen schon vor langer Zeit bekommen.
Auch die Familie von der Sie den Link hereingestellt haben. Die wussten schon als sie ins Land gekommen sind, dass ein anderes Land für ihren Antrag zuständig ist und erhielten ihren Bescheid schon vor einem Jahr und sind auch jetzt (ein Jahr später) nicht hier aufgewachsen.
Gegen eine Rückkehr nach Italien spreche laut bP1, dass Asylwerber dort keine Unterkunft erhielten und afghanische Asylwerber nach Afghanistan abgeschoben würden. Die bP hätten gesehen, dass die "Leute" in Italien in "den Parks" lebten. Außerdem hätte er vom Hörensagen wahrgenommen, dass in Italien Afghanen nach Afghanistan abgeschoben würden. bP2 gab an, sie hätte in Italien "nichts Positives erlebt."
bP1 brachte vor zuckerkrank zu sein. Hiervon habe er erst in Österreich erfahren.
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