Linz - Ein 66-jähriger Mühlviertler, der im April 2012 stark alkoholisiert einen deutschen Saufkumpanen im Streit erschossen hatte, ist Freitagabend im Landesgericht Linz zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig und erklärten ihn für zurechnungsfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Gutachter attestierte Zurechnungsfähigkeit

"Dass ich schuldig bin, das weiß ich", sagte der Pensionist, bevor er abgeführt wurde. Es sei aber nicht seine Absicht gewesen, den 43-Jährigen zu töten. Der Mann hatte in der Verhandlung beteuert, dass es sich um einen Unfall bzw. eine Versehen handelte. Er stehe dazu, was er getan habe, sei aber "sternhagelvoll" gewesen, erklärte sein Verteidiger. "Warum soll ein alter Mann, der zeitlebens fromm war wie ein Lamm, aggressiv werden wie ein Profikiller aus Italien?" Die Anklägerin verwies hingegen auf die Ausführungen eines Gutachters, der dem Beschuldigten zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit attestierte und sagte, dass er trotz seines Rauschzustandes zielgerichtet gehandelt habe. Sie sprach von einem "Kapitalverbrechen".

Am Morgen des 27. April war der Pensionist - seit Jahren ein Quartalstrinker, passonierter Jäger und als "Waffen-Willi" bekannt - nach dem Konsum mehrerer Schnäpse wie so oft zu einer Tankstelle gegangen. Dort trank er mit seinen Freunden weiter, bis er den Deutschen kennenlernte. Die beiden kamen ins Gespräch und landeten zu Mittag in der Wohnung des Beschuldigten. Nachdem sie sich unterhalten und noch eine Flasche Rotwein geleert hatten, wollte der Bekannte nicht mehr gehen und legte sich aufs Sofa schlafen.

2,7 bis 3,2 Promille Alkohol im Blut

"Reiß ab, sonst kracht's!", forderte der 66-Jährige den Mann auf, zu verschwinden. Der ließ sich davon aber offenbar nicht beeindrucken und soll gesagt haben: "Traust dich eh net schießen." Daraufhin traf den 43-Jährigen aus 20 Zentimeter Entfernung eine Kugel in den Kopf. Der Angeklagte informierte seine Freunde, die die Polizei alarmierten. Der Mann, der sieben Schusswaffen besaß, ließ sich widerstandslos festnehmen. Zum Zeitpunkt der Tat hatte er errechnete 2,7 bis 3,2 Promille Alkohol im Blut. (APA, 5.10.2012)