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Klagenfurt - Der Verteidiger des am Montag im Birnbacher-Prozess verurteilten ehemaligen Kärntner ÖVP-Chefs Josef Martinz hat am Freitag in einer Aussendung den Prozess und das Urteil kritisiert. In der mündlichen Begründung habe das Gericht "quasi eine eigene Geschichte zu Lasten des Dr. Martinz 'erfunden', die auf reinen Mutmaßungen beruht", schrieb Alexander Todor-Kostic. Das Landesgericht Klagenfurt wollte zunächst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.
Zahlreiche Verteidigungsrechte seien zum Nachteil seines Mandanten verletzt worden, so Todor-Kostic. Weil der Schöffensenat die Privatgutachten nicht berücksichtigt habe, sei das Verfahren nicht nur mit Nichtigkeit belastet, sondern auch grundrechtswidrig. Das Verfahren hätte nicht in Kärnten stattfinden dürfen. Mit Laien besetzte Schöffengerichte könnten einem "medialen Vorverurteilungsdruck" nicht standhalten.
Vom Obersten Gerichtshof, der demnächst über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden soll, erwartet sich der Anwalt, dass er "derart gravierende Verfahrens- und Grundrechtsverletzungen" aufgreift, um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wiederherzustellen. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung des Klagenfurter Gerichts aufgehoben werde. (APA, 5.10.2012)
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Natürlich hat man die Gutachten gewürdigt. Der RA sollte wissen dass auch eine Ablehnung des Inhalts und das Infragestellen der Relevanz dieser Gutachten eine legitime Würdigung darstellt.
Würdigung des Gutachtrns heißt nicht automatisch dass ich jeden Unfug der drinsteht auch so glauben muss.
Ein Richter des sich sowas ernsthaft ansieht müsste zugeben, dass er die Welt nicht begriffen hat.
Private Gutachten kommen nur zur Vorlage, wenn das drin steht, was der Angeklagte drin stehen haben will. Dafür bezahlt man schon ordentliche Honorare.
Die Schöffen sind auch keine Idioten. Wenn sich der Anwalt eine Umgebung ohne öffentlicher Meinung wünscht, dann wird er eine Verlegung des Prozesses auf das jüngste Gericht beantragen müssen. In Österreich werden sich keine Leute finden, die Martinz' berufliche Unzurechnungsfähigkeit oder Blödheit toll finden. Unwissenheit und Dummheit schützen nicht vor Strafe, Herr Todor-Kostic.
von Herrn Altenberger im Profilinterview lese, dann frage ich mich, welche Sachverständige geben in Österreich welches Gutachten ab. Altenberger ist doch angeblich ein anerkanter Gutachter in Österreich - traurig:
Ich zitiere:
Altenberger: …Und ich wurde auch darüber getäuscht, dass mein Privatgutachten in einem Strafverfahren verwendet werden würde. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Auftrag so nie angenommen.
profil: Sie sind einer der erfahrensten Gerichtssachverständigen. Ist es nicht Ihre vornehmliche Aufgabe, Täuschungen zu erkennen?
Altenberger: Darum ging es hier doch nicht! ...
Mehr gibt´s dazu wohl nicht zu sagen, als: Wann reagiert endlich der Gremialvorstand der Gutachter Österreichs auf solche Pseudogutachten!
da wird in diesem land einmal, EINMAL ! etwas exekutiert, was man als rechtsstaatlichen vorgang bezeichnen könnte: einer sagt i hob wos angstöhlt, ein anderer sagt, jo eh, aber es woar fia de puartei, ein richter sagt: fünf jahre.
und was macht der övpler? er sieht die rechtsstaatlichkeit verletzt.
sollte die övp ein problem mit rechtsstaatlichkeit haben??
In Österreich ist man halt so lange Schuldig (auch bei Indizien), bis das Gegenteil eindeutig und mit stichfesten Beweisen untermauert wird.
Das muss dem Hr. Martinz (und auch uns) irgendwann klar werden.
Zum Glück gibts bei uns keine Todesstrafe - ein paar Jahre unverhältnissmäßiger Gefängnissaufenthalt überlebt man (meist).
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