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Verteidiger Richard Soyer (links) gelang die Kehrtwende Dietrich Birnbachers vom Saulus zum reuigen Paulus.
STANDARD: Warum hat Dietrich Birnbacher jetzt doch Berufung eingelegt? Er kam ja mit einer milden Haftstrafe davon.
Soyer: Die Strafe ist aus unserer Sicht nicht milde genug ausgefallen. Wir wollen eine angemessene Herabsetzung um ein, zumindest ein halbes Jahr, und dass die Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen wird.
STANDARD: Wie hat Birnbacher das Urteil aufgenommen?
Soyer: Sehr gefasst und im Wissen, dass er sich seiner Verantwortung zu stellen hat. Er hat sich bereits im Juli 2011, als das Schäfergutachten, das seine Leistung mit rund 200.000 bis 300.000 Euro bewertete, bekannt wurde, von sich aus an den Staatsanwalt gewandt und die Schäfer-Bewertung seines Honorars als angemessen bezeichnet. Er hat damals auch schon im Ermittlungsverfahren die Rückdatierung des Gegenbriefes offengelegt. Der Staatsanwalt hat dies bereits in seiner Anklageschrift als Tatsachengeständnis gewertet.
STANDARD: Wäre Ihr Mandant ein Fall für die Kronzeugenregelung?
Soyer: Er ist ein Lehrbuchbeispiel für einen "kleinen Kronzeugen", de facto ist er aber auch ein "großer Kronzeuge". Nicht aber de jure, denn er hätte ja sein Wissen offenbaren müssen, bevor gegen ihn ermittelt wird. Aber er hat sich unter persönlichem Risiko für eine umfassende Aufklärung zur Verfügung gestellt.
STANDARD: Für den Staatsanwalt kam das Geständnis nur aufgrund der erdrückenden Faktenlage zustande?
Soyer: Ich sage das in aller Klarheit. Die Angaben meines Mandanten waren für die Aufklärung des Sachverhalts von zentraler Bedeutung.
STANDARD: Auch das Gericht hat das Geständnis als nicht ausreichen reumütig gesehen?
Soyer: Das stimmt so nicht. Das Gericht hat die Geständnisse meines Mandanten als glaubwürdig und reumütig bezeichnet. Es war nur nicht voll und ganz von Birnbachers Verwendungsnachweis über sein Sechs-Millionen-Honorar überzeugt. Das können wir nachreichen, es ist alles belegbar.
STANDARD: Wird Birnbacher völlige Wiedergutmachung leisten? Der Schaden beträgt 5,7 Mio. Euro.
Soyer: Er hat bereits 3,5 Mio. zurückgezahlt. Die 100.000 Euro, die die an Martinz und die ÖVP geflossen sind, soll man sich von dort zurückholen. Mein Mandant ist konfrontiert mit einer Forderung des Finanzamts über 5,4 Mio., andererseits soll er der Landesholding 5,7 Mio. zurückzahlen, obwohl er nur 6 Mio. erhalten hat. Das soll einer erklären, wie das geht. Er wird seinen Weg der Wiedergutmachung so weit wie möglich fortsetzen.
STANDARD: Birnbacher hat ja auch Immobilien verkauft und an seine Kinder verschenkt?
Soyer: Er war in seinem Beruf erfolgreich und hat sich Werte geschaffen. Er war geblendet von den vielen Privatgutachten über die Angemessenheit seines Honorars. Nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die Oberstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Graz alles genau prüften, gab es keinen Grund mehr, die Honorarhöhe zu bezweifeln. Erst danach hat er Immobilien an seine Kinder übertragen. Dass ein Jahr später das Ganze wieder aufgemacht wurde, hat auch ihn überrascht. Erst das Schäfer-Gutachten hat ihn dann aufgeweckt.
STANDARD: Birnbacher und Josef Martinz waren über viele Jahre privat und beruflich eng miteinander verbunden. Martinz muss jetzt ins Gefängnis.
Soyer: Mein Mandant war in einem großen Loyalitätskonflikt. Doch die Dreistigkeit der anderen Prozessbeteiligten hat es ihm leichter gemacht. Wie das Gericht - wenn auch nicht rechtskräftig - festgestellt hat, haben auch andere gewusst, dass sein Honorar zu hoch war. Dennoch haben sie ihn in der Hauptverhandlung als Betrüger hinzustellen versucht - auch Martinz. Da hat dann jede Loyalität ein Ende und so hat mein Mandant in seinem zweiten Geständnis die Abmachung der Drittelung seines Honorars zwischen Haider, Martinz und ihm offengelegt und auch offenbart, dass er an Martinz 65.000 Euro in bar übergeben, und weitere 35.000 Euro für die ÖVP an dessen frühere Anwältin gezahlt hat.
STANDARD: Birnbacher hat gesagt, er sei von dem Geld, das ihm Jörg Haider und Martinz geboten hatten, eingelullt gewesen und er hätte sich auch eine goldene Nase verdienen wollen. War es das denn wert?
Soyer: Mein Mandant weiß, dass das der schwerste Fehler seines Lebens war und er steht dafür gerade. Er wollte aber nicht noch länger für die Spielchen anderer herhalten. Er hat auf die Justiz vertraut, ist ein hohes persönliches Risiko eingegangen und ist in seinem Vertrauen in die Justiz voll und ganz bestätigt worden. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 5.10.2012)
Richard Soyer (56), Verteidiger des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, ist Seniorpartner einer der größten heimischen Strafrechtskanzleien.
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dem anwalt dürfte wohl klar sein, dass bei einer verurteilung nicht nur der "entwendete" beitrag 1:1 zurückzuzahlen ist, sondern auch eine strafe dazu kommt. und die finanzamtsforderung hat mit dem gerichtsurteil nichts zu tun. das wäre in etwa so, wenn ein bankräuber nicht seine ganze beute zurückgeben muss, weil er noch kredite bei der bank bezahlen muss (weswegen ja auch viele eine bank überfallen)
und die geschichte mit den grundstücken kaufe ich ihm nicht ab. da hat er wohl nur vorausschauend gehandelt, weil er (insider)infos über die bevorstehende anklage bekommen hat. sein geständnis in ehren, aber er hat sich trotz allem schuldig gemacht.
Wenn Sie den Prozess aufmerksam verfolgt hätten, wüssten Sie, dass das Finanzamt die Steuer für 12 mio Euro gestellt hat, nicht für die tatsächlich dann erhaltenen 6 mio. Das ist noch ein juristischer "Nebenkriegsschauplatz".
das finanzverfahren hat keine auswirkungen auf die strafbemessung im strafprozeß
aber wie schon hier richtig gepostet wurde. der birni musste in berufung gehen und der anwalt muss halt gründe dafür angeben
eins ist klar:
ohne birnis geständnis wär gar nix aufgeflogen - nada - denn von seiten der justiz ist keinerlei interesse an aufklärung zu orten, und sie beginnt sich zu winden wie ein wurm wenns ans bestrafen geht - ich wage zu wetten, daß keiner der kürzlich verurteilten, ähnlich wie scheuch, jemals ein gefängnis von innen sehen wird....
ist wohl weit weniger brisant als die interview-aussage seines anwalts zur finanzamts-forderung! siehe mein voriges posting ...
wieso wurde diese forderung im prozess, in dem - wenn ich mich recht erinnere - immer nur von 1,4 millionen steuerschulden die rede war - nicht thematisiert?
ich würde davon absehen mietmäuler zu zitieren;-)
und so rosig wird seine situation nicht gewesen sein, ansonsten hätt er es nicht nötig gehabt auf diesen deal einzusteigen - ich gehe davon aus, daß die sich schon sehr genau ausgesucht haben wer für so einen deal zugänglich ist
Das unrühmliche Ende des U-Ausschusses http://bit.ly/R2qLh0
dann, wenn man im prozess in die enge getrieben wird zu gestehen - und darauf noch die kronzeugenregelung zu verlangen, also das ist schon ein starkes stück.
er hat sich geständig gezeigt und deswegen ist das urteil auch milder ausgefallen.
das reicht.
Verbrechen bleibt Verbrechen, auch wenn die Bereitschaft zur "Buße" besteht und die Aufklärung ermöglicht wird. Aber es war von Anfang an ein Verbrechen gegen die Allgemeinheit und da hätte Birnbacher bereits den Mut haben müssen, dem Haider und seinen Mitläufern Einhalt zu gebieten. Schließlich hat er als Steuerberater gesetzestreu zu agieren. Aber er hat mitgespielt, das Geld genommen, seine Schulden dem Staat gegenüber bezahlt und seine Kindern mit horrenden Geschenken überhäuft. Das alles, darf jetzt plötzlich überhaupt nicht mehr bestraft werden, nein, das kann es nicht sein. Die Strafe ist der Causa angemessen und der Nachlass für das Geständnis hoch genug.
begangenen kriminellen Handlungen noch dummdreist in die Kameras lächeln oder erhobenen Hauptes durch die Welt zu laufen bedarf einer Kaltschnäuzigkeit und Pseudoüberlegenheit, die ihresgleichen erst finden müssen. Durch betrügerische Methoden Steuergeld an sich reißen und dann auch noch auf die Familienmitglieder aufzuteilen ist dann noch der Gipfel der moralischen Verkommenheit, Geständnis hin oder her.
Der Staatsanwalt hat (auch) gegen Birnis Urteil berufen.
Da bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als auch zu berufen, denn ansonsten kann die Strafe für ihn nur höher werden (außer er würde vielleicht vom sog. "beneficium cohaesionis" profitieren).
Dass der Verteidiger die Berufung irgendwie argumentieren muss (eigentlich Kronzeuge,...), ist die logische Folge.
Zuerst herumzulügen und als er dann nicht mehr auskann als Kronzeuge behandelt werden.
Cabarett wo man den Bürger wieder mal verarscht
ich wette der prozess wird zum kippen gebracht und neu verhandelt und alle gehen mit bedingten nach hause. aber wehe wenn das der kleine mann macht.
Das 1 Jahr unbedingt hätte er auf einer Ar§chbacke, vielleicht sogar mit Fußfessel, abgesessen.
Jetzt wartet der 71 jährige auf einen neuerlichen Prozess, bei dem es auch mehr Schmalz werden kann.
Der wird nicht klüger, der Birni °!°
Sie schreiben Blödsinn. Der Staatsanwalt hat als erster berufen, hätte er auf eine Berufung verzichtet, dann könnte es in der neuen Verhandlung für ihn nur schlechter werden. Ich habe das Gefühl, wenn der Staatsanwalt nicht berufen hätte, hätte er das Urteil wohl auch akzeptiert.
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