Zürich - Obwohl die Schweiz den Verkauf von Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger für illegal erklärt hat, erhebt sie nach Zeitungsangaben Steuern auf dafür in Deutschland gezahlte Honorare. So verlange das Finanzamt Zürich Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Franken (1,24 Millionen Euro) auf die 2010 von Nordrhein-Westfalen an den Verkäufer einer CD der Bank Credit Suisse überwiesenen 2,5 Millionen Euro.

Die Forderung sei gegenüber den Erben des CD-Verkäufers Wolfgang U. erhoben worden, berichtete die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) am Donnerstag. Der seinerzeit in der Schweiz wohnhafte Österreicher war ein halbes Jahr nach Überweisung des Millionen-Honorars festgenommen worden. Wenig später nahm er sich in der Schweizer Untersuchungshaft das Leben.

Schon in Deutschland besteuert

Die Familie von U. wehrt sich nach NZZ-Angaben gegen die Zahlungsforderung. Sie mache geltend, auf das Honorar für die Steuer-CD sei bereits in Deutschland Steuern gezahlt worden. Aufgrund des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sei eine zweite Besteuerung durch die Schweiz unzulässig.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich wollte sich nicht äußern und verwies auf das Steuergeheimnis. Hingegen bestätigte das NRW-Finanzministerium laut NZZ, dass von Honorarzahlungen für Bankdaten-CDs jeweils Steuern abgezogen worden seien. Man gehe in solchen Fällen von einen "beschränkten Steuerpflicht" aus. Der Satz betrage 15 Prozent.

Schweiz sieht "Deliktsgut"

Wie viel von den NRW-Millionen der Familie des CD-Verkäufers am Ende bleibt, ist weitgehend unklar. Ungeachtet der Steuerforderung des Kantons Zürich beansprucht die Schweizer Bundesanwaltschaft das gesamte CD-Honorar. Es soll als "Deliktsgut" beschlagnahmt werden.

Zumindest bei einem größeren Teil der Millionen-Summe dürfte das laut NZZ schwierig werden: NRW habe das Honorar - angeblich um es zu verschleiern - in drei Tranchen auf verschiedene Konten in Österreich, Tschechien und Deutschland überwiesen. Zwar seien die Konten in den beiden erstgenannten Länder auf Antrag der Schweiz bis auf weiteres gesperrt worden. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen in Deutschland sei jedoch "nicht ganz unerwartet - bis heute unbeantwortet geblieben". (APA, 4.10.2012)