Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Der am Montag zu zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilte Steuerberater Dietrich Birnbacher wird gegen das Urteil berufen. Das erklärte sein Anwalt am Mittwochabend in der "Zeit im Bild 2". Birnbacher hatte im Verlauf des Prozesses gestanden, unberechtigt ein Honorar von der Kärntner Landesholding erhalten zu haben - und dabei auch den damaligen ÖVP-Landeschef Josef Martinz schwer belastet.
Das Geständnis hätte nach Ansicht von Birnbachers Rechtsberater zu einer wesentlich größeren Ermäßigung beim Strafausmaß führen müssen.
Der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, er vertritt den früheren FPK-Chef Uwe Scheuch, sagte in der "Zeit im Bild 2", dass man nur wirklich Schuldigen zu einem Geständnis raten könne. Von Kronzeugenregelungen hält er nichts - der Kronzeuge liefere sich völlig der Justiz aus. Die dadurch wachsende Machtfülle der Staatsanwaltschaft sei rechtsstaatlich bedenklich. (APA, DER STANDARD, 4.10.2012)
Sonderparteitag in Klagenfurt - 55 von 60 Delegierten dafür - "Wiedervereinigungsparteitag" am 28. Juni
Dörfler sprach ursprünglich von 50.000 Euro - Verdacht der Wahlwerbung - ÖVP sieht "Fall für Staatsanwalt"
Schon bisher kümmerten sich Parteifreunde - Müll wurde jedoch von Straßenverwaltung abtransportiert - Neue Landesregierung unterband Beteiligung durch öffentlichen Dienst
Holub will Energiewende in Kärnten - Auch Demokratiereform anvisiert
Steuerzahler müssen für Wiedereinsetzung des suspendierten Magistratsdirektorsr aufkommen
Damaliger LH soll 2011 Geld für Aufgeben von Amtssprache Slowenisch in zwei Gemeinden geboten haben - Inzko: "Bestechungsversuch" - Dörfler: "Torpedierung der historischen Ortstafellösung"
Dutzende Kartons mit Werbemitteln, die in blauer Farbe gestaltet und mit Kärnten-Logo versehen sind - Dörfler: "Nicht geheim"
Eine Facebook-Fanseite zu den umstrittenen Ulrichsberg-Treffen verbreitet rechtsradikales Gedankengut
FPK will Slowenisch im Landtag künftig verhindern
Grün-Abgeordnete Kuchling hielt Ansprache auf Slowenisch und Deutsch - Leyroutz: "Bruch der Landesverfassung" - Anzeige gegen Landtagspräsident Rohr überlegt
User durften Sprüche wie "Sieg Heil" und "Germania steh auf in alter Herrlichkeit" posten
Köfer musste Amt wegen Wechsels in Regierung aufgeben - Bürgermeisterwahlordnung verhindert Nominierung von Stronach-Parteigänger bei Nachwahl
Die neue Dreierkoalition hat in ihrer ersten Sitzung den Pflegeregress abgeschafft. In der Steiermark ist das derzeit kein Thema
Kärntens Ex-Landeshauptmann bezeichnet seine alte Forderung, den Bundesrat abzuschaffen, als "Momentaufnahme"
FPK-Bürgermeister "verfolgt" seinen Vorgänger seit Jahren
Köfer hätte lieber Gemeinde- oder Sozialreferat gehabt - Straßenbau biete "nicht viele Möglichkeiten"
FPK-Bürgermeister nicht mehr Bezirksparteiobmann von Klagenfurt - Untreue-Ermittlungen um Schlossverkauf an Milliardär Stronach
In Kärnten und Niederösterreich - Hausdurchsuchung in Klagenfurt
ÖVP-Vorstand stimmte zu - Rot, Schwarz und Grün haben Koalitionsvereinbarung unterschrieben - Für Kaiser "ein historischer Tag"
Die Flagge Kenias ist schwarz-rot-grün gestreift - wie die Koalition in Kärnten, die am Dienstag offiziell präsentiert werden soll
Frühere Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreterin und SPÖ-Chefin kehrt zurück in Landespolitik
Mandatsverzicht entscheidet sich erst in den nächsten Tagen
Bundesratsabgeordneter Franz Pirolt folgt Politikerin - Parteitag am 21. April angekündigt
Ragger könnte einen Gegenkandidaten bekommen
Wenn die Sta. beruft muss er ja förmlich dagegenhalten. War nicht so klug beim Staatsanwalt auch bei ihm zu berufen finde ich. Man will ja auch andere motivieren zu reden. Und das Urteil war perfekt. Weil die 3 Jahre teilbedingt ihn zwar beruflich ausschließen von rechtlichen Tätigkeiten in Zukunft und natürlich auch eine spürbare Strafe sind. Andererseits wird er wohl die Fussfessel kriegen. Ist ein attraktives Angebot an alle möglichen Nebenbeteiligten der derzeit laufenden Ermittlungen. Das wird der eine oder andere Ex-Fpöler oder Meinl 7. Zwerg von links sicher mit Interesse verfolgt haben. Damit ist dieser Effekt aber wieder zunichte.
Ja,ich teile Ihre Überlegungen, allerdings, das Berufungsgericht KANN zwar die Strafe noch verändern, MUSS aber NICHT.
Ich denk mir mal, das Gericht könnte unsere Überlegungen ebenso anstellen und das Strafniveau bestätigen.
Wo Sie absolut Recht haben: Falls die Gerichte sich irgendwie breitschlagen lassen und ein "downgrading" der Strafen betreiben sollten, DAS Signal wär eine blanke Katastrophe für Justiz aber auch für Demokratiebewußtsein. Die Folgen mag ich net wirklich erleben müssen.
Aha. Und warum hat der Uwe dann nicht längst gestanden???
Gibt man ihm zu wenig Schmalz, ist es ungerecht, denn er hat sich ja auch kriminell betätigt.
Gibt man ihm aber zu viel, ist es ein schlechtes Zeichen gegenüber poteniellen anderen Bekenntniswilligen, die auch auspacken möchten. Die denken sich dann, na, dann pack ich lieber nicht aus.
Wie mans auch macht, in dem Fall, macht mans falsch.
Weil jeder hat die Chance, früher als Birnbacher draufzukommen, dass es Zeit für eine Strategieänderung ist.
Birnbacher hat die Spielwiese gehörig ausgelotet. Viel weiter hätter das Thema nicht dehnen dürfen, weil sonst der Milderungsgrund futsch gewesen wäre.
Er hat doch erst gesungen, als ihm nicht mehr viel Liedgut verblieben ist, als absehbar ist, dass er das ohne politischen Druck auf das Gericht nicht mehr zu pusten war.
Ich glaube, dass andere Vögel eher singen würden, wenn Birnbacher, Marzinz und Co. noch viel mehr Teig um den Hals bekommen hätten.
Weil die Urteile nicht rechtskräftig sind.
Und "Fluchtgefahr" ist nicht etwas, dass man als Pauschalverdacht über jeden Verurteilten, der beruft, ausspricht, sondern nur im konkreten Verdachtsfall.
Soweit ich weiß hat keiner der erstinstanzlich Verurteilten gerichtsbekannte Schritte gesetzt, die die Vermutung nähren könnten, er würde sich durch Flucht der Justiz entziehen.
beide nicht berufen, also Birnbacher und der Staatsanwalt. Ich hab nicht mitbekommen, was die Staatsanwaltschaft macht.
Bei rechtskräftigem Urteil gibt es nur noch die Wiederaufnahme - kommt nur sehr selten vor, aber jedenfalls ganz sicher nicht, wenn ein anderer eine niedrigere oder eine höhere Strafe bekommt.
... Birnbacher wollte jetzt darüber nachdenken wie er den von ihm mitveruhrsachten (auch finanziellen) schaden wieder gutmachen kann.
Ein guter Schritt wäre da z.B. nicht zu berufen und dem Steuerzahler weitere Prozesskosten zu sparen!!
Noch was: Anwälte sind wohl immer fürs berufen, da sie dann weiter bezahlt werden, oder?!
Nachdem ohnehin der Staatsanwalt gegen das Urteil berufen hat, verursacht Birnbacher dem Staat keine weiteren Kosten, da über ihn ohnehin auch in zweiter Instanz geurteilt wird.
Bestenfalls indirekt könnte man unterstellen, dass seine eigenen Anwaltskosten, die nun in der zweiten Instanz anfallen werden, die Basis für eine künftige Wiedergutmachung aus seinem Privatvermögen mindern, aber das wäre schon ziemlich weit hergeholt.
Der Birnbacher wurde, weil gebraucht, hinzugezogen und hat mitgemacht. Wesentlicher strenger sollte man das Handeln von Politikern oder politiknahen Personen beurteilen, bei denen vermutlich ein uns nicht bekannter, viel grösserer Kreis von Personen, und wenn auch nur stillschweigend duldend, mitgewirkt hat.Auch weil in diesem Politikbereich, ja ziemlich sicher, dieser eine Fall, wie man vermuten kann, nur die Spitze eines Eisberges darstellt. Insofern finde ich das Urteil genau richtig.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.