Birnbacher beruft gegen seine Verurteilung

3. Oktober 2012, 22:53

Steuerberater war zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden

Wien - Der am Montag zu zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilte Steuerberater Dietrich Birnbacher wird gegen das Urteil berufen. Das erklärte sein Anwalt am Mittwochabend in der "Zeit im Bild 2". Birnbacher hatte im Verlauf des Prozesses gestanden, unberechtigt ein Honorar von der Kärntner Landesholding erhalten zu haben - und dabei auch den damaligen ÖVP-Landeschef Josef Martinz schwer belastet.

Das Geständnis hätte nach Ansicht von Birnbachers Rechtsberater zu einer wesentlich größeren Ermäßigung beim Strafausmaß führen müssen.

Der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, er vertritt den früheren FPK-Chef Uwe Scheuch, sagte in der "Zeit im Bild 2", dass man nur wirklich Schuldigen zu einem Geständnis raten könne. Von Kronzeugenregelungen hält er nichts - der Kronzeuge liefere sich völlig der Justiz aus. Die dadurch wachsende Machtfülle der Staatsanwaltschaft sei rechtsstaatlich bedenklich. (APA, DER STANDARD, 4.10.2012)

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Dazu hat ihn aber eigentlich der Staatsawalt gezwungen.

Wenn die Sta. beruft muss er ja förmlich dagegenhalten. War nicht so klug beim Staatsanwalt auch bei ihm zu berufen finde ich. Man will ja auch andere motivieren zu reden. Und das Urteil war perfekt. Weil die 3 Jahre teilbedingt ihn zwar beruflich ausschließen von rechtlichen Tätigkeiten in Zukunft und natürlich auch eine spürbare Strafe sind. Andererseits wird er wohl die Fussfessel kriegen. Ist ein attraktives Angebot an alle möglichen Nebenbeteiligten der derzeit laufenden Ermittlungen. Das wird der eine oder andere Ex-Fpöler oder Meinl 7. Zwerg von links sicher mit Interesse verfolgt haben. Damit ist dieser Effekt aber wieder zunichte.

Ja,ich teile Ihre Überlegungen, allerdings, das Berufungsgericht KANN zwar die Strafe noch verändern, MUSS aber NICHT.
Ich denk mir mal, das Gericht könnte unsere Überlegungen ebenso anstellen und das Strafniveau bestätigen.
Wo Sie absolut Recht haben: Falls die Gerichte sich irgendwie breitschlagen lassen und ein "downgrading" der Strafen betreiben sollten, DAS Signal wär eine blanke Katastrophe für Justiz aber auch für Demokratiebewußtsein. Die Folgen mag ich net wirklich erleben müssen.

Kann mir schon vorstellen

weshalb der Böhmdorfer gegen "wachsende Machtfülle der Staatsanwaltschaft" ist... alles was sie nicht mehr kontrollieren oder korrumpieren können wird zur Gefahr für diese Partie.

Olle in Häfn, sog i.

Keine Einsicht, keine echte Reue

B. Ist einfach ein noch nicht rechtskräftig verurteilter Verbrecher. Nicht mehr und nicht weniger.

Der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, er vertritt den früheren FPK-Chef Uwe Scheuch, sagte in der "Zeit im Bild 2", dass man nur wirklich Schuldigen zu einem Geständnis raten könne.

Aha. Und warum hat der Uwe dann nicht längst gestanden???

Birnbachers Urteil ist so oder so ein Dilemma

Gibt man ihm zu wenig Schmalz, ist es ungerecht, denn er hat sich ja auch kriminell betätigt.
Gibt man ihm aber zu viel, ist es ein schlechtes Zeichen gegenüber poteniellen anderen Bekenntniswilligen, die auch auspacken möchten. Die denken sich dann, na, dann pack ich lieber nicht aus.
Wie mans auch macht, in dem Fall, macht mans falsch.

Also das mit dem "schlechten Zeichen" würde ich nicht überbewerten ....

Weil jeder hat die Chance, früher als Birnbacher draufzukommen, dass es Zeit für eine Strategieänderung ist.

Birnbacher hat die Spielwiese gehörig ausgelotet. Viel weiter hätter das Thema nicht dehnen dürfen, weil sonst der Milderungsgrund futsch gewesen wäre.

Er hat doch erst gesungen, als ihm nicht mehr viel Liedgut verblieben ist, als absehbar ist, dass er das ohne politischen Druck auf das Gericht nicht mehr zu pusten war.

Ich glaube, dass andere Vögel eher singen würden, wenn Birnbacher, Marzinz und Co. noch viel mehr Teig um den Hals bekommen hätten.

böhmdorfer und seine braune bagage sind bedenklich.

warum

sind die alle trotz unbedingter haftstrafen noch auf freiem fuss. es gibt doch in dem gesetz so etwas wie fluchtgefahr, oder?

Weil die Urteile nicht rechtskräftig sind.

Und "Fluchtgefahr" ist nicht etwas, dass man als Pauschalverdacht über jeden Verurteilten, der beruft, ausspricht, sondern nur im konkreten Verdachtsfall.

Soweit ich weiß hat keiner der erstinstanzlich Verurteilten gerichtsbekannte Schritte gesetzt, die die Vermutung nähren könnten, er würde sich durch Flucht der Justiz entziehen.

Was is mit dem Typen los - hat der in der Nacht eine "J.Haider es wird wieder alles gut"-Erscheinung gehabt.
An seiner Stelle wäre ich dem Herrnhofer auf ewig dankbare, denn verfrüht war sein Geständnis gerade nicht.

frage an die rechtskundigen

wenn der birni das urteil angenommen hätte, wäre es dann rechtskräftig,
egal was bei den anderen, die ja alle berufen, rauskommen würde?

Nachdem der Staatsanwalt gegen alle vier Urteile berufen hat, wird auch gegen Birnbacher jedenfalls in zweiter Instanz verhandelt werden, ganz gleich ober selbst berufen hat oder nicht.

Rechtskräftig wird es dann, wenn

beide nicht berufen, also Birnbacher und der Staatsanwalt. Ich hab nicht mitbekommen, was die Staatsanwaltschaft macht.
Bei rechtskräftigem Urteil gibt es nur noch die Wiederaufnahme - kommt nur sehr selten vor, aber jedenfalls ganz sicher nicht, wenn ein anderer eine niedrigere oder eine höhere Strafe bekommt.

in aller Regel ja

Die perfekte Antwort,
so etwa wie: "Grundsätzlich ja!" oder "normal schon"...

:-)

lg mensch

Und ich dachte ...

... Birnbacher wollte jetzt darüber nachdenken wie er den von ihm mitveruhrsachten (auch finanziellen) schaden wieder gutmachen kann.

Ein guter Schritt wäre da z.B. nicht zu berufen und dem Steuerzahler weitere Prozesskosten zu sparen!!

Noch was: Anwälte sind wohl immer fürs berufen, da sie dann weiter bezahlt werden, oder?!

Nachdem ohnehin der Staatsanwalt gegen das Urteil berufen hat, verursacht Birnbacher dem Staat keine weiteren Kosten, da über ihn ohnehin auch in zweiter Instanz geurteilt wird.

Bestenfalls indirekt könnte man unterstellen, dass seine eigenen Anwaltskosten, die nun in der zweiten Instanz anfallen werden, die Basis für eine künftige Wiedergutmachung aus seinem Privatvermögen mindern, aber das wäre schon ziemlich weit hergeholt.

Ok, mittlerweile weiß ich auch, dass der SA berufen hat.
Si ist das natürlich anders zu sehen.

Hoppla: mitverursacht

midveruhrsahten (auf kärntnerisch)

Aspekte ....

Der Birnbacher wurde, weil gebraucht, hinzugezogen und hat mitgemacht. Wesentlicher strenger sollte man das Handeln von Politikern oder politiknahen Personen beurteilen, bei denen vermutlich ein uns nicht bekannter, viel grösserer Kreis von Personen, und wenn auch nur stillschweigend duldend, mitgewirkt hat.Auch weil in diesem Politikbereich, ja ziemlich sicher, dieser eine Fall, wie man vermuten kann, nur die Spitze eines Eisberges darstellt. Insofern finde ich das Urteil genau richtig.

Regts euch nicht auf

Jeder hat das Recht zu berufen.

Einen Hang zur Selbstbeschädigung hat er schon?

Richtig so! Birnbacher fordert eine ordentliche Strafe!

.. Comedy from Austria!

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