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Paris - Ein halbes Jahr nach der Mordserie des Islamisten Mohamed Merah in Südfrankreich hat die französische Regierung ein neues Anti-Terror-Gesetz auf den Weg gebracht. Das am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetz ermöglicht unter anderem eine strafrechtliche Verfolgung von Franzosen, die sich in Terrorcamps, wie sie im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet existieren, ausbilden lassen, um in Frankreich Anschläge zu verüben. Franzosen, die im Ausland Terrorakte verüben, können in Frankreich zudem künftig leichter zur Rechenschaft gezogen werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge kann ein Franzose, der Terrorcamps im Ausland besucht, wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit terroristischem Hintergrund belangt werden. Er muss dazu nicht erst einen konkreten Terrorakt in Frankreich planen. Die mögliche Höchststrafe liegt bei zehn Jahren Haft.
Das Anti-Terror-Gesetz sieht zudem vor, dass das französische Strafrecht auch gegen Franzosen angewandt werden kann, die im Ausland Terrorakte begehen. Bisher war eine strafrechtliche Verfolgung solcher Taten in Frankreich schwierig. Französische Gerichte konnten nur tätig werden, wenn die Behörden des Landes, in denen der Terrorakt verübt wurde, den Täter aufgriffen, gegen ihn ermittelten und ihn für einen Prozess nach Frankreich überstellten.
Nach Angaben der französischen Regierungssprecherin Najat Vallaud-Belkacem sagte, dass das Gesetz nach Wunsch des Staatspräsidenten Francois Hollande noch in diesem Jahr verabschiedet werde solle. "Die Bedrohung durch den Terrorismus bleibt in Frankreich sehr groß", sagte Vallaud-Belkacem. "Die Ereignisse in Toulouse vom März sind uns noch allen im Gedächtnis."
Der Islamist Merah hatte im März bei drei Attentaten im Großraum Toulouse in Südfrankreich insgesamt sieben Menschen erschossen, darunter drei Kinder und einen Lehrer vor einer jüdischen Schule. Nach 32-stündiger Belagerung seiner Wohnung wurde Merah am 22. März von Polizisten erschossen.
Merah war selbst mehrfach ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um Terrorschulungen zu erhalten, im November wurde er nach einer Reise in die Region sogar vom französischen Geheimdienst befragt. Der damalige Innenminister Claude Gueant sagte damals jedoch, Merah hätte deswegen nicht zur Verantwortung gezogen werden können: "In Frankreich werden Menschen nicht wegen ihrer Absichten, wegen salafistischer Ideen, vor Gericht gestellt. Sie können nur aufgrund reeler Taten festgenommen werden." (APA, 3.10.2012)
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Wurde schon festgestellt, warum 32 Stunden lang keiner auf die Idee mit tränengas gekommen ist?
2.
"hatte sieben Menschen erschossen" ist nicht erwiesen. Es gab kein Gerichtsverfahren, kein gerichtliches Beweisverfahren, gar nichts. Das hat man sich ja sauber erspart.
Aber Hauptsach des Gesetz is durch :-)
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