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Wien - Gegen den Wiener FPÖ-Landtagsabgeordneten Wolfgang Irschik wird wegen übler Nachrede und Kreditschädigung ermittelt. Irschik soll als damaliger Leibwächter von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einen Polizisten beschimpft haben. Einem entsprechenden Auslieferungsgesuch des Bezirksgerichts Graz-Ost wurde stattgegeben, Irschik wurde einstimmig vom Wiener Landtag ausgeliefert.
Das Gesuch, den grünen Klubobmann David Ellensohn auszuliefern, lehnte der Landtag dagegen ab. Der Mandatar muss sich deshalb nicht wegen des Straftatbestands der Beschimpfung verantworten. Eingebracht hatte die Anzeige der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ). Ellensohn soll bei einer Parteiveranstaltung den Begriff "Kellernazi" im Zusammenhang mit der FPÖ verwendet haben.
Der Beschluss fiel einstimmig, auch die FPÖ stimmte somit der Nichtauslieferung zu. Ellensohn wurde verschont, weil er die betreffende Rede im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit gehalten hatte. (APA, 3.10.2012)
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Wenn Wolfgang Irschik tatsächlich, wie von Hrn. Öllinger behauptet, grundlos einen Menschen niedergeschlagen hat, hätte er dann nicht wegen Körperverletzung belangt, verurteilt und aus dem Polizeidienst entlassen werden müssen ? Hat damals wer ermittelt ? Was war das Ergebnis?
und vor allem wie hat er es dann Jahre später geschafft als Gemeinderat in Wien angelobt zu werden ?
Nationalrat XIX GP, 1.10.1995
51. Sitzung/Seite 77
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... 160768.pdf
Bezüglich Körperverletzung; Der Amtsverlust trat bei einem Beamten in den 90ern erst bei einer UNBEDINGTEN Strafe von 12 Monaten ein. Bei einer Kündigung aus anderen Gründen entschied einer 3er-Senat und in diesem Senat war ein Gewerkschafter vertreten - der stimmte immer gegen die Kündigung!
Der Verfahrensstand im Fall des Wolfgang Irschik ist mir nicht erinnerlich - weder justiziell noch disziplinär - ich hatte nur eine vage Erinnerung an diese Parlamentsdebatten.
P.S. Seiten 26/27 sind interessant - Meischberger konnte es auch in den 90ern schon recht gut!
offenbar teilweise zu recht wie wir mittlerweile wissen.
bezüglich Wolfgang I. wissen jetzt das ermittelt wurde. Schaun wir mal ob noch ein Schuldspruch aus den 90ern auftaucht.
Falls ja, so spräche dieser für sich.
Falls Nein, so müßten sich Öllinger und Co bei ihm wegen falscher öffentlicher Beschuldigungen entschuldigen.
Ex Innenminister der ÖVP-Stahlhelmfraktion. Sein Chaufeur u. Leibwächter, nicht der im Flachmann, wurde Bundesrat und musste den auf geheiss des DDr. Glatze räumen und alsa Trostpflaster bekam er einige Pöstchen.
Diese habe viele Leute in ihren Reihen, "die kann man getrost als Neo- oder Kellernazis bezeichnen". Und laut Ellensohn gibt es bei den Freiheitlichen auch einige Leute, "die verurteilt wurden wegen Gewalt, Vergewaltigung, Kinderpornografie oder Anstiftung zu falschen Zeugenaussagen".
"Niemand verkörpert beide Sachen so gut wie der Herr Graf, der sowohl ein Rechtsextremist als auch eine moralisch extrem verwerfliche Person ist", so der Klubobmann.
-
Was genau soll nun an diesen Aussagen nicht eindeutig belegbar sein?
da ist "nur" sexuelle nötigung dabei:
http://albertsteinhauser.at/2010/07/1... minalitat/
aber vor einiger zeit hat so ein rfj soziopath seine freundin gekillt und zerstückelt
die fpö steht eben für menschenverachtung und hass,
wer soll sich denn da sonst angesprochen fühlen?
Aussagen wie : "alle Türken schlagen ihre Frauen "oder "alle Beamten sind korrupt" sind genau das was man unter Stammtischparolen versteht.
..zeugen oft von gar keiner oder nur geringer Bereitschaft oder Fähigkeit, demokratische Prinzipien und Regelungen zu akzeptieren bzw. sich mit ihnen zu identifizieren..
..machen andere Lebensentwürfe und Lebensformen schlecht und versuchen sie zu diskriminieren..
ja recht und ordnung schön und gut....bei allen, ausländern, griechen, eu-falotten, korrupter spövp...aber immer nur "bei den anderen"!
und dann sind noch über 20% von den österr. ungustln der meinung diese korrupten banden würden für A gut sein....tststsssss
Ich nehme an, dass man sich deshalb bei Ellensohn nicht die Finger verbennen wollte: Was für eine Rosenkranz gilt, gilt in nationalsozialistischer Hinsicht erst recht für einen Martin Graf.
Die haben nicht den Ellensohn, sondern sich selber verschonen wollen.
Es wurde nicht festgestellt, dass Rosenkranz Kellernazi genannt werden darf, sondern lediglich, dass ein Politiker in führender Position sich mehr gefallen lassen muss (speziell im Sinne des Grundrechts der freien Meinungsäußerung), als ein Durchschnittsbürger. Mal da Urteil sinnerfassend lesen...
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