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Wien - Der ORF muss Aufträge künftig öffentlich ausschreiben. Denn das Bundesvergabeamt (BVA) stellte per Bescheid fest, dass der ORF ein öffentlicher Auftraggeber sei und damit dem Bundesvergabegesetz unterliegt, berichtet die "Presse" (Mittwoch-Ausgabe).
Ausgeschrieben werden müssen demnach Aufträge ab einer Summe von 100.000 Euro österreichweit und Bauaufträge über fünf Millionen EU-weit. Der ORF hat - schon bevor der Bescheid erging - zwei Aufträge EU-weit ausgeschrieben, die die Sanierung des Küniglbergs samt Bauaufsicht betreffen. Darin wies der ORF allerdings noch darauf hin, dass er "kein öffentlicher Auftraggeber ist".
Den BVA-Bescheid werde man juristisch prüfen lassen, teilte der Kaufmännische Direktor Richard Grasl mit. Theoretisch ist eine Anfechtung beim Verwaltungs- oder beim Verfassungsgerichtshof möglich. Die Chancen auf Erfolg stünden allerdings schlecht. 97 Prozent der Bescheide des BVA hielten laut "Presse" bisher einer Anfechtung stand. (APA, 2.10.2012)
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