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Ein Sieg für Marine Le Pen.
Brüssel - Die Chefin des rechtsextremen französischen Front National, Marine Le Pen, hat im Streit um die Verwendung ihres Familiennamens im belgischen Wahlkampf einen Sieg errungen. Ein Gericht in der südbelgischen Stadt Namur verbot auf ihren Antrag hin am Dienstag zwei rechten Parteien, ihre Wahlliste "LEPEN" zu nennen - offiziell als Abkürzung für "Europäische patriotische, egalitäre und nationalistische Liste". De facto hätten die Parteien damit von Le Pens Popularität bei rechtsgesinnten Bürgern der französischsprachigen Wallonie profitieren können.
Das Verbot ist mit der Androhung eines täglichen Bußgeldes von 2.500 Euro verbunden. Vergangene Woche hatte die Justiz in Namur eine entsprechende Beschwerde Le Pens noch abgewiesen. Diese war allerdings gegen den wallonischen Innenminister als Organisator der Wahl gerichtet. Eine weitere Gerichtsentscheidung in demselben Fall zu mehreren Wahllisten in der Stadt Charleroi steht noch aus. In Belgien finden am 14. Oktober Kommunalwahlen statt.
Marine Le Pen ist die Tochter von Jean-Marie Le Pen, der den Front National vor 40 Jahren gründete, und hat diesen als Parteichefin beerbt. Bei der französischen Präsidentenwahl in diesem Jahr bekam sie mehr als 17 Prozent der Stimmen. (APA, 2.10.2012)
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Kann man 18, 88 und all die anderen Neonazisymbole auch markenrechtlich schuetzen? Das waere lustig. Man stelle sich vor, ein Aufmarsch der Neonazis wird polizeilich aufgeloest, weil deren Transparente Markenrechte verletzen. Wuerde wahrscheinlich strenger verfolgt werden als Verletzungen des Verbotsgesetzes.
Damit man nicht mit dem Staat verwechselt wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitszeichen
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