Wer eine solche Mitteilung der Stadt auf seinem Auto findet, ist nicht allein. Sie dient zur nachhaltigen Wissensvermittlung, dass man einen Karton hinter die Windsuchtzscheibe legen oder kleben muss.

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Seit die neue Parkraumregelung gilt, wird in Einkaufsstraßen verstärkt kontrolliert. Hier als Beispiel jene im 15. Bezirk, die in Gelb gehalten sind - mehr Grafiken auf oeamtc.at.

Screenshot: oeamtc.at

Mit der neuen Regelung der Wiener Parkraumbewirtschaftung feiert auch die Parkscheibe ein Comeback. Auch Parkpickerlbesitzer sollten sich deshalb vom Installateur oder Versicherungsvertreter ihres Vertrauens mit dem rustikalen Karton ausstatten lassen. Sonst setzt es bis zu 80 Euro Strafe.

Schließlich gilt in Wiens Einkaufsstraßen, ob alte Pickerlzone oder neue, folgende Regelung: maximal eineinhalb Stunden Abstellzeit von 8 bis 18 Uhr an Werktagen und von 8 bis 12 Uhr an normalen Samstagen. Das Abstellen ist mit Parkscheibe und Pickerl zwar gratis, wer aber nicht rechtzeitig die Uhr stellt, wird abgestraft - wie im Fall der Reinprechtsdorfer Straße im 5. Bezirk.

Geschäftsstraßen als Hotspot fürs Strafen

Ein Mitarbeiter von derStandard.at hat seit zwei Jahren ein Parkpickerl für den vierten und fünften Bezirk, weil er dort zu Hause ist. Für gewöhnlich ist er in der Stadt mit Rad oder Roller unterwegs, daher steht sein Auto rund um die Uhr in der Reinprechtsdorfer Straße. Doch am Montagabend fand er einen Strafzettel auf seinem Wagen - Hinweis: Parkscheibe fehlt. Und auch hinter vielen anderen Scheibenwischern in der Geschäftsstraße klemmte eine Zahlungsaufforderung.

Einen Anruf bei der Parkraum-Hotline (löblicherweise bis 23 Uhr verfügbar) später stellt sich heraus, dass es das Aviso gibt, in genau diesen Straßen verstärkt zu strafen. Das Kuriose daran: Dass man auch als Pickerlbesitzer in Einkaufsstraßen des eigenen Bezirks nur 90 Minuten stehen darf, galt auch schon bisher. Nur werde die Regelung eben im Moment strenger kontrolliert, meint die Dame bei der Info-Hotline.

Infos übers Parken mangelhaft kommuniziert

Der ÖAMTC kritisiert, dass Informationen über das Parken in Geschäftsstraßen "oft unvollständig oder missverständlich übermittelt" würden. So fehle eben genau der Hinweis, dass Pickerlbesitzer im Heimatbezirk keine Parkscheine lösen müssen - aber danach mit Strafen zu rechnen haben.

Der Autofahrerclub lehnt die neue Parkregelung in Wien ab (siehe auch: Wiener Parkpickerl: ÖAMTC erarbeitet eigene Vorschläge). Dennoch werden die Mitglieder auf der Website umfassend informiert, etwa mit Grafiken darüber, wo genau was gilt. Das könnte auch für die Stadt ein Anreiz sein, ihre Informationen etwas ansehnlicher zu gestalten. (mob, derStandard.at, 3.10.2012)