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Eine behinderte Frau aus Tirol will gegen ihre Sterilisation klagen. Sie sei unter Druck gesetzt worden. Experten fordern Aufklärung statt medizinischer Eingriffe.
Innsbruck - Zur Sterilisation der behinderten Frau gibt es zwei Versionen. Jene der Frau: Sie sei vor drei Jahren nach einer gynäkologischen Routineuntersuchung von einem Arzt und einer Betreuerin unter Druck gesetzt worden, die Einwilligungserklärung zur Operation zu unterschreiben. Sonst hätte man sie aus der Lebenshilfe hinausgeworfen. Die Version der Lebenshilfe: Die Frau habe sich aus freien Stücken und nach ärztlicher Beratung operieren lassen. Es habe kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden, sagte Geschäftsführer Oliver Gosolits zum Standard. "Die Frau wohnte und wohnt eigenständig, wir hätten ihr gar nicht mit Rauswurf drohen können." Gosolits beruft sich auf den Abschlussbericht der Klinik, "da steht klar drinnen, dass die Patientin den Eingriff gewünscht hat".
Die 34-Jährige möchte nun die Sterilisation rückgängig machen. Sie und ihr Freund hätten gerne ein Kind. Die Chancen dafür sind jedoch gering. Sie überlegt sich nun eine Klage gegen die Lebenshilfe. Gosolits: "Wir wünschen uns eine unabhängige Untersuchung. Für eventuelle weitere Beschwerden sollte eine Ombudsstelle eingerichtet werden."
Der Fall zeige auf, dass in Österreich der Themenkomplex Behinderung und Sexualität immer noch tabuisiert wird, sagt der Innsbrucker Erziehungswissenschaftler Volker Schönwiese. Statt auf Aufklärung, Information, Beratung setze man auf medizinische Eingriffe.
Die Sterilisation Erwachsener ohne deren Einwilligung oder jene des Sachwalters ist verboten. Dennoch scheint es einen Graubereich zu geben. Zwischen 40 und 50 Prozent der über 40-jährigen behinderten Frauen sollen zwangssterilisiert sein, schätzen Expertinnen. Ob eine Sterilisation wirklich freiwillig war, sei in der gegenwärtigen Rechtssituation schwer nachzuweisen, kritisiert Volker Schönwiese, Leiter des Projekts "bidok - behinderung inklusion dokumentation", mangelnde Kontrollmechanismen. Schönwiese: "Es fehlt der glaubwürdige Nachweis für eine Einwilligung."
Wie häufig Sterilisationen vorkommen, ist nicht bekannt. "Irgendwie ist das Thema aber immer wieder präsent", sagt Marlies Pötzl von der Beratungsstelle "Zeit zu zweit" in Hall. Dort werden Menschen mit Beeinträchtigung, Angehörige und Betreuende zum Themenbereich Sexualität und Partnerschaft beraten. Für die Erziehungswissenschafterin Pötzl, die seit Jahrzehnten in der Behindertenarbeit tätig ist, stellt sich eine grundsätzliche Frage: "Warum überhaupt Sterilisation?" Es gäbe keinen objektiven Grund für die Sterilisation, "weil es genug Möglichkeiten gibt, nicht schwanger zu werden".
Liebe, Partnerschaft, Sexualität sei den sogenannten "Normalen" vorbehalten, sagt Pötzl. "Hier muss sich ganz viel in den Köpfen ändern" , fordert sie mehr Offenheit unserer Gesellschaft. Behinderte Menschen hätten immer noch einen "Kinderstatus", das Bedürfnis nach Zuneigung und Sexualität würde ihnen nicht zugestanden. Und: "Man nimmt immer noch an, dass das Kind einer behinderten Mutter auch behindert sein muss."
Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern oder Projekten in Deutschland gäbe es in Österreich keine Unterstützung für Mütter mit Beeinträchtigungen. Die Lebenshilfe Tirol arbeite an Konzepten für eine Umsetzung des Rechts auf Familie, "aber wir sind noch am Anfang", räumt Gosolits ein. Es gehe um "normalisierte Lebensumstände", sagt Volker Schönwiese, "es geht nicht darum, wie man etwas verhindert, sondern, wie man unterstützt".
Pötzl: "Behinderten Menschen fehlt es an Aufklärung. Sie haben keine Peergroups für offene Gespräche, keine Freiräume, etwas auszuprobieren." Die Beratungsarbeit erfährt von der Politik keine Wertschätzung. Weder Stadt, Land noch Bund unterstützen finanziell. (Jutta Berger, DER STANDARD, 2.10.2012)
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zeitzuzweit.org
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Als Mann mit "Geistiger Behinderrung", oder wie es seit einen Jahr genannt wird, Kognitivbeeinträchtigt, habe ich einen IQ von 118(ich bin der Erste). Meine Eltern: Mutter 165, Vater 155, Bruder 160. Ich bekomme in 2 Monaten eine Tochter, die viellecht meine Erbkrankheit bekommt. Die Mutter von meinen Kind hat einen IQ von 160-165, ihre mutter 150,Vater 175... Also Soll meine Tochter Steriliesiert werden Falls sie Meine Erbkrankheit hat, und damit eine Schwere Kognitive Beinträtigung bekommt wo sie Erst mit 8 ohne Sprach Fehler Sprächen kann und nie ohne Grammatikalicsche Fehler Schreiben werden kann... dafür noch immer sehr Begabt und Hochschul Reif.. nur weil viele Denken dass Menschen mit CognitiverBeinträchtigunenUnzurechnungsfähigsind?
Wie soll sie eingewilligt haben, wenn sie, wegen der Notwendigkeit eines Sachwalters, doch gar nicht einwilligen KONNTE? Ist das Dokument, das sie unterschreibt, sein Papier nicht wert? Was faseln die von "Graubereich"?!
Übrigens, ob sie VERSTEHEN konnte, dass sie sie nicht rauswerfen "können" ist eine andere Frage - man kann wohl einem Unverständigen mit Vielem drohen...
In österreichischen Heimen sollen Mädchen und Frauen mit Behinderungen und intellektuellen Beeinträchtigungen zwangssterilisiert worden sein.
Die Eingriffe wären bis ins Jahr 2000/01 (!) vorgenommen worden, sagte der Kinderpsychiater Ernst Berger im APA-Gespräch. Die Zwangssterilisationen wurden als Blinddarmoperation getarnt. Die Betroffenen wussten nicht, dass sie danach keine Kinder mehr bekommen konnten, so Berger.
So soll von den Eltern verlangt worden sein, dass sie die Sterilisation VOR der Aufnahme in eine Behinderteneinrichtung erfolgt werden müsse, sagte Berger zur APA.
http://www.stol.it/Artikel/C... %29/ger-DE
wenn die Frauen die Eingriffe getarnt bekommen mussten - falsche Blinddarmoperationen - sind Sie mehr ernstzunehmen, als die Täter es zulassen wollten.
Ich täte so "Ärzte" gerne auch persönlich hinter Gitter bringen.
Und Psychiatier tun das auch so: Kommen Sie, Kommen Sie, und dann sind die Behandlungen eine Scheiße, wo nach Jahren mit monatelangen Zwangshaltungen und hohen Psychofarmakadosen nur die Langzeitstation übrig bleibt
Ich kenne jetzt auch eine Frau, die sprach im Jahr 2008 von einer "Mandeloperation"; zuständig: das Bezirksgeriucht Mödling
Richter
Kann man da irgendeine Hilfe bekommen vorzugehen ?
Das Problem ist aber nicht die Sterilisation an sich, sondern dass es
a) möglicherweise keine gesetzliche Grundlage dafür gab (diese ist zu schaffen)
und b) Die Betroffenen getäuscht wurden
Wie auch im Standard-Artikel damals beschrieben: Wie hätte man sonst Kinder verhindern können?
Ich finde ja, man sollte eine Möglichkeit- also eigentlich zwei, für Männer und Frauen- entwickeln, die steril macht, aber leicht wieder rückgängig gemacht werden kann.
Dann erspart man sich das ethische Dilemma in solchen Fällen.
Ich bin natürlich keine Medizinerin, aber ich bild mir ein, dass ich sowas gelesen hab vor nem Jahr oder so, dass an sowas gearbeitet wird...
Weiß da wer was?
es gibt ja dann auch die Möglichkeit, wenn Behinderte Kinder bekommen, dass man Sie damit möglichst alleine lässt/darauf besteht dass Sie selbst sorgen
die sehen dann vielleicht auch: es geht nicht
da gibt es ja dann auch die Adoption: Paare die keine Kinder bekommen können und welche haben möchten
wobei der Übergenuss ist finde Ich, wenn die Mütter (und Väter) gar nicht von ihren Kindern getrennt werden, sondern mit solchen Paaren Lebensgemeinschaften bilden, wo für alle gesorgt ist
ich wünsche ihr viel erfolg bei der klage.
gründe:
es war einfach falsch, zwang oder druck auszuüben.
die involvierten ärzte haben sich falsch verhalten, sie hätten das merken müssen. solche eingriffe ohne die gültige zustimmung sind nun mal aus gutem grund verboten. wenn die zustimmung nur unter druck zustandekam, gehört die frau entschädigt und sie verantwortlichen bestraft.
wenn man nicht will, dass sich behidnerte fortpflanzen, soll man so ein gesetz machen. dafür ist man natürlich zu feig, bzw. wäre es ein recht grausliches gesetz. statt dessen nehmen einige das selber inoffiziell ein bissi in die hand. das gehört verschwunden.
einerseits haben sie natürlich recht, andererseits selektiert die natur nicht umsonst aus, aber dieses regulativ gibt es beim menschen nicht mehr.
was bleibt ist dann nur mehr die stille hoffnung, dass einer von 1.000 behinderten zum wunderkind wird.
Falsch: z.B. Leute mit Down-Syndrom können die geistige Reife eines 14-jährigen erhalten.
Dieses Faktum hat mich zwar besonders motiviert, bis zum 14. Geburtstag möglichst "viel" zu können, damit ich das dann auch von Leuten mit Down-Syndrom verlangen kann, aber die geistige Reife von "normalen" können sie nicht erlangen.
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