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Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit.
Wien - Nach langem politischem Tauziehen sollen Klein-Unternehmer nun doch ein Krankengeld bei lange andauernder Krankheit erhalten. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) am heutigen Montag in Begutachtung geschickt hat. Gleichzeitig wird damit den Zahnambulatorien der Krankenkassen ermöglicht, künftig alle Leistungen anzubieten, die auch die niedergelassenen Zahnärzte erbringen. Die Jahresgebühr für die E-Card wird künftig für Angehörige nicht mehr eingehoben, dafür wird sie für alle Versicherten künftig teurer.
Für die E-Card wird derzeit die jährliche Gebühr von zehn Euro nicht nur von den Versicherten, sondern auch für ihre mitversicherten Angehörigen eingehoben. Für die Angehörigen wird dieses "Service-Entgelt" künftig nicht mehr zu zahlen sein. Dafür wird aber für die Versicherten die Gebühr teurer werden. Der seit der Einführung der E-Card im Jahr 2005 gleich gebliebene Betrag von zehn Euro wird künftig jährlich valorisiert.
Ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Nach langen Verhandlungen mit der Wirtschaft wurde nun auch Einvernehmen über das Krankengeld für Selbstständige erzielt. Selbstständig Erwerbstätige, die in ihrem Unternehmen keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, bekommen künftig in Anlehnung an das Krankengeld der Unselbstständigen eine Unterstützungsleistung bei lange andauernder Krankheit. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit.
Die Unterstützungsleistung beträgt 26,97 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Die Finanzierung erfolgt mittels Rückersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in der Höhe von maximal 19 Millionen Euro.
Stöger freute sich in einer Stellungnahme gegenüber der APA darüber, dass es gelungen sei, eine langjährige Forderung der Betroffenen umzusetzen. Während andere Länder in Krisenzeiten bei Sozialleistungen kürzen, investiere Österreich in die Gesundheit der Menschen und stärke damit den Sozialstaat.
Mehr Rechte für Zahnambulatorien
Die vom Gesundheitsminister mit dem Krankengeld für die Selbstständigen verknüpfte Ausweitung des Leistungsangebotes der Zahnambulatorien kommt nun ebenfalls. Damit können die Ambulatorien der Krankenkassen künftig alle Leistungen anbieten, die auch von den niedergelassenen Zahnärzten erbracht werden. Derzeit dürfen sie etwa festsitzenden Zahnersatz nicht machen. Stöger verwies darauf, dass die Patienten damit echte Wahlfreiheit bekommen und der Wettbewerb belebt werde.
Außerdem wird mit der Novelle der Unfallversicherungsschutz für Wegunfälle, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen, auf Personen ausgeweitet, denen keine "gesetzlichen", sondern nur "schlichte" Aufsichtspflichten obliegen. Das betrifft etwa die Nachbarin, die das Kind gefälligkeitshalber mit in den Kindergarten nimmt. Außerdem wird auch die Begleitung von Pflegekindern erfasst und unterliegt nun dem Unfallversicherungsschutz.
Liste der Berufskrankheiten
Die Information der Versicherten über die von ihnen in Anspruch genommenen Sachleistungen durch die Krankenversicherungsträger wird nun in der Regel elektronisch erfolgen. Nur wenn die Versicherten dies ausdrücklich beantragen, werden sie die Information weiterhin per Post zugesandt bekommen.
Aktualisiert wird die Liste der Berufskrankheiten. Künftig sollen nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst werden. Weiters sollen nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten. Zudem werden auch chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze und Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale, in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. (APA, 1.10.2012)
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aber 27 Euro ab dem 43. Tag sind wie viele sagen vollkommen lächerlich.
Auf der anderen Seite muss ich als Selbständiger dieselben Maßnahmen für eine Unternehmensfortführung treffen wie ein großes Unternehmen, und der Ausfall einer Resource (bei einem EPU sind das halt dann 100% des Unternehmens) kann immer mal passieren und muss dahingehend auch abgesichert sein, entweder durch ein paar Rücklagen die ein paar Monate halten, oder durch entsprechende Betriebsausfallsversicherungen.
Die 27 Euro sind lediglich ein Grund damit sich Leitl und Trauner die Bäuche pinseln können, aber für den Betroffenen so hilfreich wie ein Tropfen Wasser mitten in der Wüste.
Wenn Sie im Monat 2.000 EUR als Angestellter verdienen, zahlen Sie SV auf Basis dieser 2.000 'EUR.
Wenn Sie im Monat 1.000 EUR als Angestellter und 1.000 EUR zusätzlich selbständig verdienen, zahlen Sie auch SV auf Basis dieser 2.000 EUR.
Ich denke, das ist in Ordnung so.
(bei Freiberuflern ist die Grenze etwas anders).
Nachteil: man ist, wenn man nicht irgendwo sonst versichert ist, dann nicht einmal krankenversichert. Für solche Fälle bietet die SVA aber günstig Opting-in an.
Bitte immer bedenken, dass man ja für seine Zahlungen an die SVA eine wichtige Versicherungsleistung bekommt, und zwar wesentlich billiger als die Sozialversicherung der Unselbständigen. Bei den Unselbständigen wird es nur gerne vom Tisch gewischt, weil es der Arbeitgeber (gesplittet in Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) überweist.
... die beiträge steigen und in der verwaltung bekommen wir neu planstellen für parteibuch soldaten...
die urabstimmung letztens hat mich eh schon stutzig gemacht, die fragen drehten sich immer um da selbe: mehr zahlen, oder weniger leistung...
lang schau ich mir das ganze nicht mehr an...
Nach sechs Wochen ohne Taggeld, also ohne zumindestens einen Teil der Fixkosten durch Taggeld begleichen zu können, ist es für mich als kleinen Selbständigen (EPU) auch schon "wurscht", ob ich dann ab dem 43. Tag die 26 euro bekomme oder nicht.
Ich kann mir wie schon bisher (selbständig seit über 25 Jahren) auch weiterhin keinen Krankenstand über zwei, drei Tage hinaus leisten.
Die schicken dich ja gleich zum Amtsarzt und schikanieren dich wie beim AMS. Wenn ich nicht längst jede Arbeit eingestellt hätte, würde ich mir das selbst bei einer Krankheit nicht antun.
Abgesehen davon, dass man es erst einmal schaffen muss, sechs Wochen krank zu sein. "Krank" ist ja ohnehin ein sehr quetsch- und dehnbarer Begriff und bei mir haben sie ihn immer eher gequetscht.
16 000 euro "sozialversicherung" als selbstständiger und ich bekomme dafür:
NICHTS.
also ich fühle mich nicht versichert.
Kann nicht einmal ein Rechtsanwalt gegen die ungleichbehandlung von angestellten und unternehmern bei der "sozialversicherung" klagen?
ist doch diskriminierend und eine gewisse feindlichkeit gegenüber einer bevölkerungsschicht...
eher eine steuer ohne gegenleistung als eine versicherung...
16 000 euro "sozialversicherung" als selbstständiger und ich bekomme dafür:
NICHTS.
Würde man "nichts" bekommen, finde ich das nicht schlimm. Schlimmer finde ich, dass man mit 27 € pro Tag etwas absolut sinnloses anbietet - das wir durch mehr Gebühren eh wieder zahlen müssen.
Wir brauchen kein Taggeld - es sollte endlich eine Mindestbeitragsgrenze geben die der Armutsgrenze angepasst ist. Auch sollte der Selbstbehalt für alle fallen oder bei allen gleich sein.
Es sollte ein SVA System für alle Österreicher geben. Vom EPU über den Angestellten bis zum Bankdirektor.
Aber es kann nicht sein, dass ein EPU mit Gewinn unter der Armutsgrenze SVA zahlen muss und eine GmbH Gewinnausschüttung davon ausgeschlossen ist.
Wir bekommen dafür Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Abfertigung-Neu :-)
Im Ernst: Das ist nicht nichts!
Keine Frage, würde auch gerne weniger als diese 16.000 Euro zahlen, aber wer erhält dann die ganz kleinen EPU die bloß 170 Euro im Monat bezahlen (bei teilweise selber Leistung)?
Prinzipiell ist Solidarversicherung schon nicht schlecht.
verstehe sie schon.
ABER: ;-)
170 euro im monat ist z.b. wieder mehr als 40% der angestellten zahlen.
und 16 000 euro im jahr ist mehr als 100% der angestellten zahlen.
warum ist es möglich, dass bei angestellten alle ziemlich gleich wenig zahlen und dass bei selbstständigen unternehmer so abkassiert wird?
bei angestellten gibts "solidarische" beiträge, bei selbstständigen merke ich das nicht....
Ich führe für eine Ang. etwa 400-500 euro im Monat an die GKK ab. Und die ist nicht wahnsinnig gut bezahlt. KV und a bisi mehr.
Das Problem mit der Selbststdgk. und dem Mindestbeitrag ist halt, dass dieser allein schon aus dem Grund notwendig ist, weil man als Selbstständiger lt. ESt-Erkl. oft ein Minus macht, obwohl es ganz gut läuft. In meiner Startzeit die ersten Jahre hatte ich auch Anlaufverluste oder geringe Gewinne. Dass ich trotzdem SVA zahlen muß, erschien mir nachvollziehbar.
Würde man bei der SVA mit null Einkommen keine Beiträge zahlen müssen, würden sich so manche Selbstständige ewig ESt-Erklärungen mit schwarzen Nullen abgeben.
Diesen Grund kann man halt öffentlich nicht sagen, ist aber der Grund für den Mindestbeitrag.
500 euro? dann verdient die person bei ihnen netto 1700 plus, außer Sie meinen dienstnehmer und dienstgeber beiträge?
Den dienstgeberbeitrag zahlen aber auch wieder sie!
meine versicherung + die dienstgeberbeiträge komme ich auf etwa 24 000 im jahr.
trotzdem haben meine angestellten einen besseren versicherungsschutz als ich.
egal wie man es dreht und wendet, es ist und bleibt ein unfaires system für arbeitgeber!
Ja sicher meine ich DN+DG-Beiträge.
Es fallen ja auch beide an.
Unfair oder nicht ... ich wüßte jetzt nicht wie man es merklich besser machen sollte damit ALLE happy sind. Egoistisch gesehen müsste ich halt sagen es soll jeder das selbe bezahlen (dann würde ich entlastet werden), aber das kann's ja auch nicht sein.
Insgesamt finde ich es schon OK, irgendwo muß ja auch das Geld herkommen.
Außerdem ist die Selbstständigkeit faktisch die einzige Möglichkeit wirklich Geld zu verdienen, von daher ohnehin alternativlos :)
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