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In dem Dauer-Patentstreit mit Apple ist Samsung einer Aufhebung des US-Verkaufsverbots für seinen Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 einen wichtigen Schritt nähergekommen. Ein Berufungsgericht machte zumindest den Weg dafür frei. Jetzt ist wieder die kalifornische Richterin Lucy Koh am Zug, die das Konkurrenzgerät zu Apples iPad im Juni per Einstweiliger Verfügung vom US-Markt verbannt hatte.
In dem von Samsung haushoch verlorenen Patentprozess vor Kohs Gericht in San José war der "Freispruch" für das Galaxy Tab 10.1 der einzige Lichtblick für die Südkoreaner. Die Richterin weigerte sich vor rund zwei Wochen dennoch, das vorläufige Verkaufsverbot für den Tablet-Computer aufzuheben. Zur Begründung verwies sie vor allem auf Samsungs Widerspruch beim Berufungsgericht, dessen Entscheidung sie nicht vorgreifen könne. Dieses Hindernis ist jetzt ausgeräumt. Allerdings hatte Koh auch darauf hingewiesen, dass die Geschworenen-Entscheidung noch nicht endgültig bestätigt sei.
Das Galaxy Tab 10.1 von 2011 ist zwar schon ein relativ altes Modell, könnte von Samsung aber immer noch verkauft werden. Apple war es im vergangenen Jahr auch in Deutschland gelungen, das Gerät aus dem Handel zu nehmen, allerdings gaben die Richter für die modifizierte Version 10.1N grünes Licht. (APA, 29.9.2012)
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Diese Schwemme wird es für die Masse so schnell nicht geben.
Erstens weil 99% dieser Geräte nicht dem internationalen Sicherheitsstandard entsprechen und auch keine CE Zertifikaten bekommen.
Und zweitens die komplette Logistik fehlt inklusive Verteiler und Händler. (Für diese Firmen völlig unerleistbar.)
Habe jedes Jahr die Gelegenheit, solche China Bomber zu testen (macht spass:-). Du möchtest nicht wissen, wie es um diese Gerätschaften bestellt ist...
http://www.aliexpress.com/
Kauft man zwei, kannst damit dein eigenes finanzieren. Ist also dann so gut wie gratis. ;-)
Entschuldige bitte. Das verstehe ich nicht unter Logistik.
Ein halb seidenes Angebot unter Umgehung sämtlicher Vorschriften und Richtlinien für ein paar tausend Leute.
Und dann hast Du nicht einmal die Sicherheit, dass drinnen ist, was draufsteht...
Also in Deutschland musst du AFAIK genau zu diesem Zweck bei einer einstweiligen Verfügung einen Geldbetrag hinterlegen falls du das Verkaufsverbot durchsetzt, im Hauptverfahren aber unterliegst.
Das Verkaufsverbot hier basiert ja nicht auf einem rechtskräftigen Urteil sondern war nur vorläufig (wurde ja sogar noch vor dem Urteil der Geschworenen erlassen!).
Oder auch nicht.
Fakt ist, man kann nicht am Markt gewinnen, indem man versucht auf dem Rechtsweg die Konkurrenz auszuschalten.
Die Konsumenten nehmen's einem übel und selbst die Politik wird die Gesetzgebung früher oder später dbzgl. anpassen müssen, weil's kontraproduktiv für die Wirtschaft ist und nur dem Standort schadet.
Und übel nehmen's einem vielleicht manche (technikaffinen Beobachter der Szene in diesem Fall), aber 95% der Käufer ist so etwas dermaßen egal, das können Sie sich nicht einmal vorstellen.
Solange viele Konsumenten jedes Tablet pauschal als iPad bezeichnen braucht sich Apple keinerlei Sorgen zu machen.
Und bevor die Android-Brigade wieder reflexartig rotstrichelt: das ist nicht wertend, ich persönlich brauche gar kein Tablet und welcher Milliardenkonzern im Moment gegen welchen gewinnt, ist mir auch wurscht.
Es ist nur naiv anzunehmen, man könne die Konkurrenz gerichtlich nicht kaputtklagen oder die Mehrheit der Konsumenten würde davon auch nur irgendwas mitbekommen.
"Fakt ist, man kann nicht am Markt gewinnen, indem man versucht auf dem Rechtsweg die Konkurrenz auszuschalten."
Leider gelingt das manchmal doch, aber nur wenn ein gewaltiger Größenunterschied zw. den Konkurrenten besteht. Einer kleine Bude kann ein Großkonzern schon mal den Stecker ziehen.
Aber bei einen Weltkonzern wie Samsung funktioniert das natürlich nicht, da haben Sie schon recht.
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