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Salzburg - Nach den jüngsten Abschiebefällen, bei denen immer auch Kinder betroffen waren, ortet die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Darenstaedt dringenden Handlungsbedarf: "Das in der Verfassung verankerte Kindeswohl muss zur Grundlage der behördlichen Entscheidungen werden."
Aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich die Verpflichtung, die Interessen der von einer Ausweisung betroffenen Kinder vorrangig zu berücksichtigen. Derzeit gewinne man aber den Eindruck, dass die Kinderrechte "bei den Behörden nicht wahrgenommen werden", ergänzt Philip Czech vom Institut für Menschenrechte.
Die Kinder- und Jugendanwältin fordert, dass Familien mit Kindern, die in Österreich geboren oder aufgewachsen sind, bessere Chancen auf Asyl haben sollen. "Eine Abschiebung ist für Kinder die größte Traumatisierung ihres Lebens". Altfälle müssten legalisiert werden. Für alle, die länger als fünf Jahre im Land sind, brauche es eine generelle Bleiberechtslösung. "Es muss Schluss sein mit Einzelfalllösungen. Die derzeitige Praxis ist menschrechtsverachtend", kritisiert Holz-Darenstaedt.
Ursula Liebing von der Plattform für Menschenrechte ortet eine "Zuspitzung der Problemfälle", weil in Asylverfahren nicht nur über das Bleiberecht entschieden werde, sondern auch über die Zulässigkeit einer Ausweisung. Dadurch entstehe eine "rechtlich sehr paradoxe Parallelsituation". Wenn entschieden werde, dass eine Ausweisung zulässig sei, seien die Asylwerber illegal in Österreich, aber um einen Bleiberechtsantrag zu stellen, müssen sie bleiben, sonst wird das Verfahren eingestellt. (ruep, DER STANDARD; 29./30.9.2012)
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"Für alle, die länger als fünf Jahre im Land sind, brauche es eine generelle Bleiberechtslösung. "Es muss Schluss sein mit Einzelfalllösungen. Die derzeitige Praxis ist menschrechtsverachtend", kritisiert Holz-Darenstaedt."
Wenn es nicht so dämlich wäre, könnte man glatt darüber lachen. Einerseits soll und muss jeder Fall individuell behandelt werden, alle Fakten bedacht, und minutiös von den für Asyl zuständigen Stellen geprüft werden. Andererseits soll es dann eine Pauschallösung geben, die vorsieht, dass alle dableiben müssen, unabhängig vom vorliegen von Asylgründen.
Dann braucht es ja garkeiner Prüfung mehr, oder es wird solang geprüft, dass die Leute fünf Jahre im Land sind - dass sie die NGO gewollte Lösung bekommen.
Wenn es nach NGO geht, müssen alle dableiben, und dass muss man den NGO wiederum Zugute halten. Die meisten NGO haben von Recht keinen Tau. Was man nicht nur Anhand der Forderungen, sondern auch an der Art der Rechtsbeugung zu deren eigenen Gunsten erkennt.
Bei einer Rechtsanwältin hingegen, könnte man erwarten, dass sie es besser weiß. Und, nur so zum Beispiel, andere Lösungen fordert - die zur Verbesserung der Verfahrensgänge bei Jugendlichen führt.
Das scheint aber illusorisch. Die Lösung für die einfachen Gemüter - lässt sich natürlich leider durchsetzen, wenigstens kann man sie immer wieder - Gebetsmühlenartig verbreiten. So kommen, wird es allerdings nie.
Der Verfassungsgerichtshof hat Asylverfahren, in die Kinder involviert sind, jetzt schon ich weiß nicht wie oft auf die Relevanz von Artikel 8 geprüft. Die Jungenawältin will sich offensichtlich nicht mit dem Ergebnis dieser Prüfungen abfinden. Aber das ist ihr Problem. Das Thema ist in der Öffentlichkeit bis zum geht nicht mehr durchgekaut worden. Was soll eine Neuauflage denn noch bringen?
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