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Wien - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor dem unseriösen Finanzdienstleister Apollo Global Securities LLC. Der Betreiber der Website www.apolloglobalsecurities.com sei nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen, teilte die FMA heute, Freitag, im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" mit. Der Anbieter dürfe daher keine gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente durchführen. (APA, 28.9.2012)
Als träfe der Abgang von RBI-Chef Stepic den grünen Riesen nicht hart genug, gibt es noch andere Führungsprobleme im Sektor
Sparer haben derzeit nichts zu lachen, die sogenannten negativen Realzinsen bescheren kräftige Einbußen
Hedgefonds fordern von den Managern börsennotierter Firmen immer öfter radikale Schritte ein
Wollte sich ein Investor an den Konzern anschleichen oder an Übernahme denken: Die TA wäre um zwei Milliarden zu haben
Die Fiskalregel tritt 2015 in Kraft, das Parlament veschärft auch die Referendums-Regeln
Jahre nach dem Kollaps will Island die Kapitalverkehrskontrollen aufheben und sucht eine Lösung für das Vermögen von Ausländern
Zwei Stunden früher Tag: Japan will so dem Finanzplatz Tokio helfen, Finanzkonzerne sollen damit angezogen werden
Im vergangenen Jahr wurden sechs Geldwäsche-Verdachtsfälle gemeldet. Mit drei Staaten gibt es bereits Abkommen
Bundeskanzler Faymann zeigt sich verhalten zuversichtlich über eine Fristverlängerung der EU zur Abwicklung der Hypo Alpe-Adria
EU-Kommission will Bürgern Rechtsanspruch auf Girokonto zusichern
Richterliche Worte zur Eröffnung des Monsterverfahrens: "Halte es für einen Wahnsinn, diesen Fall durchzuprozessieren."
Mit dieser Klage steht ein im vergangenen Jahr geschlossener milliardenschwerer Kartellvergleich auf der Kippe
Prämien sind gedeckelt und werden über Jahre gestreckt ausgezahlt. Auch für die Chefs gibt es einen festen Gehaltsdeckel
Das Unternehmen meldet im ersten Quartal weniger Umsatz, aber mehr Gewinn
Kernkapital minimal gestiegen
Anleihe mit einjähriger Laufzeit auf Exchange Traded Commodity (ETC)
Ein dadurch unbeschränktes Änderungsrecht ist nicht gerechtfertigt, stellte der Oberste Gerichtshof fest
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