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Los Angeles - Der mutmaßliche Drahtzieher hinter dem islamfeindlichen Mohammed-Video ist in den USA verhaftet worden. Ihm werden Verstöße gegen seine Bewährungsauflagen nach einer früheren Verurteilung vorgeworfen, wie US-Medien berichteten. Er durfte unter anderem nur mit ausdrücklicher Zustimmung seines Bewährungshelfers einen Computer und das Internet benutzen.
Der 55 Jahre alte Mann habe gegenüber Bewährungshelfern falsche Angaben gemacht, sagte die Richterin Suzanne Segal der "Los Angeles Times" zufolge. Zudem stelle er eine "gewisse Gefahr für die Allgemeinheit" dar. Dem Gericht fehle derzeit das Vertrauen in den Mann. Der Finanznachrichtenagentur Bloomberg zufolge wird er nicht gegen Kaution freigelassen werden. Das Dokument zur Entscheidung war im US-Gerichtssystem für die Öffentlichkeit gesperrt. Nakoula war nach der Veröffentlichung des Videos untergetaucht, erschien aber am Donnerstag zur Gerichtsanhörung und wurde anschließend in Gewahrsam genommen.
Der Film "Unschuld der Muslime", der den Propheten Mohammed als Frauenheld, Homosexuellen und Päderasten schildert, wurde im Sommer 2011 in der Nähe von Los Angeles gedreht. Einige US-Medien bezeichnen Nakoula als Filmemacher oder Produzenten, andere als Drahtzieher hinter dem Streifen. Es gibt mehrere Hinweise auf seine Verbindung zum Film. So wurde er von der teilnehmenden Schauspielerin Cindy Lee Garcia verklagt, die einen Clip aus dem Film aus dem Netz haben will. Er soll Teilnehmer für den Film über das Internet angeworben haben. Außerdem behauptet ein weiterer Schauspieler, er sei mit Schecks von einem Konto bezahlt worden, das mit Nakoula in Verbindung gebracht wird.
Im Internet platzierte Ausschnitte des Films sorgen seit mehreren Wochen für massive Proteste in der islamischen Welt. Dabei gab es mehrere Tote. Der Film wurde auch als Begründung für einen Angriff auf das US-Konsulat im libyschen Benghazi angeführt, bei dem der US-Botschafter Chris Stevens sowie drei weitere Amerikaner getötet wurden. Die Google-Videoplattform YouTube sperrte das Video in mehreren Ländern, behält es unter Hinweis auf die Redefreiheit aber grundsätzlich online. Auch in Wien protestierten am vergangenen Samstag hunderte Menschen gegen das Video.
Nakoula war in den 90er Jahren wegen eines Drogendelikts und 2010 wegen Bankbetrugs verurteilt worden. Die Auflagen, gegen die er jetzt verstoßen haben soll, stammen aus dem zweiten Fall. Dazu gehört, nur mit seinem echten Namen in Erscheinung zu treten und Bankkonten nur mit Kenntnis seines Bewährungshelfers zu unterhalten. Grund für die Beschränkungen war, dass er ungedeckte Schecks unter 14 verschiedenen Namen in Umlauf gebracht haben soll.(APA, 28.9.2012)
von aufgeklärt und demokratisch denkenden Menschen der Jetztzeit als Steinzeitmenschen kritisiert, karikiert und bekämpft zu werden, sobald sie unsere Zivilisation gefährden.
Al Kaida-Salafisten, Wahabiten und Moslembrüder sind inzwischen zu einer echten Gefahr für den Westen geworden, Toleranz ist der falsche Weg. Hier helfen nur eindeutige Grenzen und Abgrenzungen zu deren Gedankengut und Vorstellung, wie eine Gesellschaft zu funktionieren hat.
... der vermutlich zurecht wegen anderen Delikten einsitzt. Es geht um die grundsätzliche Einstellung von westlichen Staaten, Regierungen und Politikern, die vor Religionen (allen voran dem Islam) derart einknicken, dass sie nicht mehr hochkommen. (In Österreich wird dies sogar präventiv zelebriert - siehe Artikel "Regierung würde Aufführung (...) verhindern").
Ad Österreich: Was Kunst ist, hat nicht der Herr Sanac zu bestimmen; der soll sich als Präsident der muslimischen Gemeinschaft lieber die Frage stellen, ob im Sinne einer gelingenden Integration geschlechtergetrennte Veranstaltungen tolerierbar sind.
http://www.ifwien.at/
gibts seit langem einen Kniefall vor der kath. Kirche - das fällt kaum auf weil lange Tradition.
Deutschland: Arbeitnehmerschutz bei der Kirche praktisch ausgehebelt. Kündigungsgrund: Verstoss gegen Kirchenrecht. Uneheliches Kind, erneute Heirat nach Scheidung usw
http://www.spiegel.de/wirtschaf... 49991.html
Italien: Steuerprivilegien für die Kirche.
Dagegen geht die EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung vor - weil die Privilegien nicht nur für den "Gottesdienst" im engen Sinne gelten, sondern praktisch für alle Betriebe im Besitz der Kirche.
http://www.independent.co.uk/news/worl... 88938.html
(dass die Katholiken mehr problematische Regeln haben, steht auf einem anderen Blatt). Es genießen in D ja sogar einige humanistische Vereinigungen dieselbe Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts. Grundlage ist Art. 140 des GG, das hier wiederum die Bestimmungen der Weimarer Republik fortschreibt, die war nicht so übertrieben katholisch. Der Islam ist dagegen bislang noch nicht KdöR, wie es da mit dem Arbeitsrecht ist, weiß ich nicht.
Ähnliches gilt für Ihr italienisches Beispiel - die Ausnahme in Bezug auf ICI stand (nach meiner Schnellrecherche jedenfalls) allen Religionen zu, die staatliche Anerkennung gemäß Art. 8 der Verfassung genießen. Direkte Besitzungen des Hl. Stuhls sind (wie jene anderer Staaten) noch ein Sonderfall.
Die kath. Kirche ist in Deutschland nach dem Staat zweitgrößter Arbeitgeber.
Und: Z.B. Betriebsverfassungsgesetz in §118 Abs. 2:
"Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform."
D.h. es geht ausdrücklich um alle Einrichtungen, auch Firmen ("unbeschadet deren Rechtsform").
Ähnlich andere Gesetze zum AN-Schutz.
Eine Brauerei im kirchlichen Besitz darf vom Prinzip her eine Buchhalterin entlassen wenn diese nach Scheidung wieder heiratet, wegen Verstoss gegen das Kirchenrecht.
Das Kirchenrecht ist weder demokratisch legitimiert, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gilt aber rechtlich (Privileg) und oft faktisch (Wirtschaftsmacht).
die kath.Kirche in D. hat mehr Angestellte als sagen wir mal Siemens, VW oder Lufthansa?
Die Ausserkraftsetzung des Betriebsverfassungsgesetzt hat was mit den vielen freiwilligen Mitarbeitern zu tun, damit die in ihrem Tun nicht durch gesetzliche Bestimmungen gehemmt sind, ungefähr so, wie die Arbeit bei den Pfadis oder von mir aus den roten Falken.
Ein bischerl mehr Ernst, dafür ein Bierchen weniger, das hilft, ehrlich.
ich reg mich nicht auf, dass sich andere aufregen. das ist ja eigentlich nur erheiternd.
wenn aber menschen angegriffen, verletzt und sogar getötet werden, weil sich irgendein geistig minderbemittelter religionsvollidiot beleidigt fühlt, dann regt mich das auf.
aber den unterschied verstehen halt nur jene die ein bissl was im hirn haben.
wie auch immer...wenn sich die nicht verarschen lassen wollen, sollte man das einfach akzeptieren. wenn mohammed - klarikaturen oder islamfeindliche videos nicht auf google zu finden sind, so werte ich dies nicht als einschränkung d. meinungsfreiheit. wenn einer andere verarschen will, werte ich dies auch nicht als meinung, sondern als verarsche.
Der Soldat, der das Hubschrauber-Video geleakt hat, sitzt seit über 800 Tagen in Haft mit Strafandrohung bez. Hochverrat. U.A. deswegen, weil er durch seine Handlungen das Leben von US Bürgern gefährdet hat. Nun ja, die in diesem Fall befürchteten und auch berechtigten Reaktionen in der muslimischen Welt sind sehr harmlos ausgefallen.
Anders bei einem billigen Amateurfilm. Der Urhber wird grad mal wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen eingebuchtet, obwohl hier tatsächlich Menschen und US-Bürger gefährdet und sogar schon gestorben sind. Und die Muslimische Welt scheint Amok zu laufen.
Kopfschüttel
So lobe ich mir den Muster-Rechtsstaat USA.
Nachdem es verfassungsrechtlich in den USA erlaubt ist so einen Schmähfilm zu veröffentlichen (was ich persönlich nicht befürworte, und in Österreich wär' die Sache nach dem Gotteslästerungsparagraphen auch nicht unbedingt straffrei), hat man halt irgend einen anderen Grund gefunden ihn einzusperren.
Weil er das Internet benutzt hat. Bin ich der einzige hier, der das lächerlich findet?
Überraschung, Überraschung: der Mann hat sich nicht an diese Auflage gehalten. Und dann hat er auch noch seine Bewährungshelfer belogen. Vielleicht hat er sogar behauptet, dass er das Internet nicht benutzt hat, obwohl er es dann doch benutzt hat. So ein Gauner aber auch. Dafür gehört man ins Gefängnis;-)
den Opfern seiner Betrügereien zahlen muss, wurde er bereits 2010 verurteilt. Und ja, er hat für seine Betrügereien im großen Stil auch schon eingesessen. Und wenn er gegen die Auflagen verstossen hat, dann fährt er vermutlich wieder ein. Laut Staatsanwalt hat er insgesamt gegen 8 der Auflagen verstossen, u.a. Auftreten unter falschen Namen (seine Betrügereien beruhten genau darauf).
Zusätzlich hat er eventuell ein zweites Problem am Hals: Die Schauspieler.
Es gibt bereits die erste (Urheberrechts-)Klage einer Schauspielerin. Sie sagt, ihr wären durch die Nachvertonung Worte in den Mund gelegt worden. Das wäre in dem Vertrag nicht vorgesehen gewesen.
http://www.wired.com/images_bl... plaint.pdf
Da tobt die isalmische Welt, Präsidenten und Staatschefs islamischer Länder, selbsternannte Propheten und Religionsfachleute kommen nicht zur Ruhe, einen Film zu verurteilen, der den Propheten angeblich beleidigte....nur kurz zur Erinnerung: als islamische Fanatiker in Afghanistan jahrtausend alte Buddha-Figuren zerschossen schwieg die Welt, keine Buddhisten gingen auf die Strasse, keine Regierung entschuldigte sich, keine islamischen Religionsvertreter distanzierten sich. Die Doppelmoral feiert und läßt sich feiern...der auf den Knien um Vergebung bettelnde Westen fühlt sich auch noch moralisch überlegen.
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