Bern/Wien - Die Frist für die Abgabe von Unterschriften gegen das österreichisch-schweizerische Schwarzgeldabkommen ist am Donnerstag abgelaufen. In der Bundeskanzlei in Bern hielt man sich am späteren Nachmittag aber bedeckt. Der Prozess sei im Gange, hieß es auf Anfrage. Eine Auskunft, ob die nötige Anzahl von Unterschriften für die Abhaltung einer Volksabstimmung zustande gekommen ist, sei für den Donnerstag nicht mehr zu erwarten.

Die Prüfung durch die Bundeskanzlei wird nach Angaben einer Sprecherin bis zur kommenden Woche dauern und voraussichtlich am Dienstag abgeschlossen sein. Wenn die Bundeskanzlei 50.000 gültige Unterschriften zählt, soll die Abstimmung über die Steuerverträge am 25. November stattfinden.

Initiatoren: "Für Österreich wird es womöglich nicht ganz reichen"

Die Gegner des Abkommens, die sich unter dem Dach der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sammeln, wollten genügend Unterschriften sammeln, um ein Referendum über die Vereinbarungen mit Deutschland, Großbritannien und Österreich abhalten zu können. 50.000 Unterstützungserklärungen wären dafür nötig. Die Schweizer Boulevardzeitung "Blick" zitierte AUNS-Präsident Pirmin Schwander mit den Worten: "Für Österreich wird es womöglich nicht ganz reichen."

Sollte die Zahl der eingereichten Unterstützungserklärungen nur knapp über den nötigen 50.000 liegen, dann würde das bedeuten, dass weiterhin noch nicht völlig klar ist, ob das Referendum wie geplant am 25. November stattfindet. Die Bundeskanzlei, die Stabsstelle der schweizerischen Regierung in Bern, muss nämlich noch prüfen, ob die Unterschriftenlisten rechtlich korrekt zustande gekommen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung will man am 2. Oktober veröffentlichen. (APA, 27.9.2012)