Schiele-Bilder: Erben haben Anspruch

Markus Rohrhofer, 27. September 2012, 17:36

Urteil am Landesgericht Linz - Weiteres Verfahren über Entschädigungshöhe

Linz - Im Linzer Kunstkrimi um drei Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele, die an die Stadt verliehen wurden und dann verschwanden, ist am Donnerstag ein wegweisendes Urteil gefallen. Das Landesgericht Linz bestätigte den Anspruch der Erben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ob die Stadt in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest.

Die Situation in dem Rechtsstreit ist verfahren: Die Bilder, um die vor Gericht gestritten wird, sind spurlos verschwunden, und jene, die etwas über den Verbleib derselben sagen könnten, sind gestorben. Ein möglicher Vergleich zwischen Kläger und Beklagten scheiterte aufgrund dieser diffusen Lage. So begann Mitte Jänner am Linzer Landesgericht der Prozess um die drei verschwundenen Bilder mit einer Reihe offener Fragen.

Eine Kunstsammlerin hatte 1951 der Neuen Galerie der Stadt Linz Bilder zur Leihgabe überlassen. Es handelte sich dabei um die Zeichnung Zwei Liegende von Gustav Klimt, das Aquarell Junger Mann sowie das Ölgemälde Tote Stadt von Egon Schiele.

Diese drei Werke wurden laut einer vorhandenen Übergabebestätigung, die der stellvertretende Leiter der Neuen Galerie, Walter Kasten, unterzeichnet hatte, auch nach Linz überstellt. Dort gingen sie dann irgendwann verloren, weshalb die Erben jener Kunstsammlerin die Stadt Linz auf 6,25 Millionen Euro Schadensersatz klagten. Auf außergerichtliche 5,6 Millionen Euro zuzüglich Zinsen konnten sich Stadt und Erben nicht einigen. "Ein völlig unausgewogenes Angebot", zitierte der Anwalt der Stadt im ersten Verfahren den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch.

Linz ging bisher lediglich von einem Wert im Hunderttausende-Bereich aus und zweifelt zudem die Echtheit eines Bildes an. Über eine Entschädigung muss in einem weiteren Verfahren oder doch außergerichtlich entschieden werden. Die Stadt hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 28.9.2012)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.