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Betreiberin Herta L. wies die Asylwerber an, Schlachtreste im Wald um das Wohnheim und auch auf Nachbargrundstücken zu vergraben.

Grafik: APA/Gert Eggenberger

Klagenfurt - Auf die Betreiberin der Sonderanstalt für mutmaßlich straffällige Asylwerber auf der Saualm könnte mehr Ungemach vonseiten der Justiz zukommen. Herta L. droht jetzt eine Anzeige nach § 222 Strafgesetzbuch wegen Tierquälerei. Das Strafmaß beträgt bis zu einem Jahr Haft beziehungsweise 360 Tagsätze.

Im Journal-Panorama auf Ö1 vom vergangenen Dienstag hatte sie zugegeben, dass sie auf der Saualm Tiere selbst geschlachtet hatte. Weiters gab die Betreiberin zu, dass die Schafe, Ziegen und Hühner nach islamischem Brauch geschächtet worden waren. Sonst würden die Asylwerber, die " extreme Moslems" seien, das Fleisch nicht essen.

Beim Schächten - rituell im Islam und Judentum praktiziert - werden den Tieren mit einem einzigen Schnitt die Halsschlagader sowie Luft und Speiseröhre durchtrennt.

Ermittlungen eingeleitet

Der zuständige Amtstierarzt der Bezirkshautpmannschaft Völkermarkt, Manfred Müller, zeigt sich entsetzt. Man habe von den Schächtungen auf der Saualm keine Kenntnis gehabt. Vonseiten der BH Völkermarkt seien nun polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden. Denn private Schächtungen sind in Österreich verboten. Zudem gebe es dafür ein festgelegtes Prozedere: Die Tiere müssen nach dem Halsschnitt sofort betäubt werden.

Schächtungen dürfen auch nur im Beisein eines Tierarztes und eines zertifizierten religiösen Vertreters in eigens bewilligten Schlachthäuseren durchgeführt werden. Auf der Saualm hingegen dürften die Tiere ohne Betäubung getötet worden sein. "Das ist absolut unzulässig und verursacht den Tieren große Qualen", bestätigt der Amtstierarzt gegenüber dem Standard. In ganz Kärnten gebe es übrigens keine einzige für Schächtungen bewilligte Schlachtstätte.

Herta L. meinte dazu nur, sie habe von diesen Vorschriften nichts gewusst. Die Schlachtreste hat sie von Asylwerbern übrigens im Wald rund um das Asylheim, teilweise sogar auf einem Nachbargrundstück, vergraben lassen. Eine diesbezügliche Anzeige wegen Verstoßes gegen das Umweltgesetz wurde von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft übrigens zurückgelegt.

"Wasserdichter" Vertrag

Flüchtlingsreferent Gernot Steiner betont, er habe von den illegalen Schächtungen nichts gewusst. Die Verträge mit der Saualm-Betreiberin - Gegenstand von Prüfungen wegen Untreue und Überförderung durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft - seien wasserdicht. Dass die Sonderanstalt sehr teuer sei, habe man nie bestritten, sagt Steiner. Mehr könne er dazu wegen der laufenden Prüfung der Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht sagen. Es sei alles eine politische Entscheidung gewesen.

Der Supervertrag mit der HP-Beherbergungs-GesmbH von Herta L. (erhöhte Tagsätze von 40 Euro für eine garantierte Vollbelegung) sei über das Büro von Landeshauptmann Gerhard Dörfler, das Flüchtlingsreferat und die Kärntner Landesamtsdirektion ausgehandelt worden. Wann die Saualm wieder aufsperrt, ist offen. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 28.9.2012)