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Der EuGH hat wichtige Entscheidungen in Sachen Filesharing zu fällen.
Der oberste Gerichtshof der Niederlande hat dem EuGH einige Fragen zur rechtlichen Klärung vorgelegt, die weitreichende Konsequenzen für die gesamte Union haben könnten. Unter anderem soll laut TorrentFreak entschieden werden, ob der Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Quellen wie Filesharing-Netzwerken legal ist.
In Holland erlaubt die Gesetzeslage solche Downloads für private Zwecke. Dies wurde mittlerweile auch durch mehrere Urteile bestätigt. Grundlage ist, dass das Recht auf Privatkopie nicht explizit auf legale Quellen für den Bezug der Inhalte eingeschränkt ist.
Die User führen beim Kauf von Speichermedien eine Gebühr an Rechteverwerter ab, die wiederum zwischen Vertretern der Branchen und den Hardwareherstellern ausgehandelt werden. Zuletzt war darüber debattiert worden, ob diese Gebühren erhöht werden sollten, um auch Downloads aus illegalen Quellen explizit abzudecken.
Nun stellt sich die Frage, ob die holländische Gesetzgebung an sich mit der Europäischen Copyright-Direktive kompatibel ist. Wird auf ihrer Basis festgestellt, dass das Recht auf Privatkopie ausschließlich für Inhalte von legalen Quellen gilt, muss wiederum erörtert werden, ob die Mitgliedsstaaten der Direktive direkt entsprechen müssen oder ob Abweichungen möglich sind.
Die Antwort des EuGH könnte damit User in der ganzen EU betreffen. In einem Report hat die niederländische Regierung 2009 festgestellt, dass sich Filesharing insgesamt positiv auf die Musik-. Film- und Spiele-Industrie des Landes auswirkt. (red, derStandard.at, 27.09.2012)
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.. sollen nicht nur Linux und OpenSource torpediert werden, sondern in Zukunft auch unabhängige MusikerInnen. Die dürfen sich doch nicht dem Zugriff der Gema entziehen ... und es soll unabhängige MusikerInnen geben, die ihren Fans auch erlauben, ein ganzes Album runter zu laden ;-)
Die Anbieter von privaten Webseiten hatten früher immer Musikdateien verboten. Ein Bekannter hatte eine eigene Band und hat natürlich die eigenen Musikdateien online gestellt. Denen wurde mit dem Anwalt gedroht, und nicht geglaubt, dass es deren eigenen Stücke sind. Waren ja auch nicht bei der GEMA registriert - logo!
Entweder ein großer Kreis der Mafia, oder es sind in dem Bereich viele Volltrotteln unterwegs ;-)
Denn ER müsste den Beweis antreten dass die Werke von jemand anderem stammen. Für den tatsächlichen Urheber ist's ein Leichtes nachzuweisen dass die Werke von ihm sind - es sei denn er hat sich an anderen Werken vedient.
Das Ganze ist leider nicht hundertprozentig einwandfrei formulierbar. Ich habs jetzt mal versucht, es sollte nun besser sein :)
(Und ich nehme an, dass die meisten User von BitTorrent und Co. vermutlich keine Linux-Distris damit ziehen ;) )
Nur leider ist dieser Report nicht pol.itisch korrekt genug für die Verantwortlichen der Rechteverwertungs-Mafia! Die halten beinhart an ihrer Auslegung der Wirklichkeit fest ....
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