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Wohnst du noch oder klebst du schon? Im 8. Bezirk gilt das Parkpickerl für Anrainer bereits seit 1995. Ab 1. Oktober 2012 müssen auch die Bewohner einiger Gegenden auf der anderen Seite des Gürtels picken.

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So verlaufen die Grenzen der neuen Pickerlzonen.

Grafik: Der Standard

Am Montag tritt in Wien eine Neuregelung für das Abstellen von Fahrzeugen in Kraft, die der Magistrat amtssprachlich "Parkraumbewirtschaftung neu" nennt. Bisher waren die kompletten Bezirke 1, 4 bis 9 und 20 als Kurzparkzonen geführt; in den Bezirken 2, 3 und 15 galt die Regelung nur in ausgewiesenen Gegenden. Ab 1. Oktober kommen dazu Teile der Bezirke 12, 14, 15, 16 und 17.

Anders als in den schon bisher gebührenpflichtigen Gebieten gilt die Kurzparkzone in den neuen werktags nicht von 9 bis 22 Uhr, sondern nur von 9 bis 19 Uhr. Auch die Maximalparkdauer unterscheidet sich mit drei Stunden von jenen zwei Stunden, die in den jetzt schon bewirtschafteten Gebieten erlaubt sind.

Wie bisher gilt in der nun nach Westen ausgeweiteten Zone: Wer in einem "Gebiet mit flächendeckender Parkraumbewirtschaftung" wohnt, muss für das Auto nicht alle paar Stunden einen neuen Stellplatz finden. Anrainer können sich die von der Stadt Parkpickerl genannte "Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone" gegen eine Pauschalgebühr aufs Fahrzeug kleben und die Kurzparkzone in ihrem Bezirk guten Gewissens ignorieren.

Geringere Gebühr in neuen Zonen

Weil in den Bezirksteilen außerhalb des Gürtels die gebührenpflichtige Parkzeit um 19 Uhr endet, ist dort auch die Gebühr für das Parkpickerl geringer als in den alten Zonen. 90 statt 120 Euro pro Jahr kostet die Parkometerabgabe für die betroffenen Meidlinger, Penzinger, Ottakringer und Hernalser sowie für jene Bewohner von Rudolfsheim-Fünfhaus, die außerhalb der jetzt schon gebührenpflichtigen Gegend um die Stadthalle, aber innerhalb des neuen Pickerlareals wohnen. Voraussetzung für ein Pickerl sind immer der Hauptwohnsitz und die Abgabe eines rund 50 Euro teuren Antrags.

Überlappungsbereiche und Ausnahmebewilligungen

Die Ausweitung macht das umstrittene Parkpickerlsystem nicht unbedingt durchschaubarer: Während etwa für den 12. Gemeindebezirk nur der Aufkleber für den 12. Bezirk gilt, können Bewohner des 14. Bezirks auch im 15. Bezirk parken und umgekehrt. Wer ein Pickerl für den 16. am Auto hat, darf wiederum in "Überlappungsbereichen" der Bezirke 14, 15 und 17 parken.

Ausnahmen gelten nicht nur für die Bewohner der betroffenen Bezirke und Bezirksteile. Beschäftigte und Gewerbetreibende können unter strengen Auflagen eine Parkkarte für Firmen- oder Pendlerwagen beantragen. Noch strikter ist nur die generelle Befreiung von der Pauschalgebühr geregelt: Ärzte und Pfleger im Dienst sowie körperbehinderte Menschen haben noch am ehesten Bewilligungsaussichten.

Kleingärten und Strafen

Eine weitere Ausnahme gilt für Besitzer von Kleingärten. Diese müssen für ein Parkpickerl keinen Hauptwohnsitz im betroffenen Bezirk vorweisen, sondern können ein "Saisonpickerl" erwerben. Gültig ist ein solches in den acht Monaten von März bis Oktober (hier die genaue Regelung).

Wer kein gültiges Pickerl am mehrspurigen Kfz hat und die maximale Kurzparkdauer von drei Stunden überzieht, muss entweder das Glück haben, den Parksheriffs nicht aufzufallen, oder mit einer Strafe von 36 Euro leben. Bis 1. Mai kostete Falschparken noch 21 Euro. Die Einnahmen aus den Parkstrafen werden laut Stadt Wien für Verkehrssicherheit und Sozialhilfe zweckgebunden.

Ausweitung der Pickerlzone umstritten

Rund um das Parkpickerl entbrannte in den vergangenen Monaten eine heftige Diskussion. Die Wiener Landesorganisationen von FPÖ und ÖVP und zum Teil auch Bezirkspolitiker aus den eigenen Reihen warfen der rot-grünen Stadtregierung vor, das Budget auf dem Rücken der Autofahrer sanieren zu wollen.

Die Opposition sammelte 150.000 Unterschriften, davon allerdings rund 45.000 ungültige. Die Unterschriftenliste wurde mit der Forderung übergeben, die Stadtbevölkerung – nachträglich – über die Ausweitung der Pickerlzone abstimmen zu lassen.

Weil die Abstimmung über Gebühren laut Experten aber nicht rechtskonform ist, bleibt die Möglichkeit einer solchen Befragung weiterhin ungewiss. In einem ersten Bescheid schmetterte die Magistratsabteilung 62 den Antrag als unzulässig ab. ÖVP-Stadtchef Manfred Juraczka kündigte Berufung an und will nötigenfalls auch Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof anrufen. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 27.9.2012)