Wie viel „versteckter" Zucker in verarbeiteten Lebensmitteln stecken kann, zeigt eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zu 40 Produkten, darunter Getränke, Milchprodukte und eingelegtes Gemüse. So entspricht der Zuckergehalt von 100 Gramm Bio-Rote Rüben von Spar Natur Pur beispielsweise einer Menge von drei Stück Würfelzucker. Schlechte Nachrichten gibt es auch für ernährungsbewusste Liebhaber von Near-Water-Getränken: Mit einem Viertelliter Vöslauer Balance Ananas Grapefruit nimmt der Konsument ebenfalls umgerechnet drei Stück Würfelzucker zu sich.

Und es geht noch mehr: In einer Flasche des Kindergetränkes Rauch Yippy Cherry (0,33 Liter) stecken neun Stück Würfelzucker, in einem Viertelliter Multivitaminsaft von Clever gar zehn Stück Zucker.

Auch Auslobungen wie „light", „zuckerreduziert" oder „ohne Zuckerzusatz" sagen nichts über den tatsächlichen Zucker- und Kaloriengehalt aus: Ein Viertelliter des New Lifestyle Trink Joghurt Vanille mit 0,1 Prozent von Hofer enthält umgerechnet elf Stück Würfelzucker, die gleiche Menge des Nöm Fasten Molkedrink Apfel Karotte mit 0,1 Prozent immerhin noch fünf Stück.

Zuckerhaltige Süßungsmittel

"Die Auslobung ohne Kristallzucker bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Arten von Zucker zugesetzt wurden", erläutert VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl. "Das Produkt kann durchaus Fruchtzucker (Fruktose), Traubenzucker (Dextrose) oder andere Zuckerarten enthalten. Ist kein Zucker in der Zutatenliste zu finden, kann dennoch natürlicherweise Zucker im Produkt enthalten sein - hier gibt die Nährwerttabelle Auskunft. Zutaten, die auf -ose enden bzw. -zucker oder -sirup im Wortstamm haben, weisen auf eine Zuckerart oder zuckerhaltige Süßungsmittel hin."

Ob zugesetzt oder natürlich enthalten, ob Haushalts-, Frucht-, Trauben- oder anderer Zucker: Alle liefern jeweils 4 kcal pro Gramm. Für einen gesunden Menschen macht es keinen Unterschied, ob diese oder jene Zuckerart konsumiert wird. Grundsätzlich gilt: Je weiter vorne sich der Zucker auf der Zutatenliste befindet, desto zuckerhaltiger ist in der
Regel das Produkt. Ein genauer Blick lohnt sich auch auf die Nährwerttabelle: Hier müssen der Gesamtzuckergehalt und der Kaloriengehalt angegeben werden.

Keine Durstlöscher

Stark zuckerhaltig ist auch der derzeit so beliebte Bubble Tea, dem sich die aktuelle Ausgabe des Testmagazins ebenfalls in einem eigenen Beitrag widmet: Ein Viertelliter des getesteten Cha Cha Fruit Bubble Tea enthielt umgerechnet neun Stück Würfelzucker. Doch nicht nur aufgrund des hohen Zuckergehalts ist Bubble Tea als Durstlöscher nicht geeignet: Viele Bubble Teas sind kein natürliches Teegetränk, sondern zuckerhaltige Softdrinks, denen synthetische Farbstoffen zugesetzt werden. Welche Farbund Konservierungsstoffe konkret enthalten sind, muss beim Verkauf über die Theke allerdings nicht angegeben werden. (red, derStandard.at, 27.9.2012)