Salzburg - Bereits zum dritten Mal sind sich am Mittwoch die Rechtsvertreter des Salzburger Molekularbiologen Robert Schwarzenbacher und der Universität Salzburg vor einem Richter des Arbeits- und Sozialgerichts Salzburg gegenüber gesessen. Schwarzenbacher, dem Datenmanipulationen vorgeworfen werden, focht seine Kündigung vom 22. März durch die Universität an. Richter Hannes Lienbacher kündigte zum Schluss der Verhandlung an, dass innerhalb von zwei Monaten ein "Teilurteil beziehungsweise ein Urteil" schriftlich ergehen wird.

Der Molekularbiologe hatte zu Prozessbeginn am 24. Mai dargelegt, warum die Kündigung nicht rechtens sei: Der Uni-Zentralbetriebsrat sei darüber nicht rechtzeitig informiert worden und die Kündigung sei auch sozialwidrig gewesen. Drittens habe er für den bemängelnden Fehler, der aus Arbeitsüberlastung passiert sei, die Verantwortung übernommen und die fehlerhafte molekulare Struktur sofort zurückgezogen. Auslöser der Kündigung waren US-Wissenschafter, die in einer Fachzeitschrift den Vorwurf der Datenmanipulation erhoben und die Universität Salzburg darüber informiert haben. Schwarzenbacher habe in einer wissenschaftlichen Publikation über die Struktur von Birkenpollenallergenen Daten manipuliert, hieß es.

Neue Gesichtspunkte

Richter Lienbacher hörte im Prozessverlauf auch einige Zeugen, darunter Rektor Heinrich Schmidinger. Er betonte im Juli, dass ein Verbleib des Molekularbiologen an der Uni Salzburg unmöglich sei. In der jüngsten Verhandlung wartete dann eine Referentin des Betriebsrat-Büros an der Universität mit einer Aussage auf, die aufhorchen ließ: Zum Thema "rechtzeitige Information des Betriebsrates" im Kündigungsverfahren befragt, erklärte sie, dass sie mithelfen hätte sollen, den Eingang des Kündigungsschreibens zu verzögern. Ein Mitglied des Betriebsrates habe zu ihr gesagt, sie solle den Eingang des Schreibens nach hinten verzögern - "er sagte, ich sollte die nächsten Tage Urlaub nehmen", schilderte die Zeugin.

Der Rechtsanwalt der Universität Salzburg, Johannes Hebenstreit, wertete die Aussagen der Vertragsbediensteten als Beweis dafür, dass der Betriebsrat das Vorverfahren zur Kündigung absichtlich nach hinten ziehen wollte. Auf dem Rückschein des Briefes sei der 14. März gestanden, der Zentralbetriebsrat sei also mehr als eine Woche vor Ausspruch der Kündigung darüber informiert worden. Die Referentin hatte nun angegeben, dass ein Betriebsratsmitglied am 14. März in der Mittagspause ihr gegenüber das Kündigungsschreiben erwähnt habe, er wartete darauf, sie solle aber den Eingang verzögern. Als ein Mitarbeiter der Uni-Poststelle ihr gegenüber am 14. März erklärt habe, er hätte etwas vorbeizubringen, "sagte ich, dass ich Mittagspause habe und am Nachmittag auf Zeitausgleich bin. Ich musste eine Art Notlüge machen", so die Zeugin. Sie habe das Schriftstück am 15. März in der Früh von dem Mitarbeiter der Poststelle entgegengenommen und es ohne Eingangsstempel auf einem Tisch im Betriebsrat-Büro deponiert.

Laut Schwarzenbachers Vertreter Stefan Jöchtl von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hätte der Rektor noch bis zum 22. März, 24.00 Uhr, dem Betriebsrat für eine Stellungnahme Zeit geben müssen und dann erst die Kündigung aussprechen dürfen. Die Universität hat Schwarzenbacher mittlerweile ein zweites Kündigungsschreiben zugestellt. Ob dieses erneut angefochten wird, hänge vom Ausgang des Verfahrens ab, erklärte Jöchtl. Der Molekularbiologe arbeitet seit Schulbeginn als HTL-Lehrer. Er sei gezwungen gewesen, eine andere Tätigkeit auszuüben, für die er aber überqualifiziert sei, gab der Gewerkschafter zu bedenken. (APA, derStandard.at, 26. 9. 2012)