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Frankfurt/Herzogenaurach - Im harten Konkurrenzkampf der Sportartikelhersteller hat Weltmarktführer Nike eine einstweilige Verfügung gegen Adidas erwirkt. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth setzten die Amerikaner durch, dass die Franken den Laufschuh "adizero primeknit" hierzulande nicht länger vertreiben dürfen. "Es geht um die Unterlassung der Produktion und Vermarktung dieses Schuhs in Deutschland", sagte Nike-Sprecher Olaf Markhoff.
Bei Adidas wollte man die Entscheidung inhaltlich nicht kommentieren. "Uns liegen die Unterlagen vor, und die prüfen wir jetzt", sagte Sprecherin Katja Schreiber. Adidas hatte den fraglichen Schuh - bei dem das Obermaterial nicht wie üblich aus verschiedenen Teilen zusammengeklebt, sondern aus einem Stück hergestellt wird - in kleiner Auflage bei den olympischen Spielen vorgestellt.
Nike sieht in dem Schuh der weltweiten Nummer Zwei jedoch eine Verletzung eines Patents aus dem Jahr 2002. Auf dessen Grundlage hatte Nike in diesem Frühjahr die "Flyknit Footwear Technologie" vorgestellt, bei dem das Obermaterial aus einem Stück gehäkelt wird.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dieser Sicht vor knapp einem Monat Recht. Um die einstweilige Verfügung in ein dauerhaftes Unterlassungsurteil umzuwandeln, hat Nike bereits angekündigt, ein Hauptsacheverfahren anstrengen zu wollen. (APA, 25.9.2012)
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dient in erster Linie dem Zweck, dass Firmen während der ersten 20 Jahre nach Marktreife einer Erfindung das Exklusivrecht auf Produkte erhalten, die das Resultat millionenschwerer Forschungsanstrengungen sind.
Bei Apples "Rechteck mit runden Ecken" kann ich mir das nur schwer vorstellen. Bei Nikes "Obermaterial aus einem Stück" dito. Dennoch sind genau diese idiotischen Auslegungen des Patentrechts der Grund dafür, dass vermehrt über die Sinnhaftigkeit von Patenten, ohne Rücksicht auf eventuelle Auswirkungen auf intelligent eingesetzte Forschungsgelder, diskutiert wird.
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