Tapete: Auch ein offizieller Künstlername bringt die GEMA nicht von ihren Forderungen ab

Foto: Tapete

Auch dieses Jahr kommt es im Rahmen des "Free! Music! Contest", der vom Verein "Musikpiraten" durchgeführt wird, wieder zu Problemen mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA. Diese möchte erneut Geld für Werke von Künstlern, die ihre Werke bei diesem Bewerb unter Creative Commons-Lizenz für einen Sampler zur Verfügung stellen.

"Texasradiofish" bleiben Verwertern ein Dorn im Auge

Dabei beruft sich die GEMA bei den beiden Betroffenen darauf, dass diese nicht unter ihrem Klarnamen angetreten sind. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Musiker nicht doch Mitglied der Gesellschaft sind und die Musikpiraten für die Aufnahme daher Gebühren entrichten müssen. Wie schon 2011 ist wieder die Band "Texasradiofish" im Visier der Verwerter. Die Bandmitglieder bevorzugen es nach wie vor, anonym aufzutreten.

Probleme trotz eingetragenem Künstlernamen

Auch für den Song "Von Freiheit nicht genug" des Berliner Rappers "Tapete" will die GEMA Geld sehen. Hier liegt der Fall jedoch etwas anders, da "Tapete" offiziell als Künstlername registriert und auch auf diversen Dokumenten - darunter seinem Personalausweis - eingetragen ist. Der 29-jährige Musiker kann damit Verträge signieren und verwendet ihn auch bei Bankgeschäften und anderen Gelegenheiten. Die Verwertungsgesellschaft fordert weiterhin den Klarnamen

"Brauche keine Behörde, die meine Freiheit einschränkt"

Der Rapper hatte bereits im Vorfeld des Bewerbs Kritik an der GEMA geübt. In einem Interview mit der TAZ äußerte er sich mit den Worten "Mitglied bei der GEMA zu werden kam für mich schon nicht infrage, als ich vor sechs Jahren mein erstes Album fertiggestellt habe. Ich brauche keine Behörde, die mich beaufsichtigt und meine Freiheit einschränkt." Weiters forderte er andere Musiker dazu auf, der Gesellschaft nicht beizutreten.

Hindernis Namensgleichheit

In einer Stellungnahme zu den Forderungen weisen die Musikpiraten auf einen weiteren, skurrilen Fall hin. Der für die Dreierformation "starfrosch" tätige Schweizer Markus Koller, muss bei jeder Albumproduktion in Deutschland erneut den Nachweis seiner Nicht-Mitgliedschaft erbringen. Er hat das Pech, dass es in Österreich einen gleichnamigen Künstler gibt, der jedoch der Urheberrechtsgesellschaft AKM angehört.

Piraten gegen "GEMA-Vermutung"

Die Musikpiraten fordern seit längerem eine Änderung der Gesetzeslage, die die sogenannte "GEMA-Vermutung" ermöglicht. Die Verwertungsgesellschaft kann, so der Verein, pauschal voraussetzen, die Rechte an jeglicher Musik zu haben, bis der Gegenbeweis erbracht ist. Zudem halten sie das Argument der Nicht-Überprüfbarkeit von Pseudonymen für falsch, da Künstler bei ihrer Registrierung ein solches angeben können.

Prozess läuft

Ein erstes Verfahren zum letztjährigen Fall von "Texasradiofish" hat der Verein mittlerweile vor dem Amtsgericht Frankfurt verloren, jedoch soll nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung eingelegt werden. Ein Urteil im Sinne der GEMA würde laut dem Verein bedeuten, dass es Künstlern nicht möglich ist, Creative Commons-Musik ohne Angabe ihres Klarnamens zu produzieren. (red, derStandard.at, 25.09.2012)