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Das Hinweisschild mit der höflichen Aufforderung ist rechtlich gesehen in Ordnung. Sitzt allerdings die Reinigungskraft mit dem Münzteller vor der WC-Tür, wird es zumindest auf Autobahnen problematisch.
Wien - "Kollege kommt gleich" gehört für den Gastronomie-Gast zu den eher ungeliebten Auskünften. Vor allem, wenn dann keiner kommt. Der Drang, nach dreimalig erfolglosem Verlangen der Rechnung zu gehen, ist also groß. Aber auch legal? Ja, sagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man Name und Anschrift hinterlässt, damit eine Rechnung geschickt werden kann.
In Zeiten, in denen über Stornokosten für Reservierungen und den Preis von Leitungswasser diskutiert wird, haben die Konsumentenschützer eine Faktensammlung im Internet zusammengetragen, in der sich die legalen Rechte und Pflichten von Gast und Wirt finden. Denn rechtlich gesehen schließt man mit der Bestellung von Speis und Trank einen Vertrag ab, der Folgen hat.
Beispiel Reservierung: Ein deutsches Gericht entschied, dass eine Stornierung durch den Gast durchaus kosten kann. Reserviert man zum Beispiel für das Abteilungsessen mit den Kollegen zehn Plätze und bestellt das Martinigansl-Menü, nützt es nichts, wenn die Gruppe aufgrund unvorhergesehener Mehrarbeit nicht kommen kann. Wenn der Wirt Gäste abweisen muss oder Kosten hatte - wie für Gänse, die er nicht verkaufen konnte - kann er Schadenersatz verlangen.
Allerdings funktioniert das auch andersherum, sagt der VKI. Ist trotz Reservierung innerhalb von 15 Minuten kein Tisch frei, kann man den Ersatz der Fahrtkosten verlangen - und sogar den Differenzbetrag, wenn man in einem anderen Lokal für das Menü mehr zahlen muss.
Auch beim Zahlen kann es unabhängig von der Bereitschaft des Kellners, überhaupt an den Tisch zu kommen, zu Schwierigkeiten kommen. Etwa, wenn das Lesegerät für die Kreditkarte streikt - obwohl auf der Eingangstüre die Logos der Plastikgeldfirmen prangen. Eine Verpflichtung, genügend Bargeld bei sich zu führen, besteht nämlich nicht. "Der Wirt muss schon vor der Bestellung darauf hinweisen, dass nur mit Bargeld bezahlt werden kann."
Selbst wenn der nächste Bankomat nur ein Haus weiter ist, kann nicht verlangt werden, von dort Geld zu holen - der Wirt muss eine Rechnung ausstellen, die später bezahlt werden muss.
Zu lautem Protest führt mitunter das Stille Örtchen. Immer wieder soll für die Erleichterung gezahlt werden. Was laut Konsumentenschützern illegal ist - so man Lokalgast ist. Denn der Wirt hat ein kostenloses WC anzubieten. Passanten kann er allerdings die Benutzung verweigern.
Eine Situation, die auf der Autobahn nicht gilt. Was noch immer 15 Prozent der Raststätten- und Tankstellenpächter nicht anficht, zumindest eine Reinigungskraft neben einem Spendenteller zu platzieren.
Nach einer Musterklage im Juli will der Autobahnbetreiber Asfinag nun weitere Unternehmer klagen. Denn noch immer halten sich 23 der 152 Pächter nicht an die vertraglich und richterlich vorgeschriebene Verpflichtung, den Reisenden den oboluslosen Toilettenbesuch zu ermöglichen.
Ein Beispiel bei einem Lokalaugenschein der Austria Presse Agentur gemeinsam mit Stefanie Grafenauer von der Asfinag auf der A4 in Nickelsdorf: Vor den WC-Türen hält sich eine Putzfrau auf, daneben ein "Gebührenteller". Das entspreche nicht den Vorstellungen, betont Grafenauer. "Die Dame erweckt den Anschein, dass sie Spenden einheben will."
Ignorieren könnte man das natürlich. "Aber es ist manchmal schwierig. Es gibt psychologische, menschliche oder moralische Situationen, die es vielen Kunden schwer machen, ohne ein Entgelt einzuwerfen vorbei zu gehen, und deshalb kann man hier auch nicht von Freiwilligkeit sprechen - das hat das Gerichtsurteil bestätigt. Es gibt dadurch eine Zwangssituation", sagt Grafenauer.
Beim Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI) gibt man sich kooperationswillig. Im Gegensatz zur Vergangenheit verspricht man dort nämlich mittlerweile, dass die Benutzung grundsätzlich gratis bleibe. Nicht, ohne auf die Kosten zu verweisen: Bis zu 2000 Reisende täglich machen pro Tankstelle einen Boxenstopp, die Reinigungskosten können bis zu 100.000 Euro betragen, behauptet der FVMI. (moe, DER STANDARD, 25.9.2012)
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Im prinzip wäre gegen ein Gebühr auf WCs von Autobahnraststationen nichts einzuwenden- wenn diese WCs in ordnung wäre: Diese WCs scheinen prinzipiell immer schmutzig zu sein, haben keine oder nur gebrochene Mantelhacken, die Schlösser funktionieren nicht, es gibt Seife nur aus wackeligen Seifenspendern, keine Paperihandtücher, es stinkt muffig, von ausreichend Toilettpapier ganz zu schweigen.
Und dafür soll ich zahlen?
Sicher nicht!
In der letzten Autobahntoilette saß auch die nette Reinungskraft, und in jedem Klo hing ein Zettel "wenn Sie mit der Sauberkeit hier zufrieden sind, zeigen sie das doch mit einer kleinen finanziellen Anerkennung für unser Personal".
Danke, ganz lieb.
..ein von Steuerzahler um € 31.870.000 neu geschaffener Bahnhof. Der Toilettenbesuch im Bahnhof ist mit € 0,50 zu bezahlen. Ein Grundbedürfnis der Menschen,- .......
Bravo. Die Notdurft wird sehr zum Leidwesen der Parkhausbenützer in ebendieser vollzogen,....
Der Kapitalismus dringt in alle Poren der Gier,..
ja, das würde ich auch unterschreiben, in anti-konzern-manier, allerdings können sie trotzdem nicht ihre notdurft legitim drinnen verrichten, mcdonald's darf aber legitim essen verkaufen und sich um dessen weiteren weg nicht kümmern (was ja dann auch dem entspricht, sich um diverses anderes nicht zu kümmern).
http://www.apasarelrato.com/wp-conten... 10baht.jpg
Erfolgsgarantie. Einziges Problem: das sind auch immerhin schon 20 Cent zu viel.
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