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Wien - Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) plant ein Forschungsethikgesetz. Damit solle in der Humanforschung und Biomedizin "einerseits der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen gewährleistet, andererseits Rechtssicherheit für alle geschaffen werden", erklärte Töchterle gegenüber der APA. Es sei sinnvoll, Fragen, die in besonderer Weise ethische Grundfragen berühren, umfassend zu regeln und die derzeit zersplitterte Rechtslage zusammenzuführen.
Töchterle verweist auf die Forschungsstrategie der Bundesregierung, wo Maßnahmen wie die Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung von Forschungsethikkommissionen oder Etablierung hoher Standards wissenschaftlicher Integrität vorgesehen sind. Zudem gebe es, wie die jüngsten Veröffentlichungen der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt zeigen würden, gerade in Fragen der Biomedizin verschiedenste ethisch relevante Themenbereiche. Auch mehrere europäische Länder, etwa die Schweiz, hätten in den vergangenen Jahren umfassende gesetzliche Regelungen für ethische Fragen in der Forschung geschaffen.
Unübersichtliche Rechtslage
Deshalb strebt Töchterle auch für Österreich eine systematische Regelung an, um die teils unübersichtliche Rechtslage zusammenzuführen und die Problematik der betreffenden Bereiche umfassend darzustellen. Österreich sei in vielen Bereichen Vorreiter bei Nachhaltigkeit und reflektiertem Handeln, so der Minister, der als Beispiele den Einsatz für Umweltschutz und erneuerbare Energie sowie gegen Gefahren der Atomkraft oder Fragen der Palliativmedizin nennt. "Dieser Grundsatz der Nachhaltigkeit und des reflektierten Handelns sollte umso mehr für Fragen der Humanforschung und der Biomedizin gelten", so Töchterle.
Er spricht sich "überall dort, wo ethische Konfliktlinien auftreten" für eine "tiefergehende sachorientierte Argumentation, auch hinausgehend über Zweck- oder Mehrheitsorientierungen" aus. Anschließend müssten konsistente Regelungen Sicherheit geben. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die Hauptbereiche eines solchen Gesetzes abgesteckt werden, die detaillierte Legistik könne aber auch länger dauern.
Mehrfach gefordert
Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Bioethikkommission hatte sich schon mehrfach für die Schaffung eines Forschungsgesetzes ausgesprochen, das den Schutz des Patienten sowie die Rechte der Forscher regelt. Die derzeit geltende Rechtslage für humanmedizinische Forschung sei "zersplittert, unübersichtlich, mit Unklarheiten belastet und zum Teil auch in sich widersprüchlich", hieß es in einer Ende vergangenen Jahres veröffentlichten Stellungnahme des Beratungsgremiums der Regierung. (APA, 24. 9. 2012)
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Die hat grad die Ethikkommission aus der Richtlinie für Experimente an Menschen gestrichen:
http://www.faz.net/aktuell/f... 00958.html
Töchterle meint wohl: Eine Mehrheit (zB der Bioethikkommission) soll nicht über eine Minderheit (zB nicht-normgerechte Embryonen, wie sie diese Kommission ja künftig mittels Präimplantationsdiagnose ausselektieren will) bestimmen - schon gar nicht in ethisch so heiklen Fragen.
Klingt recht wolkig, was Töchterle via APA da verlautbaren darf.
Hat man ihn zu den 2 widersprüchlichen Empfehlungen der Bioethikkommission gefragt?
Eine knappe Mehrheit dieser Kommission will ja die Embryo-Selektion bei Retortenbabies durch Präimplantationsdiagnostik. Damit bleiben Embryonen aus der Retorte über, die möglicherweise irgendwelchen Normierungen/Gentests nicht entsprechen und zur Absicherung der In-vitro-Kliniken nicht in die Gebärmutter kommen. Hr Töchterle, was soll mit diesen Embryonen geschehen?
Gleichzeitig wollen Sie ja Tierversuche praktisch unmöglich machen. Wollen Sie mit Ihrem Gesetzesplan die Embryonen statt der Versuchsmäuse über die Klinge springen lassen?
Diskutieren ist gut, positionieren wär besser
das kann ich ihnen jetzt schon sagen, ist ja alle geregelt, denn IV gibts bei uns in AT schon längst. die "überzähligen" werden 1 jahr aufgehoben und dann vernichtet (anstatt für die forschung freigeben zu werden). voll irre. schon irre was die kath. kirche in österreich für eine macht hat.
Es wäre schön, wenn Herr Töchterle eingesehen hätte, dass seine Zugangssperrungs-Begehrlichkeiten ein unfruchtbares Feld darstellen, von dem er sich besser abwendet. Er scheint sich ein konstruktiveres Thema zu suchen. Gut so - solange er sich darauf konzentriert und dort erstmals Sinnvolles leistet.
Das Feld der Forschungsethik ist groß:
- Wie viele Sorgen müssen wir uns um Fliegen im Versuchslabor machen?
- Wie legitimieren wir Ethikkommissionen? Die bekannteste, die beim Kanzleramt, ist ja nicht gesellschaftlich legitimiert. Dorthin wird man/frau vom Kanzler berufen, that´s it.
Apropos: Interessant, dass bei so einem großen, wichtigen Thema das Leadership fehlt: Ich-würd-eh-gern-kommen-Faymann, Ich-treff-grad-Personalentscheidungen-Spindelegger, UHBP...
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