Polizei entlastet pakistanische Christin in Blasphemiefall

22. September 2012, 17:42

Ermittler erhärten Verdacht gegen Imam

Islamabad - Im Fall einer wegen Gotteslästerung angeklagten jungen pakistanischen Christin hat die Polizei das Mädchen entlastet. Die mutmaßlich 14-jährige Rimsha sei unschuldig, sagte der Ermittler Munir Jafri am Samstag. Stattdessen gebe es "Beweise", dass ein Imam die Vorwürfe gegen das vermutlich behinderte Mädchen lanciert habe. Das sei dem Gericht mitgeteilt worden. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Rimsha soll ein Buch mit Koranversen verbrannt haben.

Anfang des Monats hatte die pakistanische Polizei den islamischen Geistlichen Hafiz Mohammed Khalid Chishti festgenommen, der das Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Der Imam wird verdächtigt, gefälschte Beweisstücke vorgelegt zu haben. Mitarbeiter des Geistlichen sagten den Ermittlern, dass dieser selbst den von Rimsha verbrannten Papieren Seiten aus dem Koran hinzugefügt habe.

Downsyndrom

Rimsha war Mitte August festgenommen worden und saß bis zur ihrer Freilassung gegen eine Kaution Anfang September im Gefängnis. Das Alter der Christin aus einem ärmlichen Vorort Islamabads ist ebenso umstritten wie ihr geistiger Zustand. Die Staatsanwaltschaft widerspricht einem Gutachten, demzufolge das Mädchen 14 Jahre alt sein und einen niedrigen Intelligenzquotienten haben soll. Einigen Berichten zufolge soll Rimsha am Downsyndrom leiden.

In Pakistan kann Beleidigung des Propheten Mohammed mit dem Tod bestraft werden. Die Verbrennung von Koranversen kann mit lebenslanger Haft geahndet werden. Eine Freilassung auf Kaution in einem Blasphemiefall gab es in Pakistan noch nie. Etwa 97 Prozent der rund 180 Millionen Pakistaner sind Muslime. Fälle von Gotteslästerung lösen in dem Land häufig große öffentliche Empörung aus. (APA, 22.9.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 33
1 2

Nadeem Aslam hat ein beeindruckendes buch zum thema religion und fanatismus geschrieben:

http://www.amazon.de/Atlas-ver... 788&sr=8-5

er gibt darin auch einblick in eine geisteshaltung bzw. gedankenwelt, die dem heutigen "durchschnittlich aufgeklärten" Europäer so fremd erscheint, wie die Bhagavad Gita, der chassidismus oder die geschichte von Xenu
http://de.wikipedia.org/wiki/Xenu... e_von_Xenu

"Mitarbeiter des Geistlichen sagten den Ermittlern, dass dieser selbst den von Rimsha verbrannten Papieren Seiten aus dem Koran hinzugefügt habe"

Also, wenns schon Zeugen dafür gibt, dann ist die Sache doch klar:

Lebenslang...für den Imam.

Auf Blasphemie steht in Pakistan ein bisserl mehr als "nur" lebenslang...

Wobei die Würde des Propheten offenbar stärkeren Schutz genießt als das "Wort Gottes".
http://www.pakistani.org/pakistan/... f1860.html

Für Quranverbrennung (PPC 295 B) ist die Strafe tatsächlich "nur" lebenslang, aber wenn man an jenem anstreift, der doch angeblich nur ein Mensch (wenn auch der beste und vorbildlichste von allen) war..., dann wird es wirklich ernst (295 C) - bei den Ehefrauen, Gefährten und Kalifen kommt man dagegen mit 3 Jahren oder Geldstrafe billig davon (298A). Ebenso ist das allgemeine Herabwürdigungsgesetz noch eher mild (295, 295A).
Was speziell passiert, wenn man Gott selber lästert, dazu finde ich gar nichts.

Das empfände ich, wäre ich ein Gläubiger, meinerseits als Blasphemie.

ah, interessant. Das wusste ich nicht. Danke!
Zum Glück muss ich in so einem Staat nicht leben...

die sollen doch einfach zum pastafarianismus

konvertieren
und damit is' eine ruh'.

was sind bitte

die pastafari? sind das nudelmacher?

Der Imam wird verdächtigt, gefälschte Beweisstücke vorgelegt zu haben ach so wird nicht wegen gotes lesterung angeklagt?

mutmaßlich 14?

vermutlich behindert?

was ist das - ein artikel, der schlecht formuliert ist, oder schlicht kaffeesudleserei?

Senior Islamic cleric defends Christian girl: “Our Heads are Bowed in Shame”.

http://www.islamophobiatoday.com/2012/09/0... -in-shame/

pakistan ist ein rechtsstaat

ich krieg gleich feuchte Augen. Christin, Trisomie 21- wenn das nicht die ideale scape-goat ist...

wenn man bedenkt dass diese Frau von jemanden "angekreidet" wurde, weil sie einfach nur auffällig war, und sich jemand die "Freude" gemacht hat sie durch dieses schlimme Blasphemiegesetz zu ermorden, dann wird einem zuerst schlecht und in weiterer Folge vieles bewusst, was die fundamentalen Werte einer Gesellschaft betrifft

einem guten Menschen braucht man keine 40 Junngfrauen (wie krank) nach dem Tod zu versprechen, damit er sich halbwegs benimmt im Leben!

Was muss das für ein Mensch und Muslim sein, der soetwas mit anderen Menschen macht?? Noch dazu mit welchen, die sich nicht gut wehren können??

genau das frage ich mich auch immer wenn bekannt wurde dass unsere priester haufenweise kinder vergewaltigten

aber wieviel haben diese Prister bei uns zu sagen und wieviel Einfluss haben die auf die öffentliche Ordnung?

das ist der Unterschied!

Wobei man natürlich auch dort oder hier nie alle in einen Topf werfen darf.

Wie kann man einen seit langer Zeit Toten beleidigen?

du beleidigst wenn schon einen Lebenden in seinem Glauben ... aber im Grunde geht es darum, dass gewisse Verbrecher ihre Verwaltungsposition in einer Gesellschaft bedroht fühlen wissen, und entsprechend sich darum sorgen ...

Falsche Frage. Setzen, ruhig sein, lernen.

Ned blöd daherreden, Frage beantworten!

??

Weil jemand der tot ist, nicht beleidigt sein kann!

Nein, das war richtige Frage. Denn wenn ein Toter nicht beleigt werden kann, können demzufolge auch die Anhänger dieses jenigen welchen nicht bestürzt reagieren.

Doch, es war die falsche Frage, weil Sie nicht verstanden haben, dass es um die IDEE geht und nicht um einen Menschen an sich.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 33
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.