Der am 1. Oktober mit den Urteilssprüchen zu Ende gehende Birnbacher- Untreue-Prozess war in Kärnten wohl mit derselben politischen Sprengkraft ausgestattet wie einst das Verfahren um das marode Zellstoffwerk Sankt Magdalen. Damals fegte es SPÖ-Politiker hinweg, die Kärntner SPÖ verlor ihre Allmacht, und Jörg Haiders unaufhaltsamer Aufstieg begann.
Jetzt sind die Vorzeichen anders. Dass im Birnbacher-Prozess neben der strafrechtlichen Relevanz der Untreue auch das durch und durch korrupte politische System Haiders eindrucksvoll belegt werden konnte, ist vor allem das Verdienst des Richters Manfred Herrnhofer. Unbeirrt, präzise und bis in jeden Winkel hinein beleuchtete er die Causa Millionenhonorar des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, aus dem illegale Parteispenden für Haiders damaliges BZÖ und die Kärntner ÖVP herausgezogen werden sollten.
Vor dem bestens vorbereiteten Richter hatten die Angeklagten mit ihren Ausflüchten keine Chance. Mit seinen scharfen Repliken, gewürzt mit bissigem Humor, trieb Herrnhofer nicht nur Birnbacher zum erlösenden Geständnis. Der Ex-VP-Politiker Josef Martinz verfiel angesichts der unvermittelten richterlichen Zornesausbrüche geradezu ins Schulbubenhafte. Schon allein durch seine hünenhafte Gestalt, die er mit regelmäßigem Tennis fit hält, wirkt Herrnhofer Ehrfurcht einflößend.
In seinem Wohnort Liebenfels sieht man ihn vor allem als engagierten und hilfsbereiten Nachbarn und Gemeindebürger. So hält er im Gemeindeamt wöchentlich kostenlose Rechtsberatungen ab und wirkte auch als Pfarrgemeinderat zum Wohle der Liebenfelser, für die der zweifache Vater gegen den Willen des Bischofs eine Dorfkirche erzwang.
Auch als Jurist genießt der Straf- und Medienrichter des Landesgerichts Klagenfurt hohe Reputation. Als Vizepräsident der Österreichischen Richtervereinigung nimmt er sich nicht nur standesrechtlicher Probleme an, sondern scheut sich auch nicht, gesellschaftspolitisch Position zu beziehen: etwa in der Diskussion, ob ein behindertes Kind als " Schadensfall" gesehen werden dürfe. Solche Grundfragen dürfe der Getzgeber nicht der Justiz überlassen. Denn es sei nicht deren Aufgabe, über Moral und Anstand zu urteilen.
In Kärnten hat er mit seinem Vorgehen im Birnbacher-Prozess einen Selbstreinigungsprozess beschleunigt. Getreu dem Wahlspruch: "Vor dem Gesetz sind alle gleich - Politiker oder einfache Bürger." (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 22.9.2012)