Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Denver - Ein Popcorn-Liebhaber aus dem US-Staat Colorado hat eine Millionenklage gegen mehrere Lebensmittelkonzerne gewonnen. Er erhielt einen Schadenersatz in Höhe von 7,2 Millionen Dollar (5,56 Mio. Euro).
Der Mann aus Denver leidet unter einer sogenannten "Popcorn- Lunge", die durch das Einatmen des künstlichen Butteraromas auf dem Mikrowellen-Popcorn entstanden sein soll. Der Mann aß regelmäßig das Popcorn aus der Mikrowelle und bekam 2007 Atemwegsbeschwerden.
Er klagte gegen die Konzerne Gilster Mary Lee, The Kroger Co. und Dillon Companies und bekam nun Recht, wie sein Anwalt erklärte. Der Geschädigte hatte angeführt, die Unternehmen hätten die Verbraucher nicht davor gewarnt, dass das Butteraroma zu Lungenschäden führen könnte. Die Verteidigung führte nach einem Bericht des Fernsehsenders KCNC-TV an, dass die gesundheitlichen Probleme des Mannes auf seine jahrelange Arbeit mit Chemikalien zur Teppichreinigung zurückgingen. (APA, 21.9.2012)
Rauchwolken behindern die Sicht und sorgen für Atembeschwerden
Häuserblock unweit der Gran Via wurde evakuiert - 18 Feuerwehreinheiten im Einsatz
74-seitiger Bericht: "Mehrere Beispiele für Unzulänglichkeiten, Widersprüche und klare Logikmängel"
Laster überschlug sich - 14 weitere Menschen wurden verletzt
Auch Real-Stürmer Benzema angeklagt - Prozess am ersten Tag wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ausgesetzt
5.600 Schusswaffen im Rahmen der Aktion gegen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eingetauscht
Todeurteil war vor Jahren in vorzeitige Entlassung umgewandelt worden
360 Häuser zerstört - Das größte Feuer ist nahe Colorado Springs ausgebrochen
Leichte Schäden bei Beben vor Pazifikküste - Stromausfälle in mexikanischer Hauptstadt
Das Feuer war Freitagabend im Feierabendverkehr in der Stadt Xiamen in der südchinesischen Provinz Fujian ausgebrochen
Mindestens 40 Personen verletzt - 4.500 Fahrgäste mussten in Sicherheit gebracht werden
41-Jähriger darf an fünf Tagen in der Woche das Gefängnis tagsüber verlassen - Vater von Opfer: "Das ist ein Skandal"
Die damals Dreijährige "Maddie" McCann war vor sechs Jahren aus einer Ferienanlage an der Algarve verschwunden
Mehrere Motorräder und Auto zusammengeprallt - Eine Schwerverletzte, acht weitere Verletzte
Auseinandersetzung mit nicht-streikenden Kollegen in Werk, das für Nike produziert - Arbeiter verdienen nur 80 Euro pro Monat
Zweijähriger hatte mit seiner Tante im Wagen gewartet
Verletzte und Festnahmen, nachdem Demonstranten einen Park besetzten. Auf dem Gelände soll eine Kaserne mit Einkaufszentrum errichtet werden
Angeblich bereits mehrere Überfälle seit März
Neugeborenes war laut Polizei "versehentlich" in Toilette gelandet
Bisher keine Schäden gemeldet
Unter Bronchiolitis obliterans versteht man eine Entzündung, die sich auf Ebene der Bronchiolen abspielt.
Als weitere mögliche Ursache gilt laut Berichten der Washington Post das im Butteraroma von Mikrowellenpopcorn vorkommende Diacetyl. Hinweis darauf ist, dass die seltene Krankheit gehäuft unter Arbeitern in Fabriken für Mikrowellenpopcorn vorkommt.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bron... obliterans
Er verlor 60% seiner Lungenfunktion, konsumierte 10 Jahre lang 3x täglich Popcorn.
Quelle:
http://www.chicagotribune.com/health/ch... 3423.story
Sicher ungesunder Lebensstil, aber erst durch die Klage hat die Firma den Geruchsstoff Diacyl raus genommen. Wo war die FDA?
Erinnert irgendwie an die Audi- oder die Toyota-Geschichte.
Es scheint doch sehr wahrscheinlich, dass die Popcorn nicht schuld sind, am Lungenleiden, aber die Geschworenen wollten wohl lieber die Popcornfirma als die Teppichreinigerbude drankriegen.
Meine Ahnung, dass da Produkte mit Fettarmut beworben werden, hat sich zumindest im Ansatz bestätigt. Unter diesem Link findet man den Produktkatalog einer der verklagten Firmen:
http://www.gilstermarylee.com/gilster/p... htm#cereal
Bitte runterscrollen bis der Balken mit "Popcorn" erscheint und darunter "94% Fat Free Butter" und ein ähnliches Produkt - ist ja auch viel gesünder als die vielen Kalorien und das ganze Cholesterin.
Ich konnte leider die Verpackung nicht ggoglen, aber
Kunden, die sich für eine Popcorn-Lunge interessieren, kaufen vielleicht auch dieses Produkt:
http://www.usa-import-shop.de/Chips-Pop... :1059.html
Zumindest handelt es sich um ein von Anwälten anerkanntes Krankeitsbild:
http://www.popcornlung.com/PracticeA... mptoms.asp
Ahahahaha, das sind die Vereinigten Staaten. Tut mir
Leid aber den Amerikanern muss man alles, wirklich alles auf die Verpackung schreiben weil sie nicht mitdenken können. Siehe Katze die in der Mikrowelle getrocknet wurde und ähnliches. Und die Gerichte sprechen diesen dummen Menschen auch noch Millionen zu.. Da kann man doch nur lachen! Die beste Geschäftsidee ever. Nach fehlenden Konsumenteninformationen suchen, genau das was nicht draufsteht machen und die Firma dann verklagen!
der unterschied ist, dass solche aromen bewusst von lebensmitteltechnikern eingesetzt werden. Riecht doch gut - wer will schon popcorn die ranzig riechen...
der unterschied is, hier is es lebensbedrohlich, das unternehmen zeigt mit dem finger auf ein opfer.
Warum soll das gesundheitsschädlich sein? Gut vermutlich beißt man sich den einen oder anderen Zahn aus, wenn man die Schale nicht mahlt aber gesundheitsschädlich eher nicht.
Was Sie offenbar nicht verstehen, hier geht es nicht um einen dieser lächerlichen Klagefälle wie der Kaffee war zu heiß ich klage das Diner sondern dass das riechen an einem essbaren Produkt die Lunge dauerhaft schädigt.
Wie schon MynniaIgnea sagte "Ganz andere Liga"
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.