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Zwei Mütter, ein Baby: Geht es nach der Bioethikkommission, soll das medizinisch und rechtlich deutlich erleichtert werden.
Wien - "Die Kommission ist sich nicht einig": Mit diesen Worten leitete Stephanie Merckens von der Bioethikkommission ein, als sie erklärte, warum sechs Mitglieder gegen eine Lockerung des Fortpflanzungsgesetzes gestimmt haben. Die anderen 15 Mitglieder empfehlen die Zulassung von Eizellenspenden, die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) und das Recht auf Adoption für homosexuelle Paare. Vier Mitglieder haben sich enthalten.
Beide Stellungnahmen wurden am Freitag im Bundeskanzleramt präsentiert. Christiane Druml, Vorsitzende der Kommission, sprach für die Mehrheit: "Leihmutterschaft soll zum Schutz der Frauen weiterhin verboten bleiben, die Problematik ist sehr komplex." Dass gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch weder von den Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung noch von dem Recht auf Adoption Gebrauch machen können, sei aber diskriminierend. "Es darf nicht nur das alte Familienideal gefördert werden", sagt Druml.
Merckens, Repräsentantin der Gegenposition, sprach sich dafür aus, am bisherigen System festzuhalten und künstliche Befruchtung nur mit Ei- beziehungsweise Samenzellen der Eltern durchzuführen. Bei der Eizellenspende würde die Spenderin durch die notwendige hormonelle Stimulation erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt, etwa erhöhtem Krebsrisiko oder Unfruchtbarkeit. Durch die umstrittene PID würde weder die Schwangerschaftsrate erhöht, noch ein gesundes Kind garantiert. "Dem Medizintourismus wird durch diese Lockerung kein Einhalt geboten", argumentierte die Juristin.
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) sieht sich von der Bioethikkommission in seiner Position bestätigt. Schon vor einem Jahr hatte er im STANDARD-Interview dafür plädiert, homosexuellen und alleinstehenden Frauen künstliche Befruchtung rechtlich zu ermöglichen. Nun ist er "froh, dass es die Empfehlung der Bioethikkommission gibt", schließlich müsse "die Politik die gesellschaftliche Realität abbilden". Daher habe er auch nichts gegen das Recht auf Adoption für Homosexuelle einzuwenden. So sieht das auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ).
Stöger sagte am Freitag, er "hoffe sehr, dass sich der Koalitionspartner da bewegt". Er werde außerdem sehr darauf drängen, in dieser Legislaturperiode noch eine Biomedizinkonvention zu verabschieden - schließlich hätten sich SPÖ und ÖVP diese ins Regierungsprogramm geschrieben. Dabei geht es unter anderem um die PID.
Die ÖVP bleibt bei dem Thema freilich zögerlich. Man müsse "breit diskutieren", sagte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl am Freitag zum Standard. Außerdem verwies er auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das in den kommenden Wochen erwartet wird. Der VfGh entscheidet in der Herbst-Session, ob der Passus im Fortpflanzungsgesetz, wonach "medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig" ist, verfassungskonform ist.
Gesprächsbedarf sehen jedenfalls die ÖVP-Nationalratsabgeordneten Erwin Rasinger und Franz-Joseph Huainigg. Das Thema solle in einer parlamentarischen Enquete erörtert werden, schlugen die beiden vor. Sie verwiesen darauf, dass die Bioethikkommission ihre Empfehlung nicht einstimmig abgegeben habe; "vorschnelle politische Festlegungen" seien daher "nicht seriös". (Andrea Heigl, Julia Herrnböck, DER STANDARD, 22./23.9.2012)
Vater-Mutter-Kind sei eine schöne Vorstellung, aber nicht mehr die einzige Form, die von Politik und Gesellschaft unterstützt werden dürfe, sagt Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission
die als Humanzukunft eingefordert wird, ist beklemmend für die, die die Vierzigerjahre erlebt haben. Scheinbar macht man sich darüber heute besonderen Kopfzerbrechen. Erlaubte genbiologische Selektion ist der erste Schritt zur willkürlichen Auslese. Mag sein, dass Kriterien aufgestellt werden, die solche Willkür verhindern sollen, aber Kriterien unterliegen einer einfach(gesetzlich)en Änderung, und die kann sehr schnell erfolgen.
wird 2x fortgesetzt
Dem Mutterrecht auf den Bauch, dessen Vorzug vor dem embryonalen Recht auf Leben ja bereits vor 4 Jahrzehnten vollzogen wurde, wird mit Sicherheit die Forderung nach dem Recht auf die Entscheidung jener Frau folgen, der das dann zweifelhafte Prädikat Mutter zukommen wird. Hinzu kommt, dass in der weiteren Folge dieser Mutter niemand ihre Entscheidungsfreiheit garantieren kann und nicht ganz andere Instanzen das Entscheidungsrecht an sich ziehen.
Sieht denn niemand, dass dieses Szenario im Prinzip jenem gleicht, das wir vor 74 Jahren bereits durchgemacht und inzwischen als überwunden geglaubt haben? Dass zu prüfen wäre, ob es sich bei den Empfehlungen der Wissenschafter nicht um einen Fall von Wiederbetätigung handelt, einer Wiederbetätigung, die noch viel perfider und unmenschlicher ist als das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Pratzerlheben zum Hitlergruß? Einer Wiederbetätigung, die dem Gedanken der sogenannten Volksgesundheit durch die Hintertür den Weg ebnet? Es gilt, den Anfängen zu wehren!
Vor allem wenn man so naiv tut zu glauben, dass es bei der "Untersuchung" bleiben wird. Wieviel IQ ist denn nötig um zu fragen, wozu diese "Untersuchung" dienen soll? Natürlich zur Vermeidung von Ungemach. Und was Ungemach ist, das bestimmt wer?
Ein bisserls Weiterdenken kann nie schaden!
Das ist ja eben die Frage, wer über das Leid bestimmen wird. Ich sicher nicht, Sie vermutlich auch nicht. Aber es wird sich schon jemand finden, der den Eltern klar macht, wann und was sie zu leiden haben und was nicht. Lernen Sie Geschichte! hat der alte Kreisky gesagt.
Hier geht es um Präimplantationsdiagnostik. Es geht um die Auswahl einer Eizelle von mehreren für die Implantation und die Frage, ob man da würfeln sollte, oder ob man eine informierte Wahl treffen kann. Das hat mit der Situation in Rom aber so was von überhaupt nichts zu tun.
Was für eine geniale Erkenntnis!
Wenn ich 5 befruchtete Eizellen habe, aber nur eine davon einpflanzen kann, dann ist das Selektion.
Wenn ich 5 Tanzpartnerinnen habe, aber nur mit einer auf den Ball gehen kann, dann ist das ebenfalls Selektion.
Wenn ich überlege, ob ich Tee oder Kaffee trinken soll, dann ist das auch Selektion.
Selektion heißt ganz einfach Auswahl. Was daran grundsätzlich schlecht sein soll, erschließt sich mir nicht.
Bei Tee oder Kaffee werde ich wählen, was mir besser schmeckt, bei der Tanzpartnerinnen werde ich die wählen, die ich am meisten mag und bei den Eizellen eben eine, die gesund ist.
Hm?
"Bioethik" erinnert in diesem Zusammenhang nicht nur klagfarblich an "Dianetik".
(siehe R. Hubbard & Scientology)
Wie meinte doch Vranz Vranitzky zu seinem Nachfolger Vickerl Klima, als er ihm die Insignien der "linken Oberhoheit" in die gekrümmte Hand gab:
"Willkommen in der Sekte".
und genetisch im Wege von PID bestimmen, werden sie sich ja wohl einer Leihmutter bedienen müssen. Was heute verboten ist, wird morgen erlaubt sein, wenn das Verbot der "gesellschaftlichen Entwicklung" entgegensteht. Siehe Fristenlösung. Dann wird sich sehr wohl die Frage nach der "Mutter" stellen.
Die Sozialisten haben nach Rückeroberung des Bundeskanzleramtes sofort die dort installierte Bioethikkommission ausgetauscht. Diese wird seither durch ideologische Freunde dominiert. Das Ergebnis dieser Ideologisierung sieht man jetzt. Auf kosten der "produzierten" Kinder. Es gibt kein recht auf ein Kind, weder fuer Heteros noch fuer Homos.
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