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Einen aktuell "nicht sehr befriedigenden Zustand" was die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf PCs und Speicherplatten betrifft, ortet Christian Auinger vom Justizministerium. Derzeit herrsche "erhebliche Rechtsunsicherheit", erklärte der Leiter der Abteilung für Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht im Rahmen des achten österreichischen Rundfunkforums am Freitagvormittag in Wien. Wäre ein "gerechter Ausgleich", wie ihn Leerkassetten- sowie Reprografievergütung ermöglichen sollen, nicht mehr gegeben, könnte Auinger zufolge sogar das Recht auf private Vervielfältigungen fallen, "was sicher nicht wahnsinnig erwünscht ist".
In seinem Vortrag bezog sich der Experte auf zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, demzufolge PCs bzw. die darin enthaltenen Speicherplatten weder unter die Reprografie- noch die Leerkassettenvergütung fallen. Zwar habe die Austro Mechana 2010 einen neuen Tarif veröffentlicht, allerdings würden die teilweise bereits eingehobenen Abgaben nicht an die Verwertungsgesellschaft weitergegeben werden. Von 2005 bis 2011 haben sich für die Rechteinhaber darüber hinaus die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung von 17,6 auf 7,9 Millionen Euro verringert.
Zu bedenken sei etwa, dass Paragraf 42 des Urheberrechtsgesetzes für multifunktionale Speichermedien nicht mehr zeitgemäß sei. Die zuständigen Ministerinnen Beatrix Karl und Claudia Schmied haben sich angesichts einer Adaptierung bereits positiv geäußert, "aber wir sind hier noch in der Diskussion", betonte Auinger. Orientieren könne man sich etwa am deutschen Urheberrechtsgesetz, demzufolge eine angemessene Vergütung seitens der Hersteller von Geräten und Speichermedien, die zur Vervielfältigung genutzt werden können, an den Urheber zu leisten ist.
Ebenfalls angeschnitten wurde von Auinger das Thema der Auskunftspflicht von Internetprovidern bei illegalen Downloads. Derzeit benötige es laut OGH für die Herausgabe von Logfiles der Nutzer eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die aber nicht gegeben ist. Klarerweise sei dies "nicht auf große Sympathien der Rechteinhaber gestoßen", so Auinger. Möglichkeiten zur Sanierung sehe er durch eine zeitlich befristete Speicherverpflichtung in Kombination mit einer gerichtlichen Vorabprüfung des Auskunftsersuchens sowie einer Bescheinigung von Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit. "Die wesentliche politische Frage ist aber, ob man hier Vorratsdaten verwenden wird können oder nicht. Nach meiner Ansicht wird es ohne wohl nicht viel bringen."
Das Rundfunkforum beschäftigt sich noch bis heute Mittag mit dem "Immaterialgüterrecht in elektronischen Medien". Veranstaltet wird die zweitägige Konferenz vom Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM). (APA, 21.9.2012)
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Ich würde mal sagen das betrifft ca. 90% der mp3-player-besitzer.
60GB Speicher in einem mp3-Player sind ca. 10000 Lieder, also 100.000 € bei itunes. Ich wusste nicht, dass sich das Taschengeld in den letzten Jahren so erhöht hat...
Ab in den Knast mit allen MP3-Terroristen!
Da haben wir es: "Es werden die Vorratsdaten nur für Terrorismus, organisierte Kriminalität verwendet". Zuerst schon aufgeweicht auf leichtere Straftaten, nun könnte es ja auch die Musikindustrie haben.
Alle, die schon vorher sagten, wenn die Daten mal gespeichert werden, werden es auch andere wollen, denn sie sind ja schon mal da und unütz, weil bei uns außer so manchem Politiker keine Terroristen sind. Es war ja zu erwarten.
der "nicht sehr befriedigenden Zustand" wird sich wohl bald ändern
Clean IT: Die EU-Kommission will das Internet überwachen und filtern, ganz ohne Gesetze
https://netzpolitik.org/2012/clea... e-gesetze/
the clean it roject
http://www.cleanitproject.eu/
Deshalb gewöhne ich mir langsam an nur noch Netaudio-Releases zu hören:
SHSK'H <-- sehr gute klassische Musik
Mimi Netlabel <-- IDM, aber auch mal Indie (irgendwie so ein Ding zwischen japan und Portugal, ausgehend von der portugisischen Botschaft wtf)
http://wdrstndnetlabel.at <-- mal was österreichisches
Kreislauf Records <-- auch ganz nett
Ektoplazm <-- Goldgrube nicht nur für Goa/Psytrance
Etcetc, die Liste kann man ewig weiterführen. Leider fehlen noch Labels für gute Gesangsmusik, Jazz, Rock (es gibt solche Releases sind aber rar).
Naja das fiese ist: nach welchem Schlüssel sollten die Verwertungsgesellschaften dann die Leerabgaben aufteilen? Nach ihrem "üblichen" Schlüssel was wie viel gespielt wird (und die Top 300 bekommen einen saftigen Bonus)?
Das klammert aber die Möglichkeit aus, dass die Leute im Internet:
a.) gar keine vertretenen Inhalte downloaden
b.) ein gänzlich anderes "Konsum"-Verhalten haben als z.B. die Aufschlüsselung der Verwertungsgesellschaften angeben.
Das ist auch nur so eine Halblösung. Last die Verwertungsgesellschaften doch mal langsam sterben. Wird Zeit.
Nichts mehr kaufen.
Nichts mehr downloaden.
Nichts mehr anhören.
Wenn es eine Mehrheit täte - was würde die Lärmindustrie wohl machen?
Den Dummschwätzern keine Zeitungsartikel mehr widmen.
Der Bürger hat die Macht - er muss sie nur anwenden.
und unsere korrupten poltiker werden wohl bald wieder irgendwelche koffer in ihren büros finden die anscheinen wer vergessen hat und nicht wieder haben will.
ein hoch auf die vds, die ja nur auf grund der unzähligen täglichen terroranschläge in österreich (und eu) eingeführt wurde.
Mit einer CyberCrime Abteilung und Strafen auf "Immaterialgüterrecht in elektronischen Medien" könnte der Staat gut Kasse machen und viel Geld verdienen.
Damit könnte man weiter misswirtschaften ohne Steuern zu erhöhen und die kriminalisierte Bevölkerung hat gleichzeitig noch ein schlechtes Gewissen wenn die einen Film auf dem USB Stick haben und zahlen.
Ich liebe den Kapitalismus
In Oesterreich ist der download aber nicht illegal. Oder weiss der Experte aus dem Justizministerium bereits etwas von einer von der Mafia bei der Politik durchgedrueckten bevorstehenden Gesetzesaenderung?
"Gerechter Ausgleich". ist das seine Privatmeinung od. der Spickzettel der Mafia?
...könnte Auinger zufolge sogar das Recht auf private Vervielfältigungen fallen, "was sicher nicht wahnsinnig erwünscht ist" - eine Erpressung aus der Mafiazentrale?
Die Beträge beim illegalen Musik-Download sind meistens zu gering, als dass sich ein Prozeß gegen einen Downloader lohnen würde.
Der Nachweis ist kompliziert und müsste durch die Behören erfolgen. Bildschirmkopien mit irgendwelchen IP-Adressen sind leicht zu fäschen. Diejenigen, die diese Daten aufzeichnen stehen der Musikindustrie nahe und sind somit als Zeugen eher unbrauchbar.
Eine Nutzung der VDS-Daten ist wegen des sehr niedrigen Vermögens- bzw Gewinnentgangs definitiv auszuschliessen:
Im internationalen legalen Handel sind ab ca. 0,13 USD komerziell produzierte Musikstücke erwerbbar. Abzüglich diverser Kosten der Anbieter bleiben evtl. 0,03 Cent als entgangener Gewinn. Dazu liegt keine Gewerbsmässkeit vor.
(siehe § 135 StPO)
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