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Das dänische Gericht hat im Fall Oliver die Rückführung nach Österreich zurückgewiesen.
Im Sorgerechtsstreit um den fünfjährigen Oliver haben die dänischen Behörden dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Das Gericht in Helsingör veröffentlichte am Freitag seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Das berichtete die dänische Nachrichtenagentur Ritzau. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu dürfen, wurde somit abgewiesen.
Die dänische Anwältin der Mutter, Mona Melberg, wird gegen das Urteil berufen. Das kündigte Melberg gegenüber dem Fernsehsender TV2 an. "Ich erkenne das Urteil nicht an", wurde sie zitiert. Die Anwältin ist der Ansicht, dass die dänischen Behörden gegen internationales Recht verstoßen, wenn sie den Buben nicht nach Österreich zurückkehren lassen. Zudem habe die Mutter keine Möglichkeit gehabt, sich in Dänemark zu verantworten, "da sie Angst hatte, verhaftet zu werden".
Nicht der Vater, sondern die Mutter des fünfjährigen Oliver hat Kindesentziehung begangen, lautet die Entscheidung des dänischen Gerichts. Zwar habe die Österreicherin im Jahr 2010 dem Vater des Buben mehrmals erklärt, sie werde Dänemark mit dem Kind verlassen. Doch sie habe es verabsäumt, "weder konkret noch präzise" anzugeben, wann sie diesen Schritt zu unternehmen gedenke, zitierte die Zeitung "BT" (Online-Ausgabe) aus dem vorliegenden Urteil.
Damit habe sie gegen die Bestimmungen in jenem Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Eltern regelt, verstoßen. Demnach hätte sie dem Vater nämlich sechs Wochen vor ihrer Übersiedlung nach Österreich Bescheid geben müssen. Der habe aber erst am 30. Juli 2010 erfahren, dass sie am 17. Juli Dänemark verlassen hatte. Das vom Vater beantragte Sorgerechtsverfahren lief da bereits.
Überdies habe sie weder ihren Arbeitgeber noch den Kindergarten vom Umzug informiert. Am 24. August 2010 erhielt schließlich der Vater das alleinige Sorgerecht. Folglich kam das Gericht nun zum Erkenntnis, dass sich die Mutter der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig gemacht habe, da sie Oliver nach dieser Entscheidung nicht zurückließ. Das Gericht hielt laut "BT" überdies fest, dass der Bub die stärksten sozialen und familiären Bande nach Dänemark habe, da er dort aufgewachsen sei.
Der Vater des Fünfjährigen zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts. "Er ist momentan ein total glücklicher Mann", sagte sein Sprecher Janus Bang. Zugleich betonte er die Bereitschaft des Vaters, der Mutter Zugang zum Buben zu gewähren.
Die Ankündigung der Mutter, die Entscheidung anzufechten, kommentierte er gelassen. "Natürlich gehen sie in Berufung", sagte Bang. Für ihn ist es aber "undenkbar", dass das Urteil umgedreht werden kann. "Deshalb sind wir zuversichtlich." Oliver könne nun jedenfalls "endlich Ruhe finden".
Ob sie noch eine Chance sehe, ihren Sohn wieder zu bekommen, wurde Olivers Mutter am Freitagnachmittag bei einem Pressetermin in Wien gefragt. "Eine Chance gibt es immer", so die Antwort. Als Ausländerin habe sie keine Möglichkeit auf ein faires Verfahren gehabt, kritisierte die Mutter die Entscheidung des dänischen Gerichts, dass Oliver bei seinem Vater bleiben darf.
Empört auch Britta Schönhart, die österreichische Anwältin der Mutter, die keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat: "Mit dieser Entscheidung legalisiert Dänemark ein Gewaltverbrechen an einem Kind." Das Urteil sei ein politisches.
Eine weitere Runde im Rechtsstreit um das Kind findet am nächsten Dienstag am Grazer Straflandesgericht im Rahmen eines Prozesses gegen den Vater statt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung erhoben, weil der Däne das Kind gegen den Willen der Mutter in seine Heimat gebracht hatte. Ob der Mann zur Verhandlung erscheinen wird, ist offen. Eine Ladung hat er über das Amts- und Rechtshilfeverfahren in Dänemark bekommen.
Sollte der Beschuldigte nicht erscheinen, könnte erneut ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen. (APA/red, derStandard.at, 21.9.2012)
Chronologie
27. Dezember 2006: Oliver wird in Dänemark als uneheliches Kind einer Grazerin und eines Dänen geboren, das Sorgerecht hat die Mutter.
2. Juli 2010: Der Vater beantragt das Sorgerecht.
17. Juli 2010: Die Mutter zieht mit dem Kind nach Österreich.
22. Oktober 2010: Der Vater beantragt die Obsorge und bekommt sie in Dänemark zugesprochen.
18. Juli 2011: Der Oberste Gerichtshof in Wien lehnt die Anträge des Vaters ab, sein Sorgerecht auch in Österreich zu bestätigen. Hier hat nun die Mutter das Sorgerecht, dem Vater wird ein Besuchsrecht zugestanden, allerdings nur unter Aufsicht einer Psychologin. Er bekämpft diese Regelung.
Anfang April 2012: Die Anträge des Vaters auf Besuche ohne Aufsicht werden verworfen,
3. April 2012: Thomas S. wartet mit einem unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten seine Sohnes. Während dieser die Mutter festhält, bringt der 41-Jährige sein Kind in sein Auto und fährt mit ihm nach Dänemark. Eine Fahndung wird eingeleitet.
4. April 2012: Das Fluchtauto wird gefunden, von dem Dänen und seinem Sohn fehlt jede Spur.
5. April 2012: Der Vater stellt sich den dänischen Behörden.
8. April 2012: Der Bub telefoniert kurz mit seiner Mutter, der nur außerhalb Dänemarks gültige Haftbefehl gegen den Vater bleibt aufrecht.
11. April 2012: Die Mutter bringt einen Rückführungsantrag ein.
18. Juni 2012: Der EU-Haftbefehl gegen den Vater wird aufgehoben.
4. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Graz bringt einen Strafantrag gegen Thomas S. wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung ein.
4. September 2012: beginn der Verhandlung in Helsingör wegen einer Rückführung des Buben nach Österreich.
6. September 2012: Schlusstag im Prozess, ein Urteil soll schriftlich ergehen und wird für 21. September angekündigt.
21. September 2012: Das Gericht in Helsingör veröffentlicht seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wird somit abgewiesen.
25. September 2012: Thomas S. muss sich im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. (APA)
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Prozess muss nun wiederholt werden
Das österreichische Erstgericht sei auch international zuständig
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wenn der vater sein kind wirklich lieben wuerde, wuerde er ihn besuchen und zu sich waehrend der ferien mitnehmen oder der mutter finanziell helfen, damit sie mit dem sohn nach danemark zu besuch kommt, aber ein liebender vater wuerde seinem kind niemals seine mutter und sein zuhause rauben
sein sohn wird ihn dafuer hassen und wird fuer immer traumatisiert, dass er seine mutter nicht mehr sehen darf und nicht nach hause zu mama darf
wenn man sich die chronik durchliest, so erscheint es mir fraglich ob der kleine bub mit 4 jahren beschlossen hat mit seiner mutter (spontan) nach österreich zu reisen und alle seine verbindungen die sich über 4 jahre ergeben haben, seine kindheit zurück zulassen.
besonders fatal wirkt sich die fehlende zusammenarbeit der behörden aus. mir kommt vor jeder meint selbst recht zu haben und zeigt mit dem finger auf die anderen. besonders österreich erscheint mir da besonders gut zu sein. immer die anderen.
Ich mag den Vater, der Mann liebt seinen Sohn über alles und hat richtig gehandelt. Was besseres konnte dem Kind gar nicht widerfahren, jetzt ist er in guten Händen und kann sich auf seine Zukunft in einer freieren und wesentlich aufgeschlosseneren Gesellschaft freuen. Es ist dabei vollkommen bedeutungslos, ob damit der "Mutter" eins ausgewischt wurde oder nicht. Er hat damit viel mehr gezeigt, daß Eigeninitiative im richtigen Moment schicksalsbestimmend für eine ganze Familie sein kann. Damit ist er Vorbild für Millionen Väter in der Welt, die unter einer realitätsfremden Gesetzgebung zu leiden haben. Dieser aber wird seinen Stammhalter nicht verlieren! Das nenne ich den wahren Wikingergeist!
Genau. Das Kind ist nun schwertraumatisiert und wurde um seine Hauptbezugsperson gebracht- mit Gewalteinsatz und krimineller Energie.
kann man getrost verzichten.
Und wer fragt bei einer staalichen Unrecht mässigen Kindesabnahme nach der Traumatisierung!
In Österreich wurden in letzter Zeit, einigen Familien aus Jux und Tollerei, weil sie es gewagt haten die Autorität des Jugendamtes anzuzweifeln, ihre Kinder weggenommen.
Das Gericht sorgte später für Rückgabe
Und der überdrüberskandal ist wenn sich der vater breit grinsend dem TV-interview stellt und erklärt dänische politiker und anwälte hätten ihm zu diesem schritt geraten weil er anders nicht zu seinem "recht" kommt.
In was für einer kranken welt leben wir ?
Es ist also gut daß es ein dänischer vater einer österreichischen mutter mal so richtig gezeigt hat.
Gut, ihr "väterrechtshelden", ein kleiner realitäts-check:
ersetzen wir "dänischer vater" durch, "vater aus arabischem land X". Wäre dann euer zelebrierter triumph, völlig außer acht lassend wie besch*** es dem kind geht (aber es geht euch ja immer nur um das kindeswohl), genauso groß ? Würdet ihr den fall dann genauso instrumentalisieren ?
... Na, ist zu mühsam, möcht nicht noch ein Mal das Ein mal Eins erklären müssen....
Gerade in diesem Fall ist die Berichterstattung extrem eigenwillig. Vor allem die tendenzielle Aufstellung zb auch hier im Standard ist für mich stark zweifelswürdig.
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